Anzeige(1)

  • Liebe Forenteilnehmer,

    Im Sinne einer respektvollen Forenkultur, werden die Moderatoren künftig noch stärker darauf achten, dass ein freundlicher Umgangston untereinander eingehalten wird. Unpassende Off-Topic Beiträge, Verunglimpfungen oder subtile bzw. direkte Provokationen und Unterstellungen oder abwertende Aussagen gegenüber Nutzern haben hier keinen Platz und werden nicht toleriert.

Angabe einer groben Erklärung über Arbeitsvertrag rechtens? ?

Status
Für weitere Antworten geschlossen.

Spt457

Aktives Mitglied
Hallo,
Wie ihr wisst, habe ich mich bisher versucht vergeblich nebn meinen 1. Nebenjob für eine 2. Nebenjob zu bewerben. Ich habe mich jetzt entschieden, jetzt an einer Erklärung zu schreiben, wo ich versuche in sehr groben Zügen Auskunft über das Schichtsystem & die Einteilung der auf die TagesSchichten, welche mich auch betreffen, beim 1. Nebenjob ,sowie die durchschnittliche Stundenzahl beim 1. Nebenjob zu geben. Ich werde dabei möglichst versuchen, interne Details möglichst wegzulassen. So dass die Firmen auch keine Rückschlüsse auf Systeminterne Vorgänge getroffen werden können. Richtig konkret werde ich nur bei der Angabe der durchschnittlichen Arbeitszeit. Ich habe aber Bedenken, ob ich das angeben darf. Oder ob das als Vertragsbruch angegeben werden würde. Was meint ihr dazu?
 

kasiopaja

Urgestein
Hallo,
Wie ihr wisst, habe ich mich bisher versucht vergeblich nebn meinen 1. Nebenjob für eine 2. Nebenjob zu bewerben. Ich habe mich jetzt entschieden, jetzt an einer Erklärung zu schreiben, wo ich versuche in sehr groben Zügen Auskunft über das Schichtsystem & die Einteilung der auf die TagesSchichten, welche mich auch betreffen, beim 1. Nebenjob ,sowie die durchschnittliche Stundenzahl beim 1. Nebenjob zu geben. Ich werde dabei möglichst versuchen, interne Details möglichst wegzulassen. So dass die Firmen auch keine Rückschlüsse auf Systeminterne Vorgänge getroffen werden können. Richtig konkret werde ich nur bei der Angabe der durchschnittlichen Arbeitszeit. Ich habe aber Bedenken, ob ich das angeben darf. Oder ob das als Vertragsbruch angegeben werden würde. Was meint ihr dazu?
Kannst Du durchaus tun. Das Hindernis der Stunden als Werksstudent bleibt.

 
S

spt2000

Gast
Hallo, hier spt 457 (schreibe vom Laptop),
ich würde die Erklärung gerne (leicht unkenntlich gemacht )angeben.

"Ich arbeite in meinem ersten Nebenjob als ***kraft. Es wurde vertraglich vereinbart, dass meine durchschnittliche Arbeitszeit im Monat X Stunden beträgt. In der Regel mache ich meistens X bis X Schichten pro Woche.

Ich möchte jetzt noch ein paar Details bezüglich der Einteilung des Schichtsystems darlegen. Ich gebe im vorherigen Monat gegenüber meinem Arbeitgeber an, an welchen Tagen ich im darauffolgenden Monat grundsätzlich dazu bereit wäre, eine Schicht zu machen. Dabei kann ich die Tage, an denen ich grundsätzlich damit einverstanden wäre, eine Schicht zu übernehmen, frei wählen. Ich muss dabei zudem nicht zwingend auf die Wünsche der anderen Mitarbeiter bezüglich der Arbeitszeit achten. Wenn ich an einem Tag nicht arbeiten möchte, gebe ich das dann auch gegenüber meinem Arbeitgeber an."
 

kasiopaja

Urgestein
Hallo, hier spt 457 (schreibe vom Laptop),
ich würde die Erklärung gerne (leicht unkenntlich gemacht )angeben.

"Ich arbeite in meinem ersten Nebenjob als ***kraft. Es wurde vertraglich vereinbart, dass meine durchschnittliche Arbeitszeit im Monat X Stunden beträgt. In der Regel mache ich meistens X bis X Schichten pro Woche.

Ich möchte jetzt noch ein paar Details bezüglich der Einteilung des Schichtsystems darlegen. Ich gebe im vorherigen Monat gegenüber meinem Arbeitgeber an, an welchen Tagen ich im darauffolgenden Monat grundsätzlich dazu bereit wäre, eine Schicht zu machen. Dabei kann ich die Tage, an denen ich grundsätzlich damit einverstanden wäre, eine Schicht zu übernehmen, frei wählen. Ich muss dabei zudem nicht zwingend auf die Wünsche der anderen Mitarbeiter bezüglich der Arbeitszeit achten. Wenn ich an einem Tag nicht arbeiten möchte, gebe ich das dann auch gegenüber meinem Arbeitgeber an."
Du begreifst das grundsätzliche Problem nicht.
 

flower55

Aktives Mitglied
Hallo,
aus welchem Grunde braucht es eine Erklärung?
Möchtest Du Dich für einen 2. Nebenjob bewerben?
Da reicht es meine Ansicht nach, kurz und knapp Deine jeweiligen
Schichten mitzuteilen.

alles Liebe
flowe55
 

Bücherpuppe

Moderator
Teammitglied
Warum bewirbst du dich nicht und klärst das im Rahmen des Vorstellungsgespräches?
Das ist doch viel einfacher, auch bezüglich Rückfragen das vor Ort zu klären.
 

GrayBear

Aktives Mitglied
@Spt457 : wenn Du mir als Arbeitgeber eine solche Erklärung vorlegen würdest, dann würde ich wahrscheinlich grinsen und Dich zur Tür begleiten, denn Du möchtest alle Freiheiten haben und das ist in einem Schichtsystem nur schwer machbar, ganz abgesehen von den menschlichen Faktoren. Warum solltest nur Du solche Freiheiten genießen können? Und so kämst Du wohl nur kurzfristig als "Springer" in Frage und damit schränkst Du Deinen Verdienst ein. Ob Du Dir mit der Erklärung wirklich einen Gefallen tust? Ich habe da so meine Zweifel.
 
G

Gelöscht 129161

Gast
Die Erklärung ist vollkommen unnötig. Keine Firma braucht von einem Bewerber so was.

(...)
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:

Spt457

Aktives Mitglied
@Spt457 : wenn Du mir als Arbeitgeber eine solche Erklärung vorlegen würdest, dann würde ich wahrscheinlich grinsen und Dich zur Tür begleiten, denn Du möchtest alle Freiheiten haben und das ist in einem Schichtsystem nur schwer machbar, ganz abgesehen von den menschlichen Faktoren. Warum solltest nur Du solche Freiheiten genießen können? Und so kämst Du wohl nur kurzfristig als "Springer" in Frage und damit schränkst Du Deinen Verdienst ein. Ob Du Dir mit der Erklärung wirklich einen Gefallen tust? Ich habe da so meine Zweifel.
Und was soll ich dann machen. Wenn ich es so versuche, bin ich automatisch im aus. Somit verbessere ich meine Chancen.
 
I

Irgendeinname

Gast
Und was soll ich dann machen. Wenn ich es so versuche, bin ich automatisch im aus. Somit verbessere ich meine Chancen.
Du bist von vornherein chancenlos, weil kein Arbeitgeber der Welt Lust hat einen Studenten als Hilfkraft für einen zweiten Nebenjob einzustellen. Studentische Hilfskräfte sind durch die 20-Stundengrenze sowieso nur hochgradig begrenzt einsetzbar und da dann nur die zweite Geige zu spielen ist ein viel zu hoher Aufwand für viel zu geringen Nutzen.

Du musst entscheiden was du willst. A oder B. Nicht C, nicht A und B, nicht jemand anderes muss planen. Dein Leben, deine Planung, deine Entscheidung.

Also: Job A oder Job B? Was willst du?
 
Status
Für weitere Antworten geschlossen.

Anzeige (6)

Ähnliche Themen

Anzeige (6)

Anzeige(8)

Regeln Hilfe Benutzer

Du bist keinem Raum beigetreten.

    Anzeige (2)

    Oben