"Angaben zu steuerpflichtigen Vorbeschäftigungszeiten" im Personalfragebogen
Guten Morgen,
ich habe ein unangenehmes Problem. Und zwar bin ich seit September 2018 auf Arbeitssuche, die mehr schlecht als recht lief, trotz Bewerbungstrainings (selbstfinanziert), Überarbeitung meiner Unterlagen etc.pp.
Letzten Endes fand ich dann eine geringfügige Beschäftigung im Büro einer kleinen Werbeagentur und bekam aufstockend noch Geld vom Amt. Diese Stelle gab ich natürlich auch in meinen Bewerbungen an und "schönte" das Ganze ein wenig im Lebenslauf, sodass ich quasi nicht mehr arbeitslos mit Minijob war, sondern eine Beschäftigung in Teilzeit hatte. Und bevor ihr mich jetzt steinigt, ja ich weiß dass es saublöd war von mir, diesbezüglich zu lügen.
Aber ich wollte einfach nicht mehr mit einer geringfügigen Stelle am Existenzminimum rumkratzen und zudem noch vom Amt abhängig sein. Ich möchte arbeiten, nur wird man eben sofort aussortiert, sobald man im Lebenslauf stehen hat, dass man derzeit arbeitssuchend ist - so jedenfalls meine Erfahrung. Hinzu kommt natürlich noch mein ungünstiges Alter von Mitte 30 und die Tatsache, dass ich keine Kinder habe (könnten ja jederzeit welche kommen, wuhuuu).
Wie es das Schicksal wollte, suchte dann vor kurzem ein Steuerberater in meiner Stadt eine Bürokraft, ich bewarb mich und wurde zum Vorstellungsgespräch eingeladen. Dort wurde ich auch explizit nach meiner derzeitigen Arbeit gefragt und ich sagte dann eben, dass ich dort in Teilzeit angestellt bin (das aufstockende Arbeitslosengeld verschwieg ich natürlich) und gerne wieder Vollzeit arbeiten möchte. Lange Rede, kurzer Sinn, ich bekam eine Zusage für die Stelle und erhielt nun heute per Post den unterschriebenen Arbeitsvertrag sowie einen Personalfragebogen, in welchem ich Angaben zu steuerpflichtigen Vorbeschäftigungszeiten im laufenden Kalenderjahr machen soll.
Hieraus ergeben sich nun einige Fragen für mich:
1. eine geringfügige Beschäftigung ist doch meines Wissens nach nicht steuerpflichtig, demnach dürfte ich sie ja nicht angeben?
2. gesetzt den Fall, mein Minijob ist tatsächlich nicht steuerpflichtig und ich gebe ihn dennoch an, sei es nun aus Unwissenheit oder was auch immer, was könnte dann passieren? Kann der neue AG das irgendwie rausfinden, dass ich in Wahrheit gar nicht steuerpflichtig beschäftigt war - wenn ja, wie?
3. Rein theoretisch könnte ich ja ablehnen dass mein Lohnsteuerjahresausgleich vom neuen AG durchgeführt wird, weil ich mich selbst durch einen Gang aufs Finanzamt drum kümmere. So sagte es mir jedenfalls eine befreundete Nachbarin, die im Personalwesen tätig ist.
Ich danke euch vorab für eure Hilfe.
Guten Morgen,
ich habe ein unangenehmes Problem. Und zwar bin ich seit September 2018 auf Arbeitssuche, die mehr schlecht als recht lief, trotz Bewerbungstrainings (selbstfinanziert), Überarbeitung meiner Unterlagen etc.pp.
Letzten Endes fand ich dann eine geringfügige Beschäftigung im Büro einer kleinen Werbeagentur und bekam aufstockend noch Geld vom Amt. Diese Stelle gab ich natürlich auch in meinen Bewerbungen an und "schönte" das Ganze ein wenig im Lebenslauf, sodass ich quasi nicht mehr arbeitslos mit Minijob war, sondern eine Beschäftigung in Teilzeit hatte. Und bevor ihr mich jetzt steinigt, ja ich weiß dass es saublöd war von mir, diesbezüglich zu lügen.
Aber ich wollte einfach nicht mehr mit einer geringfügigen Stelle am Existenzminimum rumkratzen und zudem noch vom Amt abhängig sein. Ich möchte arbeiten, nur wird man eben sofort aussortiert, sobald man im Lebenslauf stehen hat, dass man derzeit arbeitssuchend ist - so jedenfalls meine Erfahrung. Hinzu kommt natürlich noch mein ungünstiges Alter von Mitte 30 und die Tatsache, dass ich keine Kinder habe (könnten ja jederzeit welche kommen, wuhuuu).
Wie es das Schicksal wollte, suchte dann vor kurzem ein Steuerberater in meiner Stadt eine Bürokraft, ich bewarb mich und wurde zum Vorstellungsgespräch eingeladen. Dort wurde ich auch explizit nach meiner derzeitigen Arbeit gefragt und ich sagte dann eben, dass ich dort in Teilzeit angestellt bin (das aufstockende Arbeitslosengeld verschwieg ich natürlich) und gerne wieder Vollzeit arbeiten möchte. Lange Rede, kurzer Sinn, ich bekam eine Zusage für die Stelle und erhielt nun heute per Post den unterschriebenen Arbeitsvertrag sowie einen Personalfragebogen, in welchem ich Angaben zu steuerpflichtigen Vorbeschäftigungszeiten im laufenden Kalenderjahr machen soll.
Hieraus ergeben sich nun einige Fragen für mich:
1. eine geringfügige Beschäftigung ist doch meines Wissens nach nicht steuerpflichtig, demnach dürfte ich sie ja nicht angeben?
2. gesetzt den Fall, mein Minijob ist tatsächlich nicht steuerpflichtig und ich gebe ihn dennoch an, sei es nun aus Unwissenheit oder was auch immer, was könnte dann passieren? Kann der neue AG das irgendwie rausfinden, dass ich in Wahrheit gar nicht steuerpflichtig beschäftigt war - wenn ja, wie?
3. Rein theoretisch könnte ich ja ablehnen dass mein Lohnsteuerjahresausgleich vom neuen AG durchgeführt wird, weil ich mich selbst durch einen Gang aufs Finanzamt drum kümmere. So sagte es mir jedenfalls eine befreundete Nachbarin, die im Personalwesen tätig ist.
Ich danke euch vorab für eure Hilfe.
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