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"Angaben zu steuerpflichtigen Vorbeschäftigungszeiten" im Personalfragebogen

Husch

Mitglied
"Angaben zu steuerpflichtigen Vorbeschäftigungszeiten" im Personalfragebogen

Guten Morgen,

ich habe ein unangenehmes Problem. Und zwar bin ich seit September 2018 auf Arbeitssuche, die mehr schlecht als recht lief, trotz Bewerbungstrainings (selbstfinanziert), Überarbeitung meiner Unterlagen etc.pp.

Letzten Endes fand ich dann eine geringfügige Beschäftigung im Büro einer kleinen Werbeagentur und bekam aufstockend noch Geld vom Amt. Diese Stelle gab ich natürlich auch in meinen Bewerbungen an und "schönte" das Ganze ein wenig im Lebenslauf, sodass ich quasi nicht mehr arbeitslos mit Minijob war, sondern eine Beschäftigung in Teilzeit hatte. Und bevor ihr mich jetzt steinigt, ja ich weiß dass es saublöd war von mir, diesbezüglich zu lügen.

Aber ich wollte einfach nicht mehr mit einer geringfügigen Stelle am Existenzminimum rumkratzen und zudem noch vom Amt abhängig sein. Ich möchte arbeiten, nur wird man eben sofort aussortiert, sobald man im Lebenslauf stehen hat, dass man derzeit arbeitssuchend ist - so jedenfalls meine Erfahrung. Hinzu kommt natürlich noch mein ungünstiges Alter von Mitte 30 und die Tatsache, dass ich keine Kinder habe (könnten ja jederzeit welche kommen, wuhuuu).

Wie es das Schicksal wollte, suchte dann vor kurzem ein Steuerberater in meiner Stadt eine Bürokraft, ich bewarb mich und wurde zum Vorstellungsgespräch eingeladen. Dort wurde ich auch explizit nach meiner derzeitigen Arbeit gefragt und ich sagte dann eben, dass ich dort in Teilzeit angestellt bin (das aufstockende Arbeitslosengeld verschwieg ich natürlich) und gerne wieder Vollzeit arbeiten möchte. Lange Rede, kurzer Sinn, ich bekam eine Zusage für die Stelle und erhielt nun heute per Post den unterschriebenen Arbeitsvertrag sowie einen Personalfragebogen, in welchem ich Angaben zu steuerpflichtigen Vorbeschäftigungszeiten im laufenden Kalenderjahr machen soll.

Hieraus ergeben sich nun einige Fragen für mich:

1. eine geringfügige Beschäftigung ist doch meines Wissens nach nicht steuerpflichtig, demnach dürfte ich sie ja nicht angeben?
2. gesetzt den Fall, mein Minijob ist tatsächlich nicht steuerpflichtig und ich gebe ihn dennoch an, sei es nun aus Unwissenheit oder was auch immer, was könnte dann passieren? Kann der neue AG das irgendwie rausfinden, dass ich in Wahrheit gar nicht steuerpflichtig beschäftigt war - wenn ja, wie?
3. Rein theoretisch könnte ich ja ablehnen dass mein Lohnsteuerjahresausgleich vom neuen AG durchgeführt wird, weil ich mich selbst durch einen Gang aufs Finanzamt drum kümmere. So sagte es mir jedenfalls eine befreundete Nachbarin, die im Personalwesen tätig ist.

Ich danke euch vorab für eure Hilfe.
 
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AW: "Angaben zu steuerpflichtigen Vorbeschäftigungszeiten" im Personalfragebogen

Es geht doch nur darum, dass du diesen Minijob irgendwie gemacht hast? Dieser Bogen ist ein ganz normaler Personalfragebogen, der eben bei Beginn des Beschäftigungsverhältnisses ausgefüllt werden muss. Da wird dir niemand einen Strick draus drehen, wenn du den nach bestem (!!) Wissen und Gewissen ausfüllst. Schreib das rein, von da und da bei dem und dem Arbeitgeber und fertig. Super ausführlich muss das auch nicht sein.

Hast du im Vorstellungsgespräch und in deinen Bewerbungsunterlagen bewusst gelogen bei der Angabe deiner bisherigen Beschäftigungsverhältnisse? Teilzeit, Minijob, wen interessiert das in diesem Personalfragebogen.
 
AW: "Angaben zu steuerpflichtigen Vorbeschäftigungszeiten" im Personalfragebogen

Es geht doch nur darum, dass du diesen Minijob irgendwie gemacht hast? Dieser Bogen ist ein ganz normaler Personalfragebogen, der eben bei Beginn des Beschäftigungsverhältnisses ausgefüllt werden muss. Da wird dir niemand einen Strick draus drehen, wenn du den nach bestem (!!) Wissen und Gewissen ausfüllst. Schreib das rein, von da und da bei dem und dem Arbeitgeber und fertig. Super ausführlich muss das auch nicht sein.

Hast du im Vorstellungsgespräch und in deinen Bewerbungsunterlagen bewusst gelogen bei der Angabe deiner bisherigen Beschäftigungsverhältnisse? Teilzeit, Minijob, wen interessiert das in diesem Personalfragebogen.

Nunja was heißt bewusst gelogen? Gelogen habe ich eigentlich nur insofern, dass ich streng genommen arbeitssuchend / arbeitslos, wie man es eben nennen mag, bin und Geld vom Amt beziehe, da mir die Einkünfte meiner geringfügigen Beschäftigung nicht ausreichen. Ich habe diese Beschäftigung im Lebenslauf halt nicht als Minijob deklariert, sondern es so aussehen lassen, als wäre das meine "Haupteinkunftsquelle". Ich habe demnach nicht erwähnt, dass ich Leistungen vom Amt beziehe.

Edit: Daher eben meine Frage, da ja explizit nach "steuerpflichtigen Beschäftigungen im laufenden Kalenderjahr" gefragt wird in dem Personalbogen. Dementsprechend wäre es ja falsch, meinen Minijob dort einzutragen?
 
AW: "Angaben zu steuerpflichtigen Vorbeschäftigungszeiten" im Personalfragebogen

Nunja was heißt bewusst gelogen? Gelogen habe ich eigentlich nur insofern, dass ich streng genommen arbeitssuchend / arbeitslos, wie man es eben nennen mag, bin und Geld vom Amt beziehe, da mir die Einkünfte meiner geringfügigen Beschäftigung nicht ausreichen. Ich habe diese Beschäftigung im Lebenslauf halt nicht als Minijob deklariert, sondern es so aussehen lassen, als wäre das meine "Haupteinkunftsquelle". Ich habe demnach nicht erwähnt, dass ich Leistungen vom Amt beziehe.

Edit: Daher eben meine Frage, da ja explizit nach "steuerpflichtigen Beschäftigungen im laufenden Kalenderjahr" gefragt wird in dem Personalbogen. Dementsprechend wäre es ja falsch, meinen Minijob dort einzutragen?


Ich sehe das nicht so wahnsinnig dramatisch. Was willst du stattdessen in den Lebenslauf reinschreiben? Hartz IV? Ausserdem macht das Sinn, eine Beschäftigung in den Lebenslauf zu schreiben, auch wenn die nur ergänzend zu Hartz IV ist, wenn du verstehst. Wenn du jetzt 3 Monate oder was auch immer einen 15-Stunden-Job hattest, dann hätte ich den auch angegeben, als jetzt nur "arbeitslos". Und genauso würde ich das in diesem Personalfragebogen angeben. UND: sollte es noch Fragen dazu geben, dann beantworte die BITTE wahrheitsgemäß!
 
AW: "Angaben zu steuerpflichtigen Vorbeschäftigungszeiten" im Personalfragebogen

Nunja was heißt bewusst gelogen? Gelogen habe ich eigentlich nur insofern, dass ich streng genommen arbeitssuchend / arbeitslos, wie man es eben nennen mag, bin und Geld vom Amt beziehe, da mir die Einkünfte meiner geringfügigen Beschäftigung nicht ausreichen. Ich habe diese Beschäftigung im Lebenslauf halt nicht als Minijob deklariert, sondern es so aussehen lassen, als wäre das meine "Haupteinkunftsquelle". Ich habe demnach nicht erwähnt, dass ich Leistungen vom Amt beziehe.

Edit: Daher eben meine Frage, da ja explizit nach "steuerpflichtigen Beschäftigungen im laufenden Kalenderjahr" gefragt wird in dem Personalbogen. Dementsprechend wäre es ja falsch, meinen Minijob dort einzutragen?


Du hast doch gearbeitet. Dass es eben weniger Kohle gab und ein paar Arbeitsstunden weniger als vlt. bei Teilzeit ist dabei relativ unerheblich.

Ich würde dir zur Offensive raten. Rufe doch einfach bei der zuständigen Stelle an und frage nach ob du den Mini-Job eintragen sollst. (Natürlich ohne zu erwähnen, dass du jetzt Sorgen hast wegen Teilzeit) Ungefähr so formuliert "Ich war da ja auf 450 Euro Basis beschäftigt, habe also keine Steuern bezahlt. Soll ich das eintragen?" Klar wird die Antwort "Nein" sein, aber du hast ganz unauffällig bereits vorher die Info gestreut was da los war und niemand wird nachfragen wieso du dort nichts angibst.
 
AW: "Angaben zu steuerpflichtigen Vorbeschäftigungszeiten" im Personalfragebogen

Ich wüsste gar nicht wozu die Vorbeschäftigung angeben solltest.

Das hat doch keinen Zusammenhang mit der jetzigen Beschäftigung.
 
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Ich wüsste gar nicht wozu die Vorbeschäftigung angeben solltest.

Das hat doch keinen Zusammenhang mit der jetzigen Beschäftigung.


Das ist ein Personalfragebogen. Da kräht kein Hahn danach. Das kontrolliert niemand. Das sind halt diese typischen Personalunterlagen, die man auszufüllen hat bei einer neuen Beschäftigung. Das mussten bei uns sogar meine studentischen Hilfskräfte ausfüllen und ich habe dann immer gesagt "nach bestem Wissen und Gewissen", komplizierter als das Ausfüllen dieser Unterlagen vor dem eigentlichen Arbeitsbeginn wird es nicht mehr...
 
AW: "Angaben zu steuerpflichtigen Vorbeschäftigungszeiten" im Personalfragebogen

Angaben zu steuerpflichtigen Vorbeschäftigungszeiten im laufenden Kalenderjahr machen soll.

Die Antwort liegt doch in der Frage.
 
AW: "Angaben zu steuerpflichtigen Vorbeschäftigungszeiten" im Personalfragebogen

Im Zweifel würde ich einfach gar nichts zu dieser Frage schreiben bzw. angeben.
 
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Im Zweifel würde ich einfach gar nichts zu dieser Frage schreiben bzw. angeben.

Meine "Sorge" ist halt nur die, es handelt sich wie oben erwähnt um einen Steuerberater, bei dem ich die Stelle antrete.
Ich hab von sowas ja keine Ahnung, aber hat dieser nicht theoretisch eher die Möglichkeit als ein "normaler" Arbeitgeber,
dass er rausfinden kann, dass ich z.B. gar nicht wirklich "teilzeitbeschäftigt" war, sondern nebenher noch ALG bezogen hab?
Das ist es halt, was mich wurmt. 😉
 

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