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Angst vorm Jobcenter! Was könnte mich bei einer Eingliederungsvereinbarung erwarten?

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Gast

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Hallo ihr,

ich mach's kurz, ich befinde mich derzeit in folgender Situation:


Ich bin 22 Jahre alt, meine Mama verstarb letztes Jahr an Krebs und ich wohne seither alleine in der Wohnung, in der ich davor zusammen mit meiner Mutter gewohnt habe.
Ich war Studentin bis zum Sommersemester 2016, habe mich dann aufgrund der Umstände und weil ich sowieso das Studienfach wechseln möchte, exmatrikuliert. Ich hatte schon während des Studiums einen Nebenjob, den ich jetzt auch noch weitermache. Ich arbeite dort auf Abruf. Also es sind immer mindestens 450€, die Arbeitszeiten aber sind immer unterschiedlich.
Nach dem Tod meiner Mama musste ich ja nun aber auch Miete und alles andere zahlen, was ich mit dem Verdienst aus dem Nebenjob natürlich unmöglich alles abdecken kann. Aus diesem Grund musste ich Hartz 4 beantragen. Aufstockend.

Nun habe ich eine Einladung zu einem Gespräch seitens des Jobcenters erhalten, in dem eine Eingliederungsvereinbarung abgeschlossen werden soll.
Ich habe nun wieder wahnsinnige Angst, was mich da nun erwartet. Was genau ist denn realistisch, was das Jobcenter nun "verlangen" könnte?
Ich werde ab Oktober diesen Jahres wieder studieren, momenten bin ich mit den Nerven am Ende, bin in Therapie wegen dem Tod meiner Mutter und wirklich nervlich überhaupt nicht belastbar. Ich bin froh, wenn ich so meinen Alltag hinbekomme mit meinem Job und allem drum und dran.

Kann das Jobcenter verlangen, dass ich mir noch einen Zweitjob suche, obwohl ich in meinem Job in nicht abschätzbaren und wöchentlich variierenden Arbeitszeiten arbeite, was ich auch schriftlich habe, und ein Attest von meinem Arzt habe, dass ich momentan aus gesundheitlichen Gründen nicht vollzeitlich arbeiten kann?
Eigentlich nicht, oder?

Wofür sollte ich dann also Bewerbungen schreiben? Das wird dann wohl nicht Gegenstand dieser Eingliederungsvereinbarung sein können, oder?

Was also kann das Jobcenter nun von mir verlangen? Mich macht das jetzt schon so fertig, dass ich mich reif für die Klapse fühle und nicht mehr schlafen kann. Ich bin sowieso schon total gestresst. Ich kann finanzielle Ängste nicht auch noch gebrauchen. Der Tod meiner Mama bringt mich fast um. Ich habe keine Kraft, mich mit sowas auch noch rumzuschlagen.

Also: Was kann ich da jetzt erwarten, was könnte das Jobcenter jetzt verlangen?


Hat jemand etwas Ahnung? Hilfe!
 
Liebe Gast-Schreiberin,

Deine Sorgen verstehe ich - und bevor wir über die Probleme des Lebens sprechen - möchte ich Dir mein herzliches Beileid zum Tod Deiner Mutter aussprechen. Das Leben macht leider keine Pause, so dass Du in Ruhe trauern könntest. Schon kündigt sich ein neues Problem an .....

Ich denke nicht, dass Du Dir wirklich wegen dem Job-Center Sorgen machen mußt. Du solltest lediglich wissen, wie "das Spiel" funktioniert.

Dazu folgendes:
Das Job-Center hat die Verpflichtung, Dich in Fragen des Lebensunterhalts zu unterstützen. Gleichzeitig haben die Mitarbeiter die Aufgabe nach einer Möglichkeit zu suchen, wie Du ohne ihre Unterstützung Dein Leben gestalten kannst.

Eine Möglichkeit, Dich vom Jobcenter zu lösen, wäre, wenn Du z.B. BAFÖG beantragst und erhältst.

Sofern Du kein BAFÖG erhalten wirst, hast Du es durch Vorstellungsgespräche in der Hand, die eventuelle Aufnahme einer festen Anstellung zu steuern. Einer Verpflichtung, z.B. X Bewerbungen pro Monat zu schreiben, wirst Du in diesem Fall nicht entgehen können. (Diese Frage nach der Anzahl der Bewerbungen solltest Du bereits am Anfang klären!)

Eine Eingliederungsvereinbarung verpflichtet Dich zur Mitwirkung, einen Job zu finden. Und dass Du dieser Verpflichtung nachgekommen bist, muß Du von Zeit zu Zeit durch Einreichung einer Liste von Firmen, bei denen Du Dich beworben hast, nachweisen. Es macht nur keinen Sinn, sich darüber beim Jobcenter zu beschweren. Im Gegenteil. Du würdest eher nachteilige Aufmerksamkeit auf Dich ziehen.

Präsentiere Dich immer gutwillig, so dass Du es im Umgang mit dem Jobcenter leichter hast und nicht unnötig kontrolliert und gegängelt wirst. So kannst Du leichter Deine Ziele mit den Aufgaben der Job-Center-Mitarbeiter harmonisieren.

LG, Nordrheiner
 
Ich habe leider keine Ahnung. 😱

Aber ich habe gerade gegoogelt und folgendes gefunden: Eingliederungsvereinbarung Hartz IV - EGV § 15 SGB II

Du solltest Dich keinesfalls überrumpeln lassen, irgend etwas zu unterschreiben.

Du wirst wieder studieren ab Oktober.

Du solltest keinesfalls alleine zu diesem Termin gehen, denn dafür brauchst Du jemanden, der Dir beisteht.
Damit meine ich nicht, dass derjenige für Dich reden soll, sondern einfach jemanden, der dabei ist.
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Ich habe leider keine Ahnung. 😱

Aber ich habe gerade gegoogelt und folgendes gefunden: Eingliederungsvereinbarung Hartz IV - EGV § 15 SGB II

Du solltest Dich keinesfalls überrumpeln lassen, irgend etwas zu unterschreiben.

Du wirst wieder studieren ab Oktober.

Du solltest keinesfalls alleine zu diesem Termin gehen, denn dafür brauchst Du jemanden, der Dir beisteht.
Damit meine ich nicht, dass derjenige für Dich reden soll, sondern einfach jemanden, der dabei ist.

Würdest Du, fadeaway, raten, die Eingliederungsvereinbarung, wenn sie denn vorgelegt wird, (wegen der geplanten Studiumsaufnahme) abzulehnen?

Ich bin mir nicht sicher - aber ich stelle mir vor, dass eine Ablehnung sanktioniert wird.
 
Wie bereits geschrieben, ich bin völlig ahnungslos, habe aber dem Link entnommen, dass es nicht ratsam ist, direkt zu unterschreiben.

Berichtige mich.
Wäre es ratsam, darauf einzugehen?

Sie wird doch wieder studieren.
 
Wie bereits geschrieben, ich bin völlig ahnungslos, habe aber dem Link entnommen, dass es nicht ratsam ist, direkt zu unterschreiben.

Berichtige mich.
Wäre es ratsam, darauf einzugehen?

Sie wird doch wieder studieren.

Ich kann mir vorstellen, dass das Argument "ich will ab Oktober studieren" anerkannt werden wird. Sollte trotzdem das Standard-Formular "Eingliederungsvereinbarung" vorgelegt werden, würde ich es handschriftlich ergänzen "...unter Berücksichtigung der Aufnahme des Studiums ab Oktober 2017."

Es kann sein, dass die Mitarbeiterin des Job-Centers die Aufnahme einer festen Beschäftigung dem Studium vorzieht und einer handschriftlichen Ergänzung der Eingliederungsvereinbarung nicht zustimmt. - Dazu habe ich kein Wissen. Von daher würde ich die Frage, ob das Job-Center das Studium quasi genehmigen muß, ggf. rechtlich vorab klären wollen.

LG; Nordrheiner
 
(...) Von daher würde ich die Frage, ob das Job-Center das Studium quasi genehmigen muß, ggf. rechtlich vorab klären wollen (...)
Sehe ich ganz genauso.

Und genau deshalb denke ich, dass nichts unüberlegt unterschrieben werden sollte.
Sie sollte auch nicht alleine zu diesem Termin gehen.
 
Hallo lieber Gast!

Erst einmal möchte ich dir mein Beileid aussprechen und wünsche dir viel Kraft.

Zu deiner Problematik habe ich erst einmal ein paar Fragen. Hast du schon einmal darüber nachgedacht, aus der gemeinsamen Wohnung auszuziehen? Eventuell in eine kleinere Wohnung oder ein WG-Zimmer zu ziehen? Vielleicht gibt es ja an deiner Hochschule auch ein Wohnheim. Ich stelle dir diese Frage auch mit Blick auf die Zukunft. Vielleicht ist ein möglicher Umzug auch besser für dein Wohlbefinden. In der aktuellen Wohnung bist du ja tagtäglich mit allen Erinnerungen an deine Mama direkt konfrontiert und kannst dadurch ja gar keinen Abstand und zu dir finden.

Hast du denn schon einmal Bafög oder Wohngeld beantragt oder über einen Studienkredit nachgedacht?

Ich würde bei der Arge auch keine Eingliederungsvereinbarung ohne weiteres unterschreiben, sondern deutlich machen, dass du ab Oktober dein Studium wieder aufnehmen wirst. Vielleicht hast du Schriftstücke deiner Hochschule, die die Aufnahme bestätigen. Ein Immatrikulationssbescheinigung zum Vorzeigen wirst du jetzt sicherlich noch nicht haben, oder? Und falls man dir wirklich eine Sanktion androht, wenn du nicht unterschreibst, würde ich die Mitarbeiterin auf den Rechtsweg hinweisen und deinen Fall an einen Fachanwalt für Sozialrecht weiterleiten. Auch ich würde in deinem Fall nicht alleine zur Arge gehen, sondern eine zweite Person als Zeuge mitnehmen. Lasse dir außerdem alle Unterlagen, die du einreichst, mit "Firmenstempel" und Datum abstempeln und kopieren. So kannst du jederzeit beweisen, dass du die Unterlagen abgegeben hast. Ich rate dir außerdem, dich vor deinem Termin gut über das Thema Arbeitslosengeld 2 zu informieren und vorzubereiten, so dass du vor allem deine Rechte kennst und deiner Sachbearbeiterin nicht hilflos "ausgeliefert" bist. Ich persönlich hatte noch nie ein Problem mit der Arge, höre aber leider von anderen Menschen das Gegenteil. Kann sein, dass andere unter anderem auch Probleme haben, weil sie sich mit HartzIV nicht auskennen.

Dir aber erst einmal alles Gute! Du kannst ja dann berichten, wie dein Termin war.

Gruß
 
Hallo 🙂


Erst einmal Danke euch allen für eure netten Antworten und euer Verständnis! Das tut gut.



Liebe Gast-Schreiberin,

Das Job-Center hat die Verpflichtung, Dich in Fragen des Lebensunterhalts zu unterstützen. Gleichzeitig haben die Mitarbeiter die Aufgabe nach einer Möglichkeit zu suchen, wie Du ohne ihre Unterstützung Dein Leben gestalten kannst.

Eine Möglichkeit, Dich vom Jobcenter zu lösen, wäre, wenn Du z.B. BAFÖG beantragst und erhältst.

Hallo, Nordrheiner. Ich bekomme ab Oktober, wenn ich wieder studiere, BAföG.


Sofern Du kein BAFÖG erhalten wirst, hast Du es durch Vorstellungsgespräche in der Hand, die eventuelle Aufnahme einer festen Anstellung zu steuern. Einer Verpflichtung, z.B. X Bewerbungen pro Monat zu schreiben, wirst Du in diesem Fall nicht entgehen können. (Diese Frage nach der Anzahl der Bewerbungen solltest Du bereits am Anfang klären!)

Naja, es ist so, dass ich ja bereits einen Job habe! Den habe ich bereits während des Studiums begonnen und ich möchte diesen auch behalten. Also auch dann noch machen, wenn ich im Oktober wieder studiere. Die Sache ist die, dass ich da eben immer unterscheidliche Arbeitszeiten habe und aufgrund dessen nicht wirklich einen Zweitjob annehmen kann, weil ich diesen ja nach meinem aktuellen Job richten müsste, und das geht mit so unterschiedlichen Arbeitszeiten einfach nicht. Und noch dazu habe ich ein Attest vom Arzt, dass ich gesundheitlich aktuell nicht in der Lage bin, vollzeitlich zu arbeiten. Dieser Nebenjob ist ein 450€ Job und ich hatte Angst, dass ich den kündigen muss, was ich wirklich nicht tun will, weil ich den, wie gesagt, auch neben dem Studium weiterführen will. Und vollzeitlich kann ich aktuell ja sowieso auch nicht arbeiten. Und wo sollte ich mich da schon bewerben, wenn doch klar ist, dass ich im Oktober wieder weg bin und ja auch gar keine Ausbildung oder dergleichen jetzt habe?!


Eine Eingliederungsvereinbarung verpflichtet Dich zur Mitwirkung, einen Job zu finden. Und dass Du dieser Verpflichtung nachgekommen bist, muß Du von Zeit zu Zeit durch Einreichung einer Liste von Firmen, bei denen Du Dich beworben hast, nachweisen. Es macht nur keinen Sinn, sich darüber beim Jobcenter zu beschweren. Im Gegenteil. Du würdest eher nachteilige Aufmerksamkeit auf Dich ziehen.

Wie gesagt, ich habe ja bereits einen tollen Job. 🙁 Zuvor haben sie sich dort nach meinem Stundenplan in der Uni gerichtet. Nun arbeite ich auf Abruf und springe auch so sehr häufig ein. Mit einem Zweitjob wäre die Situation eine andere und ich weiß wirklich nicht, wie mein Arbeitgeber das finden würde und abgesehen davon bin ich nervlich auch gar nicht dazu in der Lage, noch einen zweiten Nebenjob anzunehmen. Mir geht es wirklich nicht gut und ich bin froh, dass ich das mit meinem Job so hinbekomme!




Du solltest Dich keinesfalls überrumpeln lassen, irgend etwas zu unterschreiben.

Du wirst wieder studieren ab Oktober.

Du solltest keinesfalls alleine zu diesem Termin gehen, denn dafür brauchst Du jemanden, der Dir beisteht.
Damit meine ich nicht, dass derjenige für Dich reden soll, sondern einfach jemanden, der dabei ist.

Ja, eben!
Danke für den Link. 🙂 Und danke für den Tipp, dass ich dort noch jemanden mitnehmen soll, das werde ich tun. Ich werde da auch nichts sofort unterschreiben. Ich frage mich nur, was darin denn dann überhaupt enthalten sein soll, wenn ich ja bereits einen Job habe und noch mehr aktuell auch gar nicht arbeiten kann. Und ab Oktober sowieso wieder studiere.



Hi Gast,

ich hatte auch ziemlich Angst, als ich wegen Hartz 4 zum Arbeitsamt musste.
Man hört da ja alle möglichen Gruselgeschichten, und wie viel Druck das AA machen würde...

Ich wurde da total positiv überrascht. Die Leute vom AA waren alle sehr verständnisvoll, haben sich meine Lage genau angehört und auch gar keinen Druck gemacht.

Mir wurde erklärt, in die Eingliederungsvereinbarung kommt das rein, was der Berater in Übereinkunft mit dir bespricht und was du außerhalb der AA-Termine tun solltest, um so bald wie möglich wieder in den Arbeitsmarkt eingegliedert zu werden. Mir wurde auch gesagt "so bald wie möglich" bedeutet nicht zwingend "am besten schon morgen", sondern es kann auch mal in einem Monat oder in einem Jahr bedeuten, je nachdem wie die Einzellage ist.

In der Eingliederungsvereinbarung muss auch nicht unbedingt drinstehen: schreibe innerhalb von x Monaten Y Bewerbungen.
Ich zum Beispiel muss im Moment gar keine Bewerbungen schreiben, weil mein Betreuer beim AA eingesehen hat, dass Bewerbungen schreiben in meinem konkreten Fall im Moment eh nichts bringt, daher verlangt er das auch nicht von mir.
Ich wurde beim schreiben der Eingliederungsvereinbarung sehr mit einbezogen und wurde auch von meinem Betreuer gefragt "ist okay, wenn ich das erst mal so reinschreibe?"
Ich denke, wenn du dich freundlich und kooperativ zeigst, wird man dir da auch entgegenkommen.


Ich drücke dir die Damen, dass du auch einen so verständnisvollen Betreuer bekommst. Dann musst du sicher keine Angst haben. Deine Lage kann man ja mehr als nachvollziehen.


Hallo, Kylar.

Vielen Dank für deine Antwort! Das beruhigt mich etwas. Ja, vielleicht möchte die Sachbearbeiterin das ja auch nur mit mir besprechen, was ich jetzt so vorhabe und möchte überhaupt keinen Druck oder ähnliches machen. Irgendwie muss sie ja aber auch einfach mit mir reden, um die Situation abzuchecken und zu wissen, was ich tun werde. Vielleicht möchte sie auch einfach nur den Plan hören, ohne, irgendwas anderes zu verlangen oder mir da Schwierigkeiten zu machen.
 

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