Anzeige(1)

Anreise zur Schulung - Arbeitszeit?

Lajoya

Neues Mitglied
Hi,

ich hoffe, jemand kann mir helfen.

folgende Frage:

ich werde bald zu einer Schulung von der Firma gehen und die Anreise ist montags.
Nun wurde mir für den Tag „frei“ eingetragen, sodass ich an dem Tag zum Ort der Schulung fahren kann um im Hotel einzuchecken und alles vorzubereiten.
Ist das richtig, dass dazu mein „freier“ Tag genutzt wird, oder sollte ich einen anderen freien Tag kriegen, zum Beispiel freitags, wenn ich wieder zu Hause bin?

danke Sehr
 
Ja, jede Abwesenheit (inklusive Fahrtzeiten) für berufliche Zwecke zählt als Reisekosten. An den Anreise-/Abreisetagen (Stundenanzahl der Abwesenheit ohne Bedeutung) bei mehrtägiger Reise hat man einen Anspruch auf 14,- EUR Verpflegungsmehraufwand, bei vollem Tag (24 Std) bekommt man 28,- EUR. Wenn die Fahrtkosten (Fahrkarten/Sprit/Nutzung deines privaten Autos) nicht vom Arbeitgeber übernommen werden, zählen auch sie zu deinen Reisekosten. Der Verpflegungsmehraufwand muss jedoch entsprechend anteilig gekürzt werden, wenn vom Arbeitgeber die Kosten für ein Frühstück, Mittag- oder Abendessen übernommen werden.
Ausgenommen davon sind die täglichen Fahrtzeiten von deiner Wohnung zur Arbeitsstätte, das sind keine Reisekosten und sie können von dir höchstens mit Entfernungspauschale von 0,30 EUR pro km für die Strecke angesetzt werden (spätestens in deiner Steuererklärung, wenn nicht vom Arbeitgeber vergütet/bezuschusst).
 
Bezieht sich die Frage darauf, dass Du eine 4Tage Woche hast, also einen Tag frei - und der Arbeitgeber den freien Tag auf den Anreise-Tag gelegt hat?
Dann würdest Du in Deiner Freizeit anreisen, also so ähnlich, als wenn der AG Dir aufgetragen hätte, Sonntags anzureisen.
Für Anreisen in der Freizeit müsste geprüft werden, ob sie mit einem anderen freien Tag ausgeglichen werden muss.
 
Bezieht sich die Frage darauf, dass Du eine 4Tage Woche hast, also einen Tag frei - und der Arbeitgeber den freien Tag auf den Anreise-Tag gelegt hat?
Dann würdest Du in Deiner Freizeit anreisen, also so ähnlich, als wenn der AG Dir aufgetragen hätte, Sonntags anzureisen.
Für Anreisen in der Freizeit müsste geprüft werden, ob sie mit einem anderen freien Tag ausgeglichen werden muss.

nein, eine 5 Tage Woche. Die Anreise fällt auf meinem freien Tag
 
nein, eine 5 Tage Woche. Die Anreise fällt auf meinem freien Tag
Ich hab es immer noch nicht verstanden:
Der Tag, an dem Du anreisen sollst kann entweder nur Dein Arbeitstag oder ein freier Tag sein.
Frei ist wie Urlaub. Keine Arbeit.
Frei ist aber dann der Tag nicht, wenn Du anstatt zu arbeiten anreisen sollst.
Deine "Arbeit" an dem Tag ist also das Anreisen.
Deshalb hast Du während der Anreise nicht frei sondern arbeitest.

Etwas anderes ist es, wenn der Montag ein Urlaubstag, ein Freizeitausgleich, irgend etwas in der Richtung gewesen wäre. Wenn Du gedacht hättest Du hast frei.
Aber dann wurde die Anreise auf den Tag verlegt.
So hast Du an dem Tag nicht mehr frei, es wurde rückgängig gemacht und verschoben.
Der freie Tag findet an einem anderen Datum statt.
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:

Anzeige (6)


Antworten...
Jedem Teilnehmer und jedem Beitrag des Forums ist mit Respekt zu begegnen...
Bitte beachte das Thema auf das du antworten möchtest und die Forenregeln.

Ähnliche Themen

Anzeige (6)

Anzeige(8)

Regeln Hilfe Benutzer

Du bist keinem Raum beigetreten.


      Du hast keine Berechtigung mitzuchatten.
      Du bist keinem Raum beigetreten.

      Anzeige (2)

      Oben