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Anschaffung im Trennungsjahr

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buerste

Gast
Hallo Zusammen,

mal ne hoffentlich für Euch einfache Frage. Ich lebe seit ca. einem halben Jahr von meiner Frau getrennt. Morgen gibt´s im Aldi ein Notebook, was ich gerne kaufen würde. Gehört das dann zum Zugewinn? Theoretisch könnte ja mein Vater z.B. das Notebook kaufen und ich nutze es dann. Jetzt wohnt der leider 350 km von mir entfernt. Wenn mir mein Vater 1300 € überweist und als Verwenungszweck "Geschenk für Sohn buerste" angibt. Wäre das eine Möglichkeit?

Vielen Dank für Eue Tipps!

Gruß
Buerste
 
Und wenn das Notebook zum Zugewinn gehören würde?

Käme es auf diese Summe - schätze ca. 500,00 € - an ?

Rechtfertigt diese kleine Summe, den großen Aufwand?
 
Hallo,

danke für die Antwort aber ich sehe darin keinen großen Aufwand. Will nur verhindern, dass diese Anschaffung zu meinem Zugewinn gehört oder evtl. sogar zum Hausrat. Mir kommt es in meiner Situation sehr wohl auf 500 € an.

Gruß
buerste
 
Nein, wir streiten nicht um den Hausrat. Es ist zwar krass aber so krass nun auch wieder nicht. Ich wollte mich eigentlich auch nur absichern, dass es nicht später vielleicht heißt, ich hätte mir dieses und jenes angeschafft und meine Frau will dann ihren Teil davon abhaben, weil es ja noch während der Ehe angeschafft wurde. Was wäre, wenn ich mir jetzt z.B. ein neues Auto kaufen würde???
 
Es bliebe sich gleich, wahrscheinlich, weil das Vermögen sowieso unter berücksichtigung der letzten Anschaffungen berechnet würde.

So gesehen:

Wenn du dir ein Auto anschaffen würdest , gehört es vermutlich zum Vermögen.

Allerdings - wenn Du es nicht anschaffst und das Geld dafür im Haushalt bleibt - ist es ja auch Vermögen.

Und wenn Du die das Auto von Deinem Vater "schenken" lässt auch.

Und wenn Du es Deinen Vater kaufen lässt und ihm das Geld dafür gibst, wird das Geld trotzdem zum Vermögen gerechnet.

Gruß. kasiopaja
 
Was ist denn, wenn ich mir für meine Wohnung ein Bett kaufe? Mit dem Notebook ist es doch ähnlich. Ich kaufe es, weil ich in meiner neuen Wohnung keinen PC habe. Ein Bett kaufe ich, weil ich keinen Platz zum schlafen habe. Gehört der Hausrat in meiner neuen Wohnung auch uns Beiden? Gehört ein PC oder Notebook zum hausrat?
 
Alles Vermögen , das in der Ehe angeschafft wurde - denke ich - gehört in den Zugewinnausgleich.

Was sagt , denn Dein Anwalt?
 

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