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Gast
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Ich habe mal ein Frage ein Freund möchte sich hier Einbürgern lassen er ist seit 23 Jahre in Deutschland , hatte ein Straftat begegnet also ihn wurde ein Strafe Verhängt der zur Bewährung von 2 Jahren auf 3 Jahre Bewährung ausgesetz , nun er hat sich soweit bewährt, die Bewährungszeit gut bestanden und duch Gericht wurde die Strafe erlassen, jetzt kommt aber von der Bundeszentralregister das von dort die im Führungszeugnis auf weiterhin bleibt ab Verurteilung 7 Jahre .
Strafverhängt vom august 2006 Urteil, die drei Jahre sind um , er hat jetzt Antrag auf Einbürgerung gestellt und im Antrag ist ne Formular dass die Behörde an das Bundeszentralregister erkundigt , kann er sich Einbürgern lassen ?? oder steht da gegen was? aber er hat Beschluss vom Amtgericht dass die verhängte Straffe erlassen worden ist, das Problem Bundeszentralregister bleibt dies bis zum August 2013 hat jemand vielleicht hier Ahnung ? würde dies seinen Einbürgerung entgegen stehen ? es ist kein Weitere Eintrag nur das und die Strafe ist erlassen .
Vielen Dank
Strafverhängt vom august 2006 Urteil, die drei Jahre sind um , er hat jetzt Antrag auf Einbürgerung gestellt und im Antrag ist ne Formular dass die Behörde an das Bundeszentralregister erkundigt , kann er sich Einbürgern lassen ?? oder steht da gegen was? aber er hat Beschluss vom Amtgericht dass die verhängte Straffe erlassen worden ist, das Problem Bundeszentralregister bleibt dies bis zum August 2013 hat jemand vielleicht hier Ahnung ? würde dies seinen Einbürgerung entgegen stehen ? es ist kein Weitere Eintrag nur das und die Strafe ist erlassen .
Vielen Dank