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Antrag auf Oeg jetzt oder nach 2024

Hallo liebe Forenmitglieder,
Vor kurzem habe ich erfahren, dass man auch bei sexuellem Missbrauch in der Kindheit einen Antrag auf Opferentschädigung stellen kann. Trotz jahrelanger psychiatrischer und psychotherapeutischer Behandlung ist mir das nie untergekommen. Nun ja, da kann ich ja nichts mehr dran ändern.
Nun habe ich mich sehr viel mit dem Thema befasst und weiß, dass sich ab 01.01.2024 einiges ändern wird.

Meine Frage, wäre nun, ob ich den Antrag jetzt noch stellen sollte oder lieber 2024?

Jemand vom weißen Ring meinte, da mein Fall so lange (ca. 41 Jahre) zurückläge, würde eh nach dem OEG entschieden und nicht nach dem SER. Dazu habe ich aber nichts gefunden.
Gruß Gefährliches Halbwissen
 

Silan

Aktives Mitglied
Hallo,
ich würde, wenn ich den Weg noch einmal gehen müsste, bis Januar warten. Es soll vieles vereinfacht werden. Ich selber habe zwar keine Probleme gehabt, bei mir ist immer alles gleich bewilligt worden, das lag aber wohl auch an meiner Uninformiertheit. Hab ich irgendwo schon mal was zz geschrieben.
Meines Wissens werden alle Neuanträge ab 01.01.2024 nach SEG behandelt. Ob's besser ist? Ich weiß es nicht, die Zeit wird's zeigen.
 

logig

Aktives Mitglied
Vorteil wegen zügiger Antragsstellung wäre, dass die Leistungen ab Antragsdatum gewährt werden. Schwer zu sagen, was ab Antragsstellung 2024 leichter wird, da gewisse Punkte erst für Schädigungen ab 2024 zählen. Einiges scheint allerdings ab 2024 deutlicher aus dem Gesetzt hervorzugehen. Wobei vieles bereits über Rechtssprechungen, insbesondere BSG Urteile, auch mit Antragsstellung vor 2024 zu gewähren wäre.
 
Danke logig für deine Nachricht. Ich habe jetzt auch gelesen, dass immer das Gesetz gilt, was zum Tatzeitpunkt gültig war.
Die Frage ist jetzt, handelt es sich dabei nur um die Voraussetzungen oder auch um das Verfahren mit dem damaligen Oeg?
Was meint ihr? Oder soll ich mal bei der Lvr anrufen und fragen?
 

Silan

Aktives Mitglied
Was meint ihr? Oder soll ich mal bei der Lvr anrufen und fragen?
Ich glaube, dass der persönliche Kontakt mit dem zuständigen Leistungsträger immer gut ist, ich mache das eigentlich immer, wenn ich was von denen möchte. Aber derzeit wissen die auch nicht wesentlich mehr als wir. Meine letzte Auskunft im letzten Monat war: 'Ich kann Ihnen da noch gar nichts zu sagen, wir wissen hier alle nicht was auf uns zukommt.
Die Frage ist jetzt, handelt es sich dabei nur um die Voraussetzungen oder auch um das Verfahren mit dem damaligen Oeg?
Meine Schädigung lag zwischen 1966 und 1986, BSA wurde nach dem geltenden Recht von 2011bewilligt. Demnach ist also Voraussetzung das was früher Gültigkeit hatte und das Verfahren ist das was zur Antragstellung Gültigkeit hat. So interpretiere ich das.
 

logig

Aktives Mitglied
§ 138 SGB XIV: "1Personen, die in der Zeit vom 16. Mai 1976 bis 31. Dezember 2023 geschädigt worden sind, erhalten Leistungen nach diesem Buch, wenn die Voraussetzungen nach dem Opferentschädigungsgesetz in der zum Tatzeitpunkt geltenden Fassung erfüllt waren. "

Dabei müsste nach dem SGB XIV der Zeitpunkt des Schädigungsendes bzw. die letzte Tat zählen. Nach dem OEG sollte es ähnlich sein, scheint allerdings nicht klar geregelt.

Absatz 3:
"Personen, die in der Zeit vom 23. Mai 1949 bis 15. Mai 1976 geschädigt worden sind, erhalten Leistungen nach diesem Buch, wenn sie

1. die Voraussetzungen nach dem Opferentschädigungsgesetz in der zum 31. Dezember 2023 geltenden Fassung erfüllen,

2. allein in Folge dieser Schädigung einen Grad der Schädigungsfolgen von mindestens 50 haben,

3. bedürftig sind und

4. ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Inland haben.

Bedürftig sind Personen, wenn sie nicht oder nicht ausreichend in der Lage sind, ihren Lebensunterhalt aus ihrem Einkommen und Vermögen zu decken. 3Für den Einsatz von Einkommen und Vermögen gilt Kapitel 16. 4Die Entschädigung umfasst alle nach diesem Buch vorgesehenen Leistungen mit Ausnahme des Berufsschadensausgleichs."

Für Taten die in Ostdeutschland geschehen sind, gilt Absatz 1 erst ab 1990 und davor Absatz 3. Dies wurde entsprechend dem OEG übernommen.

§ 10 a OEG:
"(1) Personen, die in der Zeit vom 23. Mai 1949 bis 15. Mai 1976 geschädigt worden sind, erhalten auf Antrag Versorgung, solange sie 1.
allein infolge dieser Schädigung schwerbeschädigt sind und
2.
bedürftig sind und
3.
im Geltungsbereich dieses Gesetzes ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt haben."

"(5) Die Versorgung umfaßt alle nach dem Bundesversorgungsgesetz vorgesehenen Leistungen mit Ausnahme von Berufsschadens- und Schadensausgleich."

Einkommen wird bei Antrag nach vor 31.12.2023 nach dem BVG ermittelt und nach dem SGB XIV nach Kapitel 16.

Zu überlegen wäre also, der Schädigungszeitraum und damit wonach berechnet wird. Sowie ggf. wonach Bedürftigkeit vorliegt bzw. ob es nach beiden Regelungen der Fall ist.
 
Also der Missbrauch fand zwischen 1981/82 und 1986 statt. So spielt die Bedürftigkeit doch keine Rolle? Ich bekomme zwar nur eine kleine Erwerbsminderungsrente von etwas über 1000 Euro Brutto und Wohngeld, aber Grundsicherung steht mir nicht zu. Pflegegeld wird ja eh nicht angerechnet.

Meine Angst ist, dass die vielleicht sagen, dass meine gesundheitlichen Probleme nicht nur durch das Trauma des Missbrauchs entstanden sind, z.B. wurden wir von unserem Vater hängen gelassen, als wir davon erzählt haben und um Hilfe baten. Täter war der Stiefvater.

Ich habe das so verstanden, dass dieser Punkt mit dem SGB xiv einfacher wird oder?
 
A

Alex948

Gast
Ich würde den Antrag sofort stellen, da die Leistung ab dem Datum der Antragstellung gewährt wird. Mach dir aber bitte keine falschen Hoffnungen. Der LVR hat meinen Antrag abgelehnt, weil ich keine Anzeige erstattet habe und meine Zeugen mittlerweile verstorben sind. Da hat der Mitarbeiter behauptet, dass ich alles nur erfunden hätte.
Alles Gute und viel Erfolg für dich!
 
G

Gelöscht 127631

Gast
Ich würde den Antrag sofort stellen, da die Leistung ab dem Datum der Antragstellung gewährt wird. Mach dir aber bitte keine falschen Hoffnungen. Der LVR hat meinen Antrag abgelehnt, weil ich keine Anzeige erstattet habe und meine Zeugen mittlerweile verstorben sind. Da hat der Mitarbeiter behauptet, dass ich alles nur erfunden hätte.
Alles Gute und viel Erfolg für dich!
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