Gefährliches Halbwissen
Neues Mitglied
Hallo liebe Forenmitglieder,
Vor kurzem habe ich erfahren, dass man auch bei sexuellem Missbrauch in der Kindheit einen Antrag auf Opferentschädigung stellen kann. Trotz jahrelanger psychiatrischer und psychotherapeutischer Behandlung ist mir das nie untergekommen. Nun ja, da kann ich ja nichts mehr dran ändern.
Nun habe ich mich sehr viel mit dem Thema befasst und weiß, dass sich ab 01.01.2024 einiges ändern wird.
Meine Frage, wäre nun, ob ich den Antrag jetzt noch stellen sollte oder lieber 2024?
Jemand vom weißen Ring meinte, da mein Fall so lange (ca. 41 Jahre) zurückläge, würde eh nach dem OEG entschieden und nicht nach dem SER. Dazu habe ich aber nichts gefunden.
Gruß Gefährliches Halbwissen
Vor kurzem habe ich erfahren, dass man auch bei sexuellem Missbrauch in der Kindheit einen Antrag auf Opferentschädigung stellen kann. Trotz jahrelanger psychiatrischer und psychotherapeutischer Behandlung ist mir das nie untergekommen. Nun ja, da kann ich ja nichts mehr dran ändern.
Nun habe ich mich sehr viel mit dem Thema befasst und weiß, dass sich ab 01.01.2024 einiges ändern wird.
Meine Frage, wäre nun, ob ich den Antrag jetzt noch stellen sollte oder lieber 2024?
Jemand vom weißen Ring meinte, da mein Fall so lange (ca. 41 Jahre) zurückläge, würde eh nach dem OEG entschieden und nicht nach dem SER. Dazu habe ich aber nichts gefunden.
Gruß Gefährliches Halbwissen