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Antrag für die Tochter

S

sexy-hexy

Gast
Hallo ihr,

meine Tochter macht eine Ausbildung über das Arbeitsamt (Reha).
Sie ist seit 3 Jahren verheiiratet und hat einen Sohn. Nun ist es so das sie noch keine 25 Jahre alt ist und Anspruch auf Unterhalt der Eltern normalerweise haben würde,oder?
Ihr leiblicher Vater wird sowieso nie zahlen aber was ist mit mir?
Muss ich wirklich alle Einkommen dem Arbeitsamt zugrunde legen?
Eigentlich habe ich keinerlei Einkommen wir leben von dem was mein jetziger Mann verdient und das reicht nicht einmal für uns.
Meine Frage ist eigentlich warum die solche Auskünfte überhaupt haben wollen,vor allem weil meine Tochter doch verheiratet ist, dürfen die das überhaupt? Niemand hat meine Tochter damals gezwungen auszuziehen das war ihre eigene Entscheidung(hat sie auch schon mal bereut).
Meine Tochter sagte nur gestern zu mir,das wenn ich das nicht ausfülle würde sie kein Geld mehr vom Arbeitsamt bekommen. Komischerweise ging das am Anfang der Ausbildung doch auch.

Liebe Grüße sexy-hexy
 
L

lahmer Gaul

Gast
Hallo ihr,

Meine Frage ist eigentlich warum die solche Auskünfte überhaupt haben wollen,vor allem weil meine Tochter doch verheiratet ist, dürfen die das überhaupt?

Liebe Grüße sexy-hexy
Ja die dürfen das.

Ihr seit Verwandte gerader Linie und da besteht eine Unterhaltspflicht. Das bedeutet aber nicht, dass Du auch unterhaltsfähig bist und zu Zahlungen verdonnert wirst. Das checken die halt, weil sie es müssen.

Also keine unbegründete Bange vor den Behördenheinis.
 

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