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Anwalt Schreiben Zahlungsverzug

I

Iny99

Gast
Hallo

ich habe die Tage ein Schreiben von einem Anwaltsböro erhalten. Über einen Zahlungsverzug von 350 Euro. ich habe aber keine offenen Rechnungen.
Ich bin mir absolut sicher, dass es wieder mal meine Schwester ist, die mich als Rechnungsadresse angegeben hat. Bei ihr geht es im Leben drunter und drüber, es passieren ständig verrückte Sachen und sie ist mitten in einer Krise. Was da abgeht kann man kaum glauben.
Trotzdem habe ich leider nicht die Kohle, um das für sie zu bezahlen. Wie reagiere ich am besten? Mal beim Anwaltsbüro anrufen?
Das andere Problem ist, dass meine Mitbewohnerin vom Schreiben Wind gekriegt hat, und jetzt glaubt, dass wirklich ich nicht bezahlt hätte, was nicht stimmt. Kann ich irgendwo eine Bescheinigung holen, dass wirklich nciht ich in verzug bin?
 
Es ist ziemlich einfach.
Schreibe dem Anwalt, dass Du die Rechnung , samt Abliefernachweis für die Ware oder Leistung haben möchtest, weil Du keine Kenntnis von einer offenen Rechnung hast.
Dann ist er am Zug und muss beweisen, dass Du die Ware oder Leistung tatsächlich erhalten hast.
 
Du legst einen Widerspruch gegen Forderung xy ein, schriftlich. Wenn Du selbst nicht fähig bist, geh zur Verbraucherzentrale. Die schreiben Dir sowas rechtssicher für ca. 30-100 Euro vermutlich. Ein Anwalt schickt so was aber vermutlich erst nach der dritten Mahnung. Da solltest Du nicht lange trödeln, da sowas vor Gericht gehen kann, dann kommt einer vom Amt und klebt bei Dir den Kuckuck auf alles pfändbare drauf.
 
Du legst einen Widerspruch gegen Forderung xy ein, schriftlich. Wenn Du selbst nicht fähig bist, geh zur Verbraucherzentrale. Die schreiben Dir sowas rechtssicher für ca. 30-100 Euro vermutlich. Ein Anwalt schickt so was aber vermutlich erst nach der dritten Mahnung. Da solltest Du nicht lange trödeln, da sowas vor Gericht gehen kann, dann kommt einer vom Amt und klebt bei Dir den Kuckuck auf alles pfändbare drauf.
Bevor sowas zum Gericht geht, geht erstmal ein gerichtlicher Mahnbescheid voraus, gegen den man dann Widerspruch einlegen kann.
 
Ich empfehle, den Widerspruch (der formlos erfolgen darf, man braucht dafür keine extra Mustervorlage, schon gar nicht kostenpflichtig) mit einer Anforderung der Belege zu der angeblich offenen Rechnung zu verbinden, wie kasiopaja geschrieben hat. Möglicherweise ist die Forderung total unbegründet (falsche Person), möglicherweise ist es ein Betrug von einem Unbekannten, möglicherweise war es die Schwester, das weißt Du alles nicht, wenn Du die angeblich geschuldete Leistung nicht mitgeteilt bekommst. Also was da angeblich bestellt oder geliefert wurde, von wem bestellt, wann und an welche Zustelladresse geliefert. Wenn es Deine Schwester war - mach ihr Dampf und gib ihr das Schreiben, mit einem Schreiben an den Anwalt, daß sie für die Zahlung zuständig ist. Wenn nichts davon Dir oder Deiner Schwester bekannt ist, ist es versuchte Abzocke durch Unbekannte, die irgendwie auf Deine Adresse gekommen sind, auch das passiert ständig, die darf man in Kopie gleich an die Polizei weiterleiten, damit die in diesem Versuch von Betrug tätig wird. (Unter Rückmeldung an den Anwalt, daß die Angelegenheit an die Polizei weitergegeben wurde.)
 
Das andere Problem ist, dass meine Mitbewohnerin vom Schreiben Wind gekriegt hat, und jetzt glaubt, dass wirklich ich nicht bezahlt hätte, was nicht stimmt. Kann ich irgendwo eine Bescheinigung holen, dass wirklich nciht ich in verzug bin?
So eine Bescheinigung gibt es nicht. Du kannst nur die Begründung des Schreibens (Rechnung die angeblich offen ist) vom Anwalt anfordern und Dich dagegen wehren. Sei nicht so leichtsinnig irgendwas zu bezahlen. Wenn die Schwester verantwortlich ist, muß sie sich um die Zahlungsmodalitäten kümmern. Aber wie bereits erwähnt, es kann auch reine Abzocke von Unbekannten sein, die darauf bauen, daß Leute bei einem Anwaltsschreiben in Panik geraten und automatisch zahlen, ohne nachzufragen oder sich dagegen zu wehren. Inwieweit Anwälte bei solchen Betrügereien freiwillig mitmachen sei dahingestellt.
 

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