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Anwaltskosten

Mamafee

Neues Mitglied
Hallo zusammen, ich habe eine Frage. Ich habe einen Sohn 15 mit dessen Vater ich nie wirklich zusammen war. Bin verheiratet und habe mit meinem Mann zwei weitere Kinder. Anfang 2017 hatten wir ziemlich Probleme mit dem großen, schule und so. Wir haben also alle zusammen beschlossen das ein internat das beste wäre. Und es wäre gut für ihn bis dahin zwei Monate in den Sommerferien zum vater zu gehen. Er hat ihn einfach umgemeldet und kindergeld auf ihn gemeldet. Dann kam ein Schreiben seines Anwalt er möchte Unterhalt weil mein Sohn nie wieder zu uns will. Fünf Monate später hat er beim Jugendamt erzählt das er unter druck gesetzt wurde und er weiterhin an den Wochenenden zu uns will und auch weiterhin zu ihm. Das Gericht hat die anhörung abgesagt mit der Begründung das keine Forderungen bestehen und es nicht prozessökonom sei. Gut für mich. Aber wer zahlt den ganzen Spaß jetzt? Über Antworten wäre ich sehr dankbar.
 

Sisandra

Aktiver Nutzer
Den des Vaters zahl der Vater und wenn du bei Gericht keinen Antrag gestellt hast, wird da vermutlich auch nichts auf dich zukommen. Warst du anwaltlich vertreten wirst du den selber zahlen müssen.
 

-sofia-

Sehr aktives Mitglied
Wenn ihr Geld für ein Internat habt, dann dürfte es doch kein Problem sein, für etwaige Kosten des Spaßes aufzukommen.

Ist dein Sohn mit eurer Entscheidung, ihn in ein Internat abzuschieben, ebenfalls einverstanden?
 

Mamafee

Neues Mitglied
Ich finde es sehr überheblich zu behaupten das wir ihn abschieben. Ich möchte das er einen vernünftigen Schulabschluss bekommt und eine gute Ausbildung machen kann. Wie viel das internat kostet hat doch nichts damit zu tun wie viel der Anwalt kostet. Und ich wollte immer alles übers Jugendamt regeln und habe immer gesagt das ich mir so Anwalts Geschichten nicht leisten möchte.
 

pecky-sue

Aktives Mitglied
Hallo,
Über die Sache mit den Anwaltskosten können die wenigsten etwas sagen, es sei denn es arbeitet jemand in diesem Bereich und kennt sich darin aus.
Also bleiben nur Vermutungen.
Wenn du zu deinen anderen Schilderungen keinen Gedanken oder Erfahrungen wissen willst, dann ist es halt so.
Ich schreibe nichts dazu.
Überdenke deine Entscheidung und frage deinen Sohn nach seinen Gefühlen und was er möchte.

Liebe Grüße Pecky
 
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63er

Gast
Den Anwalt zahlt der, der ihn mandatiert hat. Es hat keine Verhandlung gegeben, somit dürfte klar sein, wer die Kosten trägt. Wenn es eine Verhandlung gäbe, wird diese Kostenfrage durch das Gericht geklärt. So war es aber ein außergerichtliches Verfahren.
 

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