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Anzeige wegen Körperverletzung

S

sWw

Gast
Guten Abend,

ich bin 16 Jahr alt und habe vor 2 Tagen eine Anzeige wegen Körperverletzung, gegen meinen Stiefvater erstattet. Wegen Misshandlung, z.B. das er mich mit Zigaretten verbrannt hat, 3x ein blaues Auge geschlagen hat und weitere Sachen. Die Anzeige habe ich wie gesagt schon erstattet, nach langem hin und her. Haftbefehl habe ich auch erstattet und er darf sich mir dann nicht mehr nähern bis auf 20 Meter, da ich Angst vor ihm habe. Jetzt zu meinen Fragen, da ich das auf der Polizei nicht so verstanden habe.

Wie gehts jetzt weiter?
Also soweit ich das jetzt verstanden habe, wird die Polizei jetzt ermitteln und so weiter. Da ja alles in meiner Krankenakte aufgeführt ist, dürfte das ja eigentlich kein Problem sein oder? Als Zeuge, können dann mein Bruder und die Schule aussagen, die das mit dem blauen Auge mitbekommen haben oder?

Aber wie geht es dann weiter?
Wie lange dauert es, bis es zu dem Verfahren kommt?
Was passiert in der Zwischenzeit mit Ihm, weil der Haftbefehl und das von mir Fernhalten doch nur für eine bestimmte Zeit andauert oder?

Bitte antwortet mit schnellstmöglich.
Danke.
Lg
 

belantine

Aktives Mitglied
Es gibt glaube ich eine Obergrenze von einem halben Jahr, bis dahin muss der Staatsanwalt Anzeige erstatten.

Das mit dem 20m Abstand heißt glaub ich aber Einstweilige Verfügung. Ist aber egal.

Wie habt ihr das eigentlich geregelt, bei deinem Alter gehe ich davon aus, dass du noch bei deinen Eltern lebst. Bei deinem Vater oder bei deiner Mutter und dem Stiefvater?

Gibt es eine Möglichkeit, "außerhalb seiner Reichweite" unterzukommen, denn ich denke er wird wütend werden, wenn er von der Anzeige erfährt.

Wie stehen eigentlich deine Mutter und dein leiblicher Vater (sofern du Kontakt hast) dazu?

Im Notfall gibt es in jeder größeren Stadt ein Frauenhaus, wo du zwischenzeitlich unterkommen kannst. Adressen bekommt man unter anderem beim Kinder- und Jugendtelefon 08001110333 (Mo-Fr: 15-19 Uhr, anonym, kostenlos)

Ich kann dir nur raten, falls er dir nochmal irgendwas antun will: WEHR DICH!!! Du darfst das, Notwehr wird nicht bestraft. Ein gezielter Tritt, dahin wo's weh tut und dann weglaufen.

Ich hoffe das es nicht soweit kommen muss und wünsche dir alles Gute und viel Glück!

Belantine
 

Tyra

Sehr aktives Mitglied
Hallo,

du solltest dir schnellstmöglich einen Anwalt (Fachanwalt für Strafrecht) suchen, der dich vertritt und dir auch all deine Fragen beantworten kann. Denn nicht selten verlaufen derartige Anzeigen im Sande wenn nicht ein Anwalt ausreichend Druck macht etc.
Auch in einem Frauenhaus findest du Beratung und Unterschlupf. Die vermitteln dort auch Anwälte etc.

Wenn das Annäherungsverbot durch ist kannst du jederzeit wenn sich dein Stiefvater nicht dran hält die Polizei rufen und er kommt damit direkt in die Zelle.

Glückwunsch zu deiner Anzeige! Bleib da am Ball, denn das was dir dein Stiefvater da angetan hat geht gar nicht und er gehört bestraft dafür.

Tyra
 
C

celeste

Gast
hallo -
es ist sehr mutig von dir anzeige zu erstatten .du bist jetzt völlig durch einander .das ist normal ,aber es gibt die eistweilige verfügung + die tritt sofort in kraft.mach dir keine sorgen + nicht so viel angst haben ,geh wenn du kannst in eine geschützte einrichtung ..z.b. frauenhaus + die helfen weiter ,da du aller wahrscheinlichkeit keinen anwalt hast ,oder bezahlen kannst .es wird dir einer gestellt .
ich sende dir den mut des universums
...........herzlichst ......die....celeste
 

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