Sori
Sehr aktives Mitglied
AW: Freundin von Opa vergewaltigt
In einem anderen Thread kam die Frage auf, ob Eltern, die vom Missbrauch ihrer Tochter durch den Opa wissen, sich strafbar machen. Da der User dort keine weiteren juristischen Infos wünscht und eine Diskussion dort auch nicht sinnvoll wäre, hab ich mal hier einen neuen Thread dazu eröffnet:
Entgegen vieler anderer Behauptungen gibt es keine JURISTISCHE (moralisch sieht das anders aus) Pflicht, eine bereits geschehene Tat zur Anzeige zu bringen.
Du musst es melden, wenn Du von einer geplanten Tat weißt, aber nicht im Nachhinein.
Im Übrigen hätten die Eltern auch ein Zeugnisverweigerungsrecht, da sie mit dem Opa verwandt sind. Und die Tochter hat ja genau dieses Recht auch gegenüber ihren Eltern/ ihrem Opa.
Also, Du musst Dir keine Sorgen machen, dass auf die Eltern da was zukäme.
In einem anderen Thread kam die Frage auf, ob Eltern, die vom Missbrauch ihrer Tochter durch den Opa wissen, sich strafbar machen. Da der User dort keine weiteren juristischen Infos wünscht und eine Diskussion dort auch nicht sinnvoll wäre, hab ich mal hier einen neuen Thread dazu eröffnet:
Entgegen vieler anderer Behauptungen gibt es keine JURISTISCHE (moralisch sieht das anders aus) Pflicht, eine bereits geschehene Tat zur Anzeige zu bringen.
Du musst es melden, wenn Du von einer geplanten Tat weißt, aber nicht im Nachhinein.
Im Übrigen hätten die Eltern auch ein Zeugnisverweigerungsrecht, da sie mit dem Opa verwandt sind. Und die Tochter hat ja genau dieses Recht auch gegenüber ihren Eltern/ ihrem Opa.
Also, Du musst Dir keine Sorgen machen, dass auf die Eltern da was zukäme.
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