Hallo kleines ich
eine genauen Hergang zu beschreiben ist nicht nötig. Das wird aber nötig sein, spätestens vor Gericht.
Ich empfehle Dir auf alle Fälle einen Psychologischen Beistand. Den wirst Du vor und hinterher brauchen.
Du scheinst sehr aufgewüllt zu sein, übereile Deinen Entschluß nicht! Das Du hier her gefunden hast, dass find ich schon mal ist ein großer, mutiger Schritt.
Das heißt, Du kannst Dich öffnen, auch fremden gegenüber. Sicher ist das virtuelle Öffnen leichter als real, der Punkt ist aber, Du kannst/willst.
Um Dir weiter zu Helfen, braucht es noch etwas Info. z.B.: Wohnst Du noch zu Hause? Hast Du schon mal eine Therapie gemacht? Hast Du Freund, denen Du Dich anvertrauen kannst oder konntest? Dein Alter über 18 oder unter 18...?
Das sind für mich erstmal die wichtigsten Fragen. Das reicht auch erstmal für den Anfang.
Du bist Dir im klarem was diese Anzeige bedeutet? (Für Dich meine ich jetzt.) Für Deine Mutter, sie wird allem Anschein nach von nichts wissen. Die Reaktionen von Deinem nahem Umfeld sind schwer abzuschätzen. Aber darauf Rücksicht nehmen, würde bedeuten sich und seinem Entschluß aufzugeben.
Das wird sehr sehr schwer werden für Dich. Das weißt Du.
Ich kann Dich nur bewundern für diesem Entschluß. Ich konnte es nicht, bis heute jedenfalls. Heute weiß ich das das falsch war zu verdrängen.
Die Verhandlung selber, wie sie abläuft, kommt drauf an wie alt Du bist. Das kann man so allgemein nicht sagen. Bei der Polizei gibt es Anonyme Beratungstellen. Geht auch vor Ort persönlich oder eben telefonisch. Die Telefonische Seelsorge (auch völlig Anonym) ist kostenfrei und sie können Dir auf alle Fälle sagen wo und wie Du Dich vor Ort beraten lassen kannst. Eine vor Ort Beratung ist empfehlenswert aus meiner Sicht. Denn dann wirst Du merken ob Du schon jetzt real darüber reden kannst.(Falls Du es nicht schon hast) Du mußt auch dort keine Einzelheiten nennen, Nur eben das Ereigniß an sich. Wer es war das ist auch Deine Entscheidung dies dort zu sagen, doch wenn, dann wird es auch ernst. Da Du aber den Entschluß gefasst hast, dürfte das kein Problem sein.
Ich möchte Dich noch darauf hinweisen, dass eine rechtliche Beratung, insbesondere in solchen Fällen, in der Öffentlichkeit verboten ist. Auch von privat zu privat. Leider ist das so, dass man seine persönlichen Erfahrung mit dem Recht nicht öffentlich sage darf, wenn es den anschein erweckt es wäre eine Beratung. So oder so ähnlich.
Letztlich verhält sich jeder Fall anders, ebenso das Srafmaß. Es wird mehr werden wie nur eine Geldstrafe. So viel ist sicher.
Ich hoffe ich konnte Dir fürs Erste weiter helfen.
ich wünsche Dir alle erdenklich Kraft die Du brauchst und noch mehr
Viel Glück ~daumendrück~
herzliche Grüße
Knut
Vorne rechts oben auf der Hauptseite SOS Soforthilfe da findest Du die Telefonnummern der Seelsorger. Oder Klick Hier!
http://www.hilferuf.de/soforthilfe.php
Netzwerk mit verzeichnissen vor Ort:
http://www.frauennotrufe.de/