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Arbeitgeber droht mit Kündigung was tun?

RepedeStar

Mitglied
Heute war ich laut Arbeitsplan um 9 Uhr eingeteilt, bin dann selbstverständlich um 9 Uhr gekommen. Angekommen teilte mir der Chef mit, ich sollte heute um 12 Uhr anfangen. Ich sollte das hinnehmen und es akzeptieren. Habe ich nicht gemacht, weil mir das niemand mitgeteilt hat. Müsste eine Stunde fahrt in Kauf vom Zuhause bis zur Arbeit, hätte sich nicht gelohnt. Was soll ich 3 Stunden draußen machen? Er hat dann gemeint, ich sollte von 9 -12 Uhr kostenlos arbeiten, deswegen der Streit dann entfache. Im Laufe des Streits hat er mir mit der Kündigung gedroht, mir unterstellt ich wäre unfähig, ich wo anders keinen Job bekommen werde, dann bin wütend raus gegangen und habe meinen Bezirksleiter angerufen. Er hat mir dann mitgeteilt, ich sollte ganz normal von 9 Uhr arbeiten. Auf der Arbeit sind wir uns aus dem Weg gegangen und am Feierabend, habe ich meinen Bezirksleiter per Whatsapp geschrieben, ich möchte Sie bitten mich woanders einzuteilen, ich sehe es nicht ein, mit jemanden zusammen zu arbeiten, der mich loswerden will. Ich warte noch auf die Antwort. Mit einer einfachen Entschuldigung ist das für mich nicht mehr getan. Ich bin am Punkt gekommen, wo ich sogar gesetzliche Schritte einleiten werde, wenn es sich nichts ändert. Weil ich bin bestimmt nicht im Unrecht. Bin ich schuld, wenn man ohne Bescheid sagen, die Arbeitszeiten ändert? Ich habe den Arbeitsplan nicht gemacht. Der Chef hätte die ganze Woche was sagen können, hat er aber nicht.

Am Wochenende werde ich mich, wenn es vom Bezirksleiter keine Besserung kommt, mich woanders bewerben und notfalls werde ich mir einen Anwalt holen.
 
Nun mal langsam. Du hast offensichtlich um 09.00 mit der Arbeit begonnen und deine Stunden abgearbeitet. Was soll ein Anwalt da bewirken?
 
Es mag zwar sein, das die Stunden von 9 Uhr bezahlt werden, aber der Chef hat meine Grenze überschritten.
Er hat mir mit der Kündigung gedroht und mir Sachen unterstellt, die einfach gelogen sind. So was nennt man üble Nachrede, so was ist laut Gesetz strafbar. Oder bist du der Meinung, ein Arbeitgeber steht übern Gesetz?
 
sowie es aussieht scheint die Kommunikation zwischen dir und deinen Chef nicht zu funktionieren. Er will von dir eine Leistung die du nicht bereit bist zu erbringen. Du beharrst darauf um 9 Uhr anzufangen zu arbeiten. Dein Chef möchte aber das du um 12 Uhr anfängst.

Nun kannst du es dir nicht aussuchen wie du arbeiten kannst. Dein Chef kann dich so einteilen wie er möchte. Ich habe das slebst schon oft erlebt. Du kannst deinen Chef darauf ansprechen das du diese herum gespringe nicht haben kannst.

Dein Chef hat das Recht dich zukündigen, wenn du nicht die Arbeitsleistung erbringst die von dir erwartet wird.

An deiner Stelle würde ich mir einen neuen Job suchen und dich kündigen lassen. Notfalls nimmst du Urlaub.

Mit den Anwalt drohen ist keine gute Wahl. Damit riskierst du nur Ärger.
 
Es mag zwar sein, das die Stunden von 9 Uhr bezahlt werden, aber der Chef hat meine Grenze überschritten.
Er hat mir mit der Kündigung gedroht und mir Sachen unterstellt, die einfach gelogen sind. So was nennt man üble Nachrede, so was ist laut Gesetz strafbar. Oder bist du der Meinung, ein Arbeitgeber steht übern Gesetz?

Ich glaube kaum, dass dieser sogenannte Chef der Arbeitgeber ist, der die personalwirtschaftlichen Entscheidungen trifft. Scheint eher ein kleines Licht zu sein, das sich aufspielt. Sieht man doch an der Tatsache, dass der Bezirksleiter sagte, er soll um 09.00 Uhr anfangen. Somit ist doch der Bezirksleiter dem Chef vorgesetzt. Bestimmt Sicherheitsgewerbe.
 
Ein Arbeitgeber muss dir eine gewisse Zeit vorher Bescheid geben (keine Ahnung, wie das in DE ist),wenn sich im Dienstplan die Zeiten ändern. Hat er sich an die gesetzlich vorgegeben Zeit gehalten, darfst du ablehnen, wenn du z.B. in Ausbildung/Studium bist und sich die Zeiten schneiden oder dein Kind betreuen musst etc. Wenn du aber eigentlich zu der vorgegebenen Zeit arbeiten kannst, und nur nicht willst, musst du die Arbeitszeit akzeptieren. Ist aber auch branchenabhängig. Wenn der AG dir deswegen kündigt, obwohl du den Grund bekanntgegeben hast, ist ein Anwalt sicher keine schlechte Idee.

Dein Chef ist aber auch eine ziemliche Pfeife... kostenlos arbeiten? Naja, probieren kann mans ja mal... 🙄
 
Warte doch erstmal die Reaktion des Bezirksleiters ab. Wegbewerben kannst du dich ja immer noch. Was willst du mit einem Anwalt?
Dein Chef scheint Probleme mit dem Dienstplan zu haben. 3 Stunden kostenlos arbeiten ist ein Witz. Klingt nach Schikane.
 
Es ist sind 4 Tage für ne Änderung eines festgelegten Dienstplanes von Arbeitgeberseite einzuhalten.
Verweis doch bitte mal darauf, dass sich dein Vorgesetzter informieren soll, bevor der was los lässt.
Gruß Jim

Urteile zur Verbindlichkeit - Schichtplan-Fibel f�r Betroffene
Dienstpläne nicht kurzfristig ändern
1. Hat der Arbeitgeber sein Recht auf Konkretisierung der zeitlichen Lage des Arbeitseinsatzes eines Teilzeitbeschäftigten (§ 106 Satz 1 GewO) per Dienstplan ausgeübt (hier: Einteilung zum Spätdienst), so kann er von seiner diesbezüglichen Leistungsbestimmung nicht ohne Rücksicht auf dessen Belange wieder einseitig abrücken (hier: Schichttausch zum Frühdienst). Er hat dem Adressaten gegenüber insbesondere eine den Umständen nach angemessene Ankündigungsfrist einzuhalten.
2. Für die Bemessung dieser Frist kann im Grundsatz auf die Regelung des § 12 Abs. 2 TzBfG (vier Tage im Voraus) zurückgegriffen werden. Ist der Adressat hiernach nicht verpflichtet, der geänderten Anordnung des Arbeitgebers Folge zu leisten, so kann dieser die Weigerung auch dann nicht mit fristloser Kündigung beantworten, wenn der Adressat ihm bei Aufrechterhaltung des Änderungswunschs die „Krankschreibung” in Aussicht gestellt hat.
(ArbG Berlin 28. Kammer, 05.10.2012 — 28 Ca 10243/12)
 

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