Anzeige(1)

  • Liebe Forenteilnehmer,

    Im Sinne einer respektvollen Forenkultur, werden die Moderatoren künftig noch stärker darauf achten, dass ein freundlicher Umgangston untereinander eingehalten wird. Unpassende Off-Topic Beiträge, Verunglimpfungen oder subtile bzw. direkte Provokationen und Unterstellungen oder abwertende Aussagen gegenüber Nutzern haben hier keinen Platz und werden nicht toleriert.

Arbeitgeber zahlt Krankheitstage nicht

Gungrave

Mitglied
Servus,

ich mal wieder. Habe mich ja damals schon über meine Arbeit ausgekotzt und gesagt dass ich die Arbeit nicht mehr packe. Hab dann also gekündigt und war aufgrund meiner Psyche (Panikattacken, Ängste) bis zum Ende der Frist krankgeschrieben.

Da heut immer noch kein Gehalt kam rief ich meinen Ex-Chef an um danach zu fragen. Dieser sagte mir das Gehalt wird aktuell zurückgehalten (??) und dass mir außerdem nur die Tage bezahlt werden die ich tatsächlich gearbeitet habe und nicht die Krankheitstage nach der Kündigung?!

Ist sowas überhaupt rechtens? Hab's zwar gegoogled aber richtig schlau wurde ich auch nicht draus. Anscheinend ist das zulässig wenn der Verdacht besteht dass der AN nach der Kündigung krank feiert... ich habe jedoch an die 7 Diagnosen psychischer Erkrankungen welche die Krankmeldung meiner Meinung nach rechtfertigen weil es mir dort wirklich nicht gut ging..

Der Chef hat vorher in einer Whats App Nachricht bereits unterschwellig angedeutet dass ich nur krank mache, was ich aber verneint habe

Wer ist hier also im Recht??

Danke schonmal für eure Antworten
 

MisterEko

Aktives Mitglied
Da heut immer noch kein Gehalt kam rief ich meinen Ex-Chef an um danach zu fragen. Dieser sagte mir das Gehalt wird aktuell zurückgehalten (??) und dass mir außerdem nur die Tage bezahlt werden die ich tatsächlich gearbeitet habe und nicht die Krankheitstage nach der Kündigung?!
Ich gehe mal davon aus, dass man die Legitimität deiner Krankheitstage nach deiner Kündigung in Frage stellt.

Hier mal ein Zitat für dich:

Der Beweiswert ärztlicher Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen könne erschüttert sein, »wenn der arbeitsunfähige Arbeitnehmer nach Zugang der Kündigung eine oder mehrere Folgebescheinigungen vorlegt, die passgenau die Dauer der Kündigungsfrist umfassen«, heißt es im Urteil der höchsten deutschen Arbeitsrichter.
Quelle: https://www.spiegel.de/karriere/bundesarbeitsgericht-krankschreibung-nach-kuendigung-darf-angezweifelt-werden-a-4062bd1f-87e3-4a3a-8b7e-e59098eda97a
 

Mond-Wind

Aktives Mitglied
Hast du ein Attest von einem Arzt? Sonst kannst du dich noch mit deiner Krankenkasse in Verbindung setzen. Wenn alles nicht hilft, dann zum Anwalt.
 

weidebirke

Urgestein
Wenn der Arbeitgeber bezweifelt, dass Deine Krankschreibung zu recht besteht, kann und muss er Dich zum Amtsarzt schicken und von dort eine Bestätigung der Krankschreibung einfordern.

Einfach so kann er das nicht angeben, denn wie sollst Du ihm denn außer mit dem ärztlichen Attest beweisen, dass Du wirklich krank bist?

Andererseits hat es schon Geschmäckle, wenn Du genau die Zeit nach Neueinstellung abwartest, bis die Lohnfortzahlung greift und dann bis Vertragsende krank geschrieben bist.

Trotzdem, das Gehalt darf er nicht einbehalten. Das Einzige, was rechtlich sauber wäe, wenn er das Gehalt unter Vorbehalt zahlt, bis die amtsärztliche Bestätigung eingetroffen ist.

Daher würde ich es so machen, wie @Yara vorgeschlagen hat. Eigentlich müsstest Du ihn nicht einmal mahnen, denn als unternehmerisch Handelnder hat Dein AG die Vertragsbedingungen auch ohne Erinnerung einzuhalten.
 

MisterEko

Aktives Mitglied
Wenn der Arbeitgeber bezweifelt, dass Deine Krankschreibung zu recht besteht, kann und muss er Dich zum Amtsarzt schicken und von dort eine Bestätigung der Krankschreibung einfordern.
Der AG scheint das wohl eher über die inoffizielle Schiene handhaben zu wollen bzw will er wohl dem TE eine auswischen

Es gibt Leute die kommen in echte Schwierigkeiten wenn der Lohn nicht pünktlich da ist. Egal was der TE macht. Es wird schon bisschen dauern bis er an seinen Lohn ran kommt.
Wenn es ganz blöd läuft kann sowas bis vors Gericht gehen und da gibt's schon Urteile Pro AG. Am Ende zahlt man auch noch alle damit verbundenen Kosten.

Ich würde zu Einem persönlichen Gespräch raten. Face to face. Vielleicht kann man da noch was erreichen.
 

Gungrave

Mitglied
Danke für eure Antworten. Also ein "face to face" Gespräch kommt nicht in Frage. Habe heute bereits mit ihm telefoniert und nichts erreicht, lediglich die Gewissheit dass ich die Krankheitstage nicht ausbezahlt bekomme. Er warf mir wieder unterschwellig vor dass ich krank gemacht habe. Nachdem ich dies verneint habe kam nur ein sarkastisches "jaja"....

Klar ist sowas "verdächtig" wenn man genau bis zum letzten vertraglichen Arbeitstag krankgeschrieben ist aber bei mir war es keine körperliche Erkrankung, sondern eine psychische. Außerdem war ich bereits vor der Kündigung krankgeschrieben und nicht erst seit meiner Kündigung falls das etwas zur Sache tut.

Ich wusste dass ich den Beruf in diesem Unternehmen nicht mehr ausüben kann! Hab das ja in einem anderen Thema thematisiert.. Kann man mir das in diesem Fall ankreiden wenn ich vor's Gericht gehen würde?

Hab halt leider auch keine Rechtsschutzversicherung (welche ich jetzt aber definitiv abschließen werde..) und habe Angst da auf irgendwelchen Kosten sitzen zu bleiben ohne dass ich überhaupt etwas erreiche. War noch nie in so einer Situation

Bin echt froh über dieses Forum ... konntet mich schon öfter aufbauen und mir gute Ratschläge geben. Deswegen nochmal danke, vor allem da ihr ja unentgeltlich und in eurer Freizeit anderen Menschen helft.
 
Zuletzt bearbeitet:

grauer Kater

Aktives Mitglied
Ich wusste dass ich den Beruf in diesem Unternehmen nicht mehr ausüben kann! Hab das ja in einem anderen Thema thematisiert.. Kann man mir das in diesem Fall ankreiden wenn ich vor's Gericht gehen würde?
Ach.
Wechsle mal die Perspektive...ein AG zahlt seinem AN keinen Lohn, weil er schon vor Vertragsabschluß wusste, daß er zahlungsunfähig ist. Kann man das dem AG ankreiden? *ironischfrag*
Du bist echt ein lustiger Kamerad.
Mich wundert, daß Du Dich jeden Tag in der Früh noch im Spiegel anschauen magst.
 

Gungrave

Mitglied
Ach.
Wechsle mal die Perspektive...ein AG zahlt seinem AN keinen Lohn, weil er schon vor Vertragsabschluß wusste, daß er zahlungsunfähig ist. Kann man das dem AG ankreiden? *ironischfrag*
Du bist echt ein lustiger Kamerad.
Mich wundert, daß Du Dich jeden Tag in der Früh noch im Spiegel anschauen magst.
Werd aus deinem Kommentar zwar nicht ganz schlau aber falls du damit andeuten willst dass ich bereits vor Arbeitsantritt wusste dass ich das psychisch nicht schaffe, dann muss ich dir widersprechen... das wäre Schwachsinn.

Und den letzten Satz hättest dir ruhig sparen können. Versteh nicht was ich dir getan habe dass du mich so beleidigen musst!
 

Anzeige (6)

Autor Ähnliche Themen Forum Antworten Datum
maly Wie würdet ihr als Arbeitgeber reagieren ? Beruf 41
D Arbeitgeber wechseln? Beruf 13
L Stress mit dem Arbeitgeber Beruf 21

Ähnliche Themen

Anzeige (6)

Anzeige(8)

Regeln Hilfe Benutzer

Du bist keinem Raum beigetreten.

    Anzeige (2)

    Oben