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arbeitslos und nebenjob????bitte um schnelle hilfe!!!

Y

young-and-fly

Gast
hallo!
eine freundin von mir ist aus ihrer ausbildung entlassen worden da der betrieb aus welchen gründen auch immer geschlossen wurde.
da sie natürlich nicht viel in der ausbildung verdient hat,langte ihr das alg1 nicht,also hat sie ergänzendes alg2 beantragt.

sie wohnt allein und bekommt jetzt alles in allem 870euro(inkl kindergeld,da sie noch als ausbildungssuchend gemeldet ist.

ihr bietet sich nun die möglichkeit einen nebenjob zu machen.
dem chef ist es egal wieviel sie da arbeiten möchte.

nun müsste sie also schnell wissen was die beste anmeldung für sie wäre,wo am meisten bei ihr hängen bleiben würde.

also sprich 400euro basis,800 euro basis.........

ihr ist es halt wichtig das sie nicht für 400euro arbeiten geht,ihren anspruch auf den alg2 bezug gefährdet und am ende schlechter da steht als vorher.

bitte verweist mich nicht auf irgendwelche threads etc,habe von dem blöden gesetzesdeutsch nämlich keinen blassen schimmer.

achso es wäre natürlich auch gut zu wissen,wieviel sie dann im endeffekt in der tasche hat und ob die von der ARGE dann trotzdem noch mit irgendwelchen blöden maßnahmen oder ein-euro-jobs ankommen könnten,welche den nebenjob gefährden würden.

danke im vorraus leute ;-)
 

weidebirke

Urgestein
Genau aufrechnen kann ich das nicht, da empfiehlt sich ein Arbeitslosenforum oder ein Hartz4-Rechner.

Nur zum Nebenjob: so lange sie arbeits- bzw. ausbildungssuchend gemeldet ist, ist sie verpflichtet, alles zu unternehmen, was ihr die finanzielle Selbstständigkeit ermöglicht. Und da die JobCenter die Geldgeber sind, können sie Maßnahmen vorschlagen, die diese Selbstständigkeit aus ihrer Sicht fördert. Diese Vorschläge kann man nur mit sehr gutem Grund ablehnen. Ein Nebenjob, der nicht innerhalb überschaubarer Zeit in einen Vollzeitjob mündet, wird nicht vor diesen Vorschlägen schützen.

Am Rande: es beginnen die Ausbildungen in Kürze und es gibt noch sehr viele freie Stellen. Hat sie sich ausreichend um einen neuen Ausbildungsplatz bemüht?
 
Y

young-and-fly

Gast
Hallo.
Ja,das hat sie.sie würde direkt ins dritte lehrjahr einsteigen.damals hat sie auf grund einer vorherigen ähnlichen ausbildung das erste lehrjahr übersprungen und somit keine zwischenprüfung gemacht.sie müsste also jetzt einen betrieb finden in demm sie ins dritte lehrjahr einsteigen könnte.außerdem müsste die ihk zustimmen das sie nachträglich zur zwischenprüfung angemeldeet wird,doch die stellen sich stur und verweigern ihr das.also stellen sie sich aufgrund von bürokratie in den weg in näherer zukunft etwas zu erreichen und das ist echt .......

Hat sonst noch jemand ne idee?wie wäre es wenn sie nen 800euro job annehmen würd,hätte sie dann noch anspruch auf ihr 240euro hohes alg1?sie würde wahrscheinlich weit unter 800 euro brutto bleiben,wie siehts dann aus.

Sie dürfte dann ja laut dem was sie zum leben braucht insgesamt 870euro netto haben.also dann 240euro alg1 und nen netto frei betrag von 630 oder?
 

weidebirke

Urgestein
Du wirst das jetzt nicht gerne lesen, aber dann müsste sie vll. in den sauren Apfel beißen und eine Ausbildung machen, bei der sie die Prüfung regulär macht. Das wäre in jedem Fall besser, als sich jetzt lange mit der IHK rumzustreiten und Mittelchen und Wege zu suchen, wie man mit wenig Arbeit möglichst viel Kohle rumkriegt. Oder sie geht gleich für die Zeit bis zur Klärung Vollzeit.

Der Zeitaufwand wäre derselbe und sie müsste niemandem auf der Tasche liegen und wäre auch nicht den Forderungen des JobCenters ausgeliefert.
 
N

nese

Gast
Aus wechem Grund verweigert ihr die IHK das?
Hilft die IHK etwa nicht bei der Suche nach einer Ersatzausbildungsstelle
Genau das ist die Frage, Alles andere des Fragestellers ist Nebensache. Was hat die Ausbildung mit 400€ oder 800€Jobs zu tun und vor allem wo am meisten bei hängen bleibt?
 
G

Gast

Gast
Genau das ist die Frage, Alles andere des Fragestellers ist Nebensache. Was hat die Ausbildung mit 400€ oder 800€Jobs zu tun und vor allem wo am meisten bei hängen bleibt?
Hi,

also ich gehe nicht davon aus das es ihr viel bringen wird einen Nebenjob auf 400 oder 800€ Basis anzunehmen. Im Gegenteil, wahrscheinlich bliebe ihr dann am Ende des Monates noch weniger als jetzt, schließlich bewilligt das Arbeitsamt nur einen kleinen Betrag von gerade mal 165 € ohne weitere Abzüge. Das Kindergeld würde sie natürlich weiter bekommen, aber ob die Unterstützung bleibt, wage ich dann bei einen nebenjob mit so einem verdienst sehr zu bezweifeln. 800€ bekommen manche die einen ganzen Monat Vollzeit Arbeiten. Demnach wäre es das vernüpftigste, sich entweder bei einem Anwalt für Arbeitsrecht zu informieren wie das alles noch laufen kann, mit der nicht beendeten Ausbildung oder tatsächlich noch eine weitere Ausbildung anzustreben. Mit etwas Glück wird ihr das sogar vom Arbeitsamt gefördert und sie könnte, theoretisch, ein Ausbildungsjahr überspringen. Das wiederrum verlangt natürlich ein bisschen Arbeit, denn das eine Jahr muss sie ja trotzdem irgendwie mit aufholen.

MfG
 
Y

young-and-fly

Gast
Es geht darum das die ihk es ihr versaut.sie hat einen betrieb gefunden der sie gerne weiter ausbilden möchte.doch sie darf nicht zur zwischen prüfung in 2 wochen antreten und somit im mai nicht zur abschlussprüfung.
Sie würde die zwischenprüfung locker schaffen da sie weiss was dran kommt und klassenbeste in der berufsschule war.
Dieser betrieb würde ihr nun trotz des ärgers mit der ihk einen 400 bzw 800euro job anbieten.deshalb nun die frage,welche anmeldung wäre sinnvoller.es geht nicht darum das sie sich auf staatskosten ne schöne zeit machen will,sondern das sie die prüfungsgebühren selbst bezahlen möchte,da sie ohne frage(laut erfahrenem berufsschullehrer) das talent und wissen hat das allein zu packen!!!
die ganze sache würde aber natürlich nichts bringen wenn sie weniger geld hat als jetzt,denn wie sollte sie sich das geld den innerhalb eines knappen jahres zusammensparen?in dem sie täglich nudeln mit butter ist?
Ich finde es ist eine sauerei das die ihk sich querstellt.ihr hat damals bei der kündigung niemand geholfen und jetzt sind die sogar noch gegen sie.und das ohne grund!
 

weidebirke

Urgestein
Die IHK stellt sich sicher nicht einfach so quer. Es gibt Bestimmungen, nach denen die Teilnahme an einer Prüfung geregelt ist.

Zu prüfen ist hier, was sind das für Bestimmungen, welche Auflagen sind zu erfüllen und welche Wege gibt es. Erfahrungsgemäß gibt es einen Weg, man muss nur zugegebenermaßen häufig eine Menge Energie reinstecken.

Interessant wäre zu wissen, was sagt die IHK jetzt genau? Warum genau kann sie an der Prüfung nicht teilnehmen?
 

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