Anzeige(1)

Arbeitsvertrag unterschrieben und dann Zusage für eine bessere Stelle bekommen

Hallo, ich habe gerade einen regelrechten Bewerbungsmarathon hinter mir die letzten Wochen, da die Zustände in meiner aktuellen Arbeitsstelle für mich einfach nicht mehr tragbar sind. Ich will einfach nur noch hier weg, aber wollte natürlich trotzdem nicht gleich den erstbesten Job annehmen aus Angst, dass es genauso weitergeht für mich wie bisher, nur eben in einem neuen Unternehmen.

Zu meiner großen Freude erhielt ich letzte Woche dann eine Zusage. Die Stelle wäre nicht meine erste Wahl gewesen, dennoch sind die Konditionen besser als bei meiner jetzigen, was allerdings auch nicht schwer ist. Ich bin erstmal davon ausgegangen, dass dies meine einzige Zusage sein würde und war dann nochmal in dem Unternehmen, damit man mir den Vertragsentwurf zeigen konnte. Diesen habe ich dann mit nachhause genommen, nochmal durchgelesen und letztendlich unterschrieben und per Post abgeschickt. Arbeitsbeginn wird dann der 01.12. sein.

Nun komme ich heute von der Abeit nachhause und habe die Zusage von meinem absoluten Wunsch-Unternehmen im E-Mail-Postfach mit der Bitte, mich schnellstmöglich zurück zu melden, ob ich die Stelle haben möchte. Ich bin absolut ratlos, was ich jetzt machen soll. Es wäre halt meine ultimative Traumstelle, von der ich nie gedacht hätte, dass ich sie bekommen könnte, dazu noch öffentlicher Dienst und dementsprechend wird der Job auch sehr gut vergütet.

Was aber mache ich wegen meinem eben erst unterschriebenen Arbeitsvertrag bei der anderen Firma? Kann ich dort noch vor Arbeitsantritt im Dezember einfach so wieder kündigen?
 
Das wird in deinem Arbeitsvertrag stehen, den du dir ASAP zuschicken lassen und ganz genau prüfen solltest.

Aber eigentlich sollte es keine Probleme geben, lies dir aber das hier genau durch und dann prüfe deinen Vertrag:

Es kann vorkommen, dass noch vor Beginn des neuen Arbeitsverhältnisses eine Kündigung ausgesprochen wird. Womöglich haben Sie ein attraktiveres Angebot bekommen. Oder der Arbeitgeber muss betriebswirtschaftlich umdisponieren.

Spezielle Regelungen im Arbeitsvertrag

Ihr neuer Arbeitsvertrag kann bereits Regelungen enthalten, die sich auf eine Kündigung vor Arbeitsbeginn beziehen, z. B.:
  • Eine Kündigungsbeschränkung. Eine solche Beschränkung kann bestimmen, dass eine Kündigung erst bei Aufnahme der Tätigkeit am ersten Arbeitstag möglich ist.
  • Eine Vertragsstrafe. Vertragsstrafen werden häufig für den Fall vereinbart, dass der Arbeitnehmer nicht mit der Arbeit beginnt. Solche Klauseln in vorformulierten Arbeitsverträgen sind nach Ansicht des Bundesarbeitsgerichts nicht generell unzulässig. Eine Vertragsstrafe sagt aus, dass die Kündigung vor Arbeitsantritt nicht möglich ist. Sie kann erst am ersten Tag der Arbeit geschehen. Der Arbeitnehmer darf jedoch nicht unangemessen benachteiligt werden. Meist werden Vertragsstrafen in Höhe eines Bruttomonatsgehalts vereinbart. Eine feste gesetzliche Grenze gibt es nicht. Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hält eine Vertragsstrafe in Höhe des Gehalts, das der Arbeitnehmer bis zum Ende der Kündigungsfrist verdient hätte, für richtig (BAG, Urt. v. 23.09.2010 – 8 AZR 897/08).
Bestehen solche Regelungen hingegen nicht, können Sie oder Ihr Arbeitgeber sich aus dem Arbeitsvertrag unter Einhaltung der Kündigungsfristen auch bereits vor Arbeitsbeginn lösen. Die Kündigungsfrist beträgt für gewöhnlich 4 Wochen zum 15. des Monats oder zum Ende eines Kalendermonats. Während der vereinbarten Probezeit beträgt sie 2 Wochen.
Beachten Sie für Ihre Kündigung aber Folgendes:
  • Kündigen Sie so rechtzeitig, dass die Kündigungsfrist noch vor dem ersten Arbeitstag endet, dann müssen Sie als Arbeitnehmer die Stelle gar nicht erst antreten.
  • Endet die Kündigungsfrist allerdings erst nach dem ersten Arbeitstag, kann der Arbeitgeber auf Ihre Mitarbeit bis zur wirksamen Kündigung bestehen.
 
Hallo, ich habe gerade einen regelrechten Bewerbungsmarathon hinter mir die letzten Wochen, da die Zustände in meiner aktuellen Arbeitsstelle für mich einfach nicht mehr tragbar sind. Ich will einfach nur noch hier weg, aber wollte natürlich trotzdem nicht gleich den erstbesten Job annehmen aus Angst, dass es genauso weitergeht für mich wie bisher, nur eben in einem neuen Unternehmen.

Zu meiner großen Freude erhielt ich letzte Woche dann eine Zusage. Die Stelle wäre nicht meine erste Wahl gewesen, dennoch sind die Konditionen besser als bei meiner jetzigen, was allerdings auch nicht schwer ist. Ich bin erstmal davon ausgegangen, dass dies meine einzige Zusage sein würde und war dann nochmal in dem Unternehmen, damit man mir den Vertragsentwurf zeigen konnte. Diesen habe ich dann mit nachhause genommen, nochmal durchgelesen und letztendlich unterschrieben und per Post abgeschickt. Arbeitsbeginn wird dann der 01.12. sein.

Nun komme ich heute von der Abeit nachhause und habe die Zusage von meinem absoluten Wunsch-Unternehmen im E-Mail-Postfach mit der Bitte, mich schnellstmöglich zurück zu melden, ob ich die Stelle haben möchte. Ich bin absolut ratlos, was ich jetzt machen soll. Es wäre halt meine ultimative Traumstelle, von der ich nie gedacht hätte, dass ich sie bekommen könnte, dazu noch öffentlicher Dienst und dementsprechend wird der Job auch sehr gut vergütet.

Was aber mache ich wegen meinem eben erst unterschriebenen Arbeitsvertrag bei der anderen Firma? Kann ich dort noch vor Arbeitsantritt im Dezember einfach so wieder kündigen?

Und der 1. Arbeitstag deiner Traumstelle wäre auch der 1. Dezember?
 
Erst einmal wartest du ab bis du einen unterschriebenen AV deines Traumjobs vorliegen hast. Am besten fragst du die auch direkt ob der 1.1 als Start möglich wäre.
Erst dann sprichst du mit Arbeitgeber Nummer 1.

Dann hat dein Arbeitgeber genau 2 Möglichkeiten:
1. er löst den Vertrag wieder auf
2. er lässt dich zum 1.12 antanzen und du kündigst sofort wieder
 

Anzeige (6)


Antworten...
Jedem Teilnehmer und jedem Beitrag des Forums ist mit Respekt zu begegnen...
Bitte beachte das Thema auf das du antworten möchtest und die Forenregeln.

Ähnliche Themen

Anzeige (6)

Anzeige(8)

Regeln Hilfe Benutzer

Du bist keinem Raum beigetreten.


      Du hast keine Berechtigung mitzuchatten.
      Du bist keinem Raum beigetreten.

      Anzeige (2)

      Oben