Anzeige(1)

Arbeitsvertrag unterzeichnet. Einladung zum Vorstellungsgespräch.

  • Starter*in Starter*in Lina.W.
  • Datum Start Datum Start
L

Lina.W.

Gast
Hallo ihr da draußen,

vllt ein wenig verfrüht, aber dennoch beschäftigt mich eine Frage brennend.

Ich habe mich vor ein paar Wochen auf einigen Stellen beworben (Büro), habe schnell eine neue Stelle gefunden, den Arbeitsvertrag unterzeichnet, meine aktuelle Stelle gekündigt und alles geregelt.

Ich habe noch einige Bewerbungen offen und hab dementsprechend heute einen Anruf zu einem Vorstellungsgespräch im öffentlichen Dienst erhalten. Ich war total überrascht, da ich damit überhaupt nicht gerechnet habe und habe vor lauter Freude zugesagt.

Jetzt plagen mich irgendwie Gewissensbisse... ich würde gerne den Termin trotzdem wahrnehmen und schauen ob ich doch tatsächlich die Chance habe die stelle zu bekommen. Ich würde nämlich sofort Zusagen!!! Aber ich hab doch schon bereits einen Arbeitsvertrag unterzeichnet, für eine Stelle die mir ebenfalls gefällt.... Soll ich das im Vorstellungsgespräch erwähnen? Also das ich bereits einen neuen Job habe?

In Vorstellungsgesprächen wird oft nach der Kündigungsfrist gefragt bzw. ab wann man zur Verfügung stehen würde. Wie soll ich das am besten beantworten?

Eckdaten zum aktuellen Vertrag: Den Vertrag selbst muss ich antreten, da sonst eine Vertragsstrafe anfallen würde. Kündigungsfrist sind 2 Wochen in der Probezeit.

Vielen Dank schon mal für eure Antworten und Ratschläge!
 
Jetzt plagen mich irgendwie Gewissensbisse...
Wem gegenüber? Deinem neuen AG gegenüber hoffentlich, dem du bereits zugesagt hast.

Soll ich das im Vorstellungsgespräch erwähnen? Also das ich bereits einen neuen Job habe?
Ja, natürlich, denn:
In Vorstellungsgesprächen wird oft nach der Kündigungsfrist gefragt bzw. ab wann man zur Verfügung stehen würde. Wie soll ich das am besten beantworten?
Wahrheitsgemäß. Falls du bei der "Traumstelle" auch auf Platz 1 kommst, kannst du gleich versuchen, das mit deiner anderen neuen Stelle zu regeln. Nachdem das Bewerbungsverfahren dort ja gerade erst abgeschlossen ist, lassen sie dich vielleicht doch gleich wieder aus dem Vertrag raus und nehmen dann gleich den Bewerber, der auf Platz 2 war.
 
Ich würde bei dem Vorstellungsgespräch nicht sofort sagen dass du nun schon einen anderen Vertrag unterschrieben hast. Die fühlen sich ja veralbert.
Hör dir erst einmal an was sie dir zu bieten haben, du musst dort ja nicht sofort zustimmen, sondern erst einmal "eine Nacht" drüber schlafen.
So etwas will ja gut überlegt sein, bevor man sich bindet.
Den anderen Arbeitsvertrag den du schon unterschrieben hast, den kannst du auch noch absagen.
Wenn sie nicht mit sich verhandeln lassen und auf die 14 Tage Kündigungszeit bestehen - das wäre aber totaler Blödsinn vom Arbeitgeber - die 14 Tage machst du dann einfach Krank und fängst diese 14 Tage dann später bei dem anderem Arbeitgeber an.
 
Ich würde definitiv nichts über den neuen Job sagen. Warum auch - es geht niemanden was an und würde nur eine eher negatives Zeichen setzen. Stell Dir nur mal vor: jemand bewirbt sich bei Dir und kommt zum vorstellungsgespräch und sagt da: ja, ich habe eigentlich schon einen neuen Job, aber vielleicht gefällt mir was anderes besser. Weshalb sollte Dir dann der nächste neue Arbeitgeber eine Stelle anbieten? Er würde ja wissen, dass man etwas wankelmütig ist und würde dann vermutlich eher keinen Job anbieten - er weiß ja nicht, ob Du nicht noch etwas besseres finden würdest und sie hätten dann anderen Arbeitssuchenden abgesagt und müssten dann wieder das suchen anfangen.
 
Eckdaten zum aktuellen Vertrag: Den Vertrag selbst muss ich antreten, da sonst eine Vertragsstrafe anfallen würde. Kündigungsfrist sind 2 Wochen in der Probezeit.
Im ÖD brauchst man eine gewisse Zuverlässigkeit.
Die darf sich ruhig im Rahmen geltenden Rechts abspielen, da der ÖD verpflichtet ist, dieses Recht anzuwenden.
Aus Deinem Beitrag ergibt sich die Antwort:
Du gehst zum Vorstellungsgespräch und erwähnst ( erst am Ende, wenn Du einen guten Eindruck gemacht hast), dass Du die angebotene Stelle wegen einer arbeitsrechtlichen Vertragsstrafe erst 14 Tage später beginnen kannst.
Daraus ergibt sich, dass Du mit dem Vertragsstrafenmenschen bei einer ÖD-Zusage Kontakt aufnimmst und ihm sagst, dass Du die ÖD Stelle nachträglich bekommen hast.
Damit er nicht sauer ist, weist Du das Vorstellungsgespräch nach, welches sich erst NACH Deiner Zusage ergeben hat.
Du bittest um einen vertragsstrafenfreien Aufhebungsvertrag, lässt aber anklingen, dass Du - wenn er nicht darauf eingeht - am ersten Arbeitstag mit zweiwöchiger Frist - wie vereinbart - kündigst.- Vermutlich wird er es sich sparen, Dich 14 Tage umsonst einzuarbeiten...
 
"Manche kriegen ihren Hals nicht voll." Wegen dir wurden anderen abgesagt, die den Job gerne wollten. Daher denke ich belasse es bei dem Job dem du gerade zugesagt hast.
 
So ist es.

Die einen bekommen Jobs überall und werden mit offenen Armen empfangen, während andere in H4 jahrelang rumgammeln trotz Bildung und Qualifikation. Ich kenne diverse Leute mit Bachelor und Master Abschluss, die sitzen hier im Discounter an der Kasse oder als Regalauffüller, weil niemand ihnen eine Chance gibt.

Im öffentlichen Dienst habe ich mich hier x-mal beworben in jungen Jahren, 0 Chance, da man nur Verwandte nimmt oder mit Vitamin durch Onkel, Tante, Verwandte usw.
 

Anzeige (6)


Antworten...
Jedem Teilnehmer und jedem Beitrag des Forums ist mit Respekt zu begegnen...
Bitte beachte das Thema auf das du antworten möchtest und die Forenregeln.

Ähnliche Themen

Anzeige (6)

Anzeige(8)

Regeln Hilfe Benutzer

Du bist keinem Raum beigetreten.


      Du hast keine Berechtigung mitzuchatten.
      Du bist keinem Raum beigetreten.

      Anzeige (2)

      Oben