Anzeige(1)

  • Liebe Forenteilnehmer,

    Im Sinne einer respektvollen Forenkultur, werden die Moderatoren künftig noch stärker darauf achten, dass ein freundlicher Umgangston untereinander eingehalten wird. Unpassende Off-Topic Beiträge, Verunglimpfungen oder subtile bzw. direkte Provokationen und Unterstellungen oder abwertende Aussagen gegenüber Nutzern haben hier keinen Platz und werden nicht toleriert.

Arbeitszeugnis selber geschrieben, bitte um Beurteilung/ Verbesserungsvorschläge

Freigeist

Aktives Mitglied
Hallo,

Ich war in den letzten Monaten nicht hier, hatte mit gesundheitlichen Problemen und den Folgen meiner Kündigung zu kämpfen.

Inzwischen habe ich mein Arbeitszeugnis erhalten. Es ist ziemlich schlampig geschrieben, mit Rechtschreib-, Grammatik- und sachlichen Fehlern. Die Beurteilung läßt auf eine Note zwischen 3 oder 4 schließen. Ich vermute, daß der Personaler einfach das Zeugnis eines früher ausgeschiedenen Arbeitnehmers genommen und einzelne Passagen verändert hat. Anders läßt sich z.B. die falsche Tätigkeitsbeschreibung nicht erklären.
(Bin übrigens Facharbeiterin.)

Nun habe ich etwas recherchiert und bin auf diversen zum Thema passenden Websites auf Vorschläge von der Bitte um Änderung einzelner Passagen über die Bitte des Unterschreibens eines selbstgeschriebenen Zeugnisses bis hin zum Verklagen des Arbeitgebers gestoßen.
Daraufhin habe ich den Text des Zeugnisses abgetippt und teilweise verändert. Rechtschreib- und Grammatikfehler sind nicht mehr drin, und die Tätigkeitsbeschreibung paßt jetzt. Bei der Beschreibung meines Verhaltens bin ich mir jedoch noch nicht sicher, ob ich die so lassen kann. Die Note soll etwas zwischen 1-2 und 2 entsprechen.

Im Folgenden nun der Text:

Während ihrer Tätigkeit in unserem Unternehmen zeigte Frau F. sehr gute Fachkenntnisse.

Bei der Bewältigung des täglichen Arbeitsanfalls war sie sehr ausdauernd und belastbar. Aufgrund ihrer hohen Flexibilität konnte sie sich neuen Situationen rasch anpassen. Ihre Vorgehensweise war stets sehr umsichtig, gewissenhaft und effizient.

Die ihr übertragenen Aufgaben erledigte sie zu unserer vollsten Zufriedenheit.

Frau F. zeigte stets einen hohen Einsatzwillen. Ihr Auftreten gegenüber Vorgesetzten und Kollegen war jederzeit einwandfrei.

Wir bedauern, Frau F. wegen zu geringer Auslastung der Abteilung nicht über den X.X. hinaus weiterbeschäftigen zu können.

Wir danken ihr für ihre Leistungen und die reibungslose Zusammenarbeit. Für ihren weiteren Berufsweg wünschen wir ihr alles Gute.
Was meint ihr dazu?

Bitte antwortet nur, wenn ihr euch wirklich mit dem Thema auskennt, d.h. die "Zeugniscodes" entziffern könnt.

Viele Grüße,
Freigeist
 
Zuletzt bearbeitet:
S

Schatten2oo9

Gast
Von den Übersetzungen her, die mir bekannt sind, kann ich daran nichts negatives feststellen, ganz im Gegenteil. Es übersetzt sich recht positiv.
 

sterndal

Aktives Mitglied
ich finde auch nichts negatives.
es liest sich tatsächlich positiv und würde von mir ca. auf note 2 eingeschätzt werden.

wenn das vorherige zeugnis eine 3 - 4 ist, würde ich spontan bezweifeln, dass ein arbeitgeber dann einen satz wie "zu unserer vollsten zufriedenheit" unterschreibt, was im endeffekt genau der note 2 entspricht (1 wäre stets zu unserer vollsten zufriedenheit, 3 wäre zu unserer vollen zufriedenheit, 4 wäre zu unserer zufriedenheit). warum hat er dir denn ein zeugnis mit 3 - 4 ausgestellt??? denkst du dass er deine arbeitsleistung tatsächlich so einschätzt oder dass er einfach unfähig war was ordentliches fertigzumachen?

probieren würde ich es an deiner stelle auf jeden fall trotzdem. ein arbeitgeber der ein schlampiges zeugnis mit rechtschreibfehlern tatsächlich rausgibt, wird wahrscheinlich selbst nicht viel ahnung von zeugnissen haben und daher ggf. sogar deinen entwurf unterschreiben.

ich drücke fest die daumen!
 
M

muddle

Gast
Ich würde es so nun insgesamt etwa auf eine 2 schätzen.

Hattest du keinen Kundenkontakt?

Wenn der AG das so übernehmen sollte, achte darauf, dass das Ausstellungsdatum so bleibt wie es ursprünglich war
(normalerweise letztzer Tag des Vertragsverhältnisses). Ist eine Differenz dazwischen, steht dies meist für etwas Negatives!
 
G

Gast

Gast
Hallo,

Ich war in den letzten Monaten nicht hier, hatte mit gesundheitlichen Problemen und den Folgen meiner Kündigung zu kämpfen.

Inzwischen habe ich mein Arbeitszeugnis erhalten. Es ist ziemlich schlampig geschrieben, mit Rechtschreib-, Grammatik- und sachlichen Fehlern. Die Beurteilung läßt auf eine Note zwischen 3 oder 4 schließen. Ich vermute, daß der Personaler einfach das Zeugnis eines früher ausgeschiedenen Arbeitnehmers genommen und einzelne Passagen verändert hat. Anders läßt sich z.B. die falsche Tätigkeitsbeschreibung nicht erklären.
(Bin übrigens Facharbeiterin.)

Nun habe ich etwas recherchiert und bin auf diversen zum Thema passenden Websites auf Vorschläge von der Bitte um Änderung einzelner Passagen über die Bitte des Unterschreibens eines selbstgeschriebenen Zeugnisses bis hin zum Verklagen des Arbeitgenehmers gestoßen.
Daraufhin habe ich den Text des Zeugnisses abgetippt und teilweise verändert. Rechtschreib- und Grammatikfehler sind nicht mehr drin, und die Tätigkeitsbeschreibung paßt jetzt. Bei der Beschreibung meines Verhaltens bin ich mir jedoch noch nicht sicher, ob ich die so lassen kann. Die Note soll etwas zwischen 1-2 und 2 entsprechen.

Im Folgenden nun der Text:



Was meint ihr dazu?

Bitte antwortet nur, wenn ihr euch wirklich mit dem Thema auskennt, d.h. die "Zeugniscodes" entziffern könnt.

Viele Grüße,
Freigeist
Hi,

wenn Du Dich selber so einschätzt, ist es doch okay. Durch "stets" und "sehr" sowie jederzeit haste Dir ja die Bestnoten gegeben. Besser geht ja garnet.

Dir sollte auch klar sein, das Dein neuer Arbeitgeber davon ausgeht, das Du mit so einem Zeugnis ne Kanone als Arbeitskraft sein musst. Viele Arbeitgeber hinterfragen heutzutage oft im vorherigen Betrieb nach den Bewerbern.

Wenn Dir Dein Chef das Zeugnis so unterschreibt, ist doch alles roger.
 
G

Gast

Gast
ich würde in Dein Zeugnis noch die Arbeitsaufgaben, für welche Du zuständig warst im Zeugnis integrieren.

Es hat zwar die Note 2 durch die bekannten Worte wie stets usw.. aber das kann ja auch auf`s Cafe kochen oder Arbeiten bezogen sein, wo man nicht gerade viel falsch machen kann.

Es sagt nicht viel über Deine Qualifikationen aus und deshalb würde ich es im Ganzen nicht mit einer 2 bewerten.
 
M

muddle

Gast
ich würde in Dein Zeugnis noch die Arbeitsaufgaben, für welche Du zuständig warst im Zeugnis integrieren.
Ich denke die wurden hier absichtlich rausgelassen. Im EIngangspost steht ja soweit ich weiß auch, dass die genauer hingeschrieben wurden, weil sie vorher quasi nicht vorhanden waren. Also im Zeugnis sind sie wohl drin :)
 

mona-lisa

Mitglied
Hallo Freigeist,

ich gehe jetzt auch mal davon aus, dass du die Tätigkeitsbeschreibung absichtlich hier weggelassen hast? Die gehört nämlich auf jeden Fall mit ins Zeugnis, genauso wie eine kurze Beschreibung des Unternehmens.

Lediglich aus folgendem Satz würde ich etwas negatives interpretieren:

Die ihr übertragenen Aufgaben erledigte sie zu unserer vollsten Zufriedenheit.
Man könnte das so interpretieren, dass du wenig Eigeninitiative gezeigt hast und nur die tatsächlich angewiesenen Arbeiten zur vollsten Zufriedenheit erledigt hast. Ich würde also den Satz etwas umformulieren oder das Zeugnis noch mit einem Satz bzgl. Eigeninitiative ergänzen.

Ansonsten kann ich auch nichts negatives entdecken, allerdings muss ich schon dazu sagen, dass es sehr "Lehrbuchmäßig" klingt. Ein neuer Arbeitgeber, der sich damit auskennt, könnte also rauslesen, dass jemand das Zeugnis selbst geschrieben hat, einfach aufgrund der Wortwahl. Und dann könnte das positiv lautende Zeugnis schnell negativ interpretiert werden. Die überwiegende Verwendugn solcher Standard-Floskeln kann genauso negativ sein, wie eine schlechte Bewertung. Vielleicht kannst du diese typischen Floskeln noch etwas besser umschreiben.

Hier noch ein paar Tipps:

die Länge des Arbeitszeugnisses sollte 1-2 Din A 4 Seiten lang sein, pass auf, dass der "oberste" Chef unterschreibt und das Datum des Zeugnisses deinem letzten Arbeitstag entspricht.

Viel Erfolg für deine nächste Arbeitsstelle.
 
M

muddle

Gast
Lediglich aus folgendem Satz würde ich etwas negatives interpretieren: ...


Man könnte das so interpretieren, dass du wenig Eigeninitiative gezeigt hast und nur die tatsächlich angewiesenen Arbeiten zur vollsten Zufriedenheit erledigt hast. Ich würde also den Satz etwas umformulieren oder das Zeugnis noch mit einem Satz bzgl. Eigeninitiative ergänzen.
Eigentlich ist dieser Satz ein Standardsatz, der immer so verwendet wird und nicht für etwas negatives steht. Man findet diese Formulierung sehr sehr häufig in Zeugnissen.

Ansonsten kann ich auch nichts negatives entdecken, allerdings muss ich schon dazu sagen, dass es sehr "Lehrbuchmäßig" klingt. Ein neuer Arbeitgeber, der sich damit auskennt, könnte also rauslesen, dass jemand das Zeugnis selbst geschrieben hat, einfach aufgrund der Wortwahl. Und dann könnte das positiv lautende Zeugnis schnell negativ interpretiert werden. Die überwiegende Verwendugn solcher Standard-Floskeln kann genauso negativ sein, wie eine schlechte Bewertung. Vielleicht kannst du diese typischen Floskeln noch etwas besser umschreiben.
Dem kann ich so auch nicht ganz zustimmen. Sehr viele Unternehmen verwenden diese Codierungen, gerade kleinere Unternehmen, die sich vielleicht nicht unbedingt damit auskennen und nicht gerade alle paar Tage ein Zeugnis schreiben. Denen bleibt kaum eine andere Wahl. Ebenso große Unternehmen mit eigener Personalabteilung, die wohlmöglich die Mitarbeiter nicht einmal kennen. Auch da werden meist standardisierte Formulierungen verwendet, der Einfachheit halber. Meiner Meinung nach hat das also keinen Aussagewert. Weder positiv noch negativ.
 

Anzeige (6)

Autor Ähnliche Themen Forum Antworten Datum
V Mein Arbeitszeugnis Beruf 70
B Qualifiziertes Arbeitszeugnis Beruf 20
G Eine Schulung halten wenn man selber keine Ahnung hat? Beruf 25

Ähnliche Themen

Anzeige (6)

Anzeige(8)

Regeln Hilfe Benutzer

Du bist keinem Raum beigetreten.

    Anzeige (2)

    Oben