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Arbeitszeugnis

R

Rübe

Gast
Hallo!

Ein Anspruch auf ein Zeugnis besteht ja, das weiß ich.
wenn aber der Job schon lange zurück liegt, wie ist es dann? Kann man das immer noch einfordern? Wie lange?

Mein Mann hat es versucht, doch die Firma schickt nichts, er hat schon 1000 mal da angerufen, nichts. Jetzt will ich das mal schriflich machen. Und wenn dann auch nichts passiert?

Er braucht die Nachweise dringend, dass er in den 2 Firmen, um die es geht, gearbeitet hat und was sein Tätigkeitbereich war damals.


danke!
 

paps1959

Aktives Mitglied
Wenn er es für eine neue Bewerbung braucht, und der neue Arbeitgeber es einfordert, könnte man genau mit dem Argument der gesetzlichen Frist entgegnen.
Eine Anfrage bei ehemaligen Arbeitgebern unabhängig vom "Zeugnis"
ist heute bei großen Arbeitgebern sowieso üblich.
 

Micky

Sehr aktives Mitglied
Najaa...von der Frist weiß vielleicht der Arbeitgeber nicht ?

Und...wann hat er ZUERST angefragt?
((Doch GARANTIERT vor Fristablauf!! ))

Vielleicht hat das die Frist unterbrochen?

Wenn er schon früher drum gebeten hat...
"Nunmehr letzmalig außergerichtlich bis zum... (max.14Tage) erwarte ich die Unterzeichnung des beigefügten Zeugnisses....welches mir gemäß Paragraph hastenichtgesehen zusteht...

Nach fruchtlosem Verstreichen werde ich ohne weitere Ankündigung den Klageweg ,der mit weiteren Kosten für Sie verbunden wäre.... Mit freundlichen Grüßen..."

Wie ich das verstanden hab,kann man sich auch SELBST ein Zeugnis erstellen und um Abzeichnung bitten?

Also :
Einwurfeinschreiben und die vorgefertigte Beurteilung rein...mit Rückumschlag... SUGGESTION....?!

Die Energie des "Resigniert-unterschreibens" ist vielleicht niedriger,als die, des "Ich-will-mich-mit-dem-Streitens"??

Falls der AG sich auf Verjährung/Fristablauf beruft ,kann man "Einrede der Verfristung" machen...muß man sich noch einen Grund überlegen... Irgendwer wird doch wissen,daß er das Zeugnis MEHRFACH erbeten hatte?
 
R

Rübe

Gast
Nein, er ist in einem festen Arbeitsverhältnis.

es geht eher darum, dass er etwas ganz anderes gelernt hat, aber seit ganz vielen Jahren in dem jetzigen Bereich arbeitet.

Und da haben wir uns überlegt, dass er die Prüfung ohne die Ausbildung vor der Handelskammer ablegen könnte.

Die Zugangsvoraussetzungen für die Prüfung als Externer sind aber so, das er Nachweise bringen muss, dass er tatsächlich soundsoviele Jahre in dem Beruf arbeitet.

Da er in der Beziehung immer recht schlunzig war hat er keine wirklichen Nachweise. Und so dachte ich an die Zeugnisse im Nachhinein...
 

Micky

Sehr aktives Mitglied
Naja...ich würde es so machen:

schreib das auf,was er bestätigt bekommen will

(die Zeiten,die Tätigkeiten,die besonderen Fertigkeiten...evl.auch z.B. "konnte seine Kenntnisse auch an Lehrlinge weitergeben,da in der abt.XY damals ausgebildet wurde " oder halt irgendwas,wo Du weißt,genau das wäre in der "normalen Berufsausbildung " ein Fach gewesen oder "Ausbildungsziel".)

..und eben so ein Anschreiben +Rückumschlag...

Vielleicht gibt es so Richtlinien für den "Ausbildungsberuf"--dort siehst Du,was so etwa wichtig ist...
Wenn er das alles sowieso gemacht hat ?

Wenn Dir der Betrieb nicht nach der Frist geantwortet hat,geht er als Kopie zur IHK (oder WO würde der Beruf anerkannt?Ach so...Handelskammer,ich bin AUCH blind...maulwürfig...*lach* )
mit dem Hinweis: ehemaliger Betrieb "mauert "....


Ach,noch was: die EXAKTEN ZEITEN bekommt er aus dem VERSICHERUNGSVERLAUF der Rentenberechnung!

zur Not diese anhängen als Kopie!

gute Nacht...ich muß zu Bett!
 

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