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arge- w zahlt nicht wechselmodell

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ocean111

Gast
hallo kann mir vielleicht jemand weiter helfen?
Als ich vor 3 monaten meinen antrag bei der arge gestellt habe habe ich dort angegeben das mein sohn zwar beim vater gemeldet ist wir aber vereinbart haben das mein sohn (17 geht zur schule) jeweils im wochen ryhtmus wechsel/ pendelt. daraufhin hat die mitarbeiterin der arge mir gesagt das mir dann nur geld für mich zusteht und jetzt soll ich sogar umziehen weil meine wohnung mit 50 qm zu gross für mich ist. Das kann doch alles nicht richtig sein, oder???
 
G

Gast

Gast
Doch, das wird schon richtig sein. Wechselmodelle, so gut sie auch für die Kinder sein mögen, werden nicht vom Staat finanziert. Da seid Ihr als Eltern gefragt, Euch diesbezüglich zu einigen.

Und wenn ein Wechselmodell nicht finanzierbar ist, dann muss man sich damit arrangieren. Geht anderen Eltern nicht anders. Und mit einem 17-Jährigen sind sicher flexible Absprachen möglich.
 
G

Gast

Gast
hallo kann mir vielleicht jemand weiter helfen?
Als ich vor 3 monaten meinen antrag bei der arge gestellt habe habe ich dort angegeben das mein sohn zwar beim vater gemeldet ist wir aber vereinbart haben das mein sohn (17 geht zur schule) jeweils im wochen ryhtmus wechsel/ pendelt. daraufhin hat die mitarbeiterin der arge mir gesagt das mir dann nur geld für mich zusteht und jetzt soll ich sogar umziehen weil meine wohnung mit 50 qm zu gross für mich ist. Das kann doch alles nicht richtig sein, oder???
Ich fürchte, es ist ein Fehler, daß der Sohn beim Vater GEMELDET ist, das könnte der Knackpunkt sein. Hat das die Sachbearbeiterin nicht konkret gesagt? Wenn das der Fall ist, sollte er wieder bei Dir gemeldet sein. Kann ja wohl sonst nicht angehen.
 

crack

Mitglied
Normarlerweise ist es so, wenn das Kind bei beiden Elternteilen zu gleichen Teilen wohnt, müsstest du Unterhalt zahlen, wenn das Kind bei ihm ist und er wenn es bei dir ist, was sich aber fast aufhebt. Dein Ex müsste natürlich etwas mehr zahlen, weil er mehr hat. Oder es ist eben so wie bei dir und keiner zahlt was. Wie hast du dir das denn vorgestellt? Wenn dein Sohn die Hälfte der Zeit bei ihm ist, wie soll der Vater dann noch großartig Unterhalt zahlen, er hat ja auch Kosten mit dem Kind oder etwa nicht?
 
O

ocean111

Gast
habe urteiel gefunden. sozialgericht hat entschieden das einem die hälfte des regelsatzes zusteht- QUOTE=crack;1911433]Normarlerweise ist es so, wenn das Kind bei beiden Elternteilen zu gleichen Teilen wohnt, müsstest du Unterhalt zahlen, wenn das Kind bei ihm ist und er wenn es bei dir ist, was sich aber fast aufhebt. Dein Ex müsste natürlich etwas mehr zahlen, weil er mehr hat. Oder es ist eben so wie bei dir und keiner zahlt was. Wie hast du dir das denn vorgestellt? Wenn dein Sohn die Hälfte der Zeit bei ihm ist, wie soll der Vater dann noch großartig Unterhalt zahlen, er hat ja auch Kosten mit dem Kind oder etwa nicht?[/QUOTE]
 
O

ocean111

Gast
ch glaube es ja nicht... es geht nicht um den unterhalt... er zahlt natürlich wie beim wechselmodell vorgesehen nur 50%. Du findest es also richtig das ich also nur für 1 person leistungen erhalte? zum glück haben das die richter anders gesehen...
Normarlerweise ist es so, wenn das Kind bei beiden Elternteilen zu gleichen Teilen wohnt, müsstest du Unterhalt zahlen, wenn das Kind bei ihm ist und er wenn es bei dir ist, was sich aber fast aufhebt. Dein Ex müsste natürlich etwas mehr zahlen, weil er mehr hat. Oder es ist eben so wie bei dir und keiner zahlt was. Wie hast du dir das denn vorgestellt? Wenn dein Sohn die Hälfte der Zeit bei ihm ist, wie soll der Vater dann noch großartig Unterhalt zahlen, er hat ja auch Kosten mit dem Kind oder etwa nicht?
 
O

ocean111

Gast
ich bin erstaunt was ich hier so höre...was heisst flexibel??? ich brauche schliesslich keine lösung für ein betreuungsproblem... es geht lediglich um die tatsächlich entstehen kosten für unterkunft, essen, kleidung, etc... und da ich wie beim wechselmodell vorgesehen auch nur 50 % unterhalt erhalte was ja auch fair ist, kann ich das mit meiner regelleistung nicht schaffen.QUOTE=Gast;1911417]Doch, das wird schon richtig sein. Wechselmodelle, so gut sie auch für die Kinder sein mögen, werden nicht vom Staat finanziert. Da seid Ihr als Eltern gefragt, Euch diesbezüglich zu einigen.

Und wenn ein Wechselmodell nicht finanzierbar ist, dann muss man sich damit arrangieren. Geht anderen Eltern nicht anders. Und mit einem 17-Jährigen sind sicher flexible Absprachen möglich.[/QUOTE]
 
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ocean111

Gast
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ocean111

Gast
[nochmal danke- das stellt man sich genauso vor wenn man hilfe sucht!QUOTE=ocean111;1911475]ch glaube es ja nicht... es geht nicht um den unterhalt... er zahlt natürlich wie beim wechselmodell vorgesehen nur 50%. Du findest es also richtig das ich also nur für 1 person leistungen erhalte? zum glück haben das die richter anders gesehen...[/QUOTE]
 

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