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[QUOTE="Sigillaria, post: 4776827, member: 128781"]

Das Jobcenter wird für die TE wohl (noch!) nicht zuständig sein, denn sie ist ja erst ein paar Monate arbeitslos, und bekommt also ALG 1.

Das Jobcenter ist für die Bürgergeld -Bezieher zuständig, die schon länger als 18 Monate arbeitslos sind.

(Bei den 18 Monaten bin ich nicht ganz sicher wie da jetzt die Regeln sind, und ab wann genau man aus dem ALG1 raus ist)


Aber für die TE ist noch die AfA zuständig, und die sollten eigentlich daran interessiert sein, daß die Klienten nicht ins Bürgergeld abrutschen...

[/QUOTE]

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