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aufenthaltbestimmungsrecht und alleinige sorgerecht!

E

ela120385

Gast
hallo zusammen!
bin neu hier und habe ein wichtiges anliegen!
.....von meinem lebensgefährte, der sohn, lebt seit ca. 6 wochen bei uns! seine mutter hat sich in keinster weise, um das wohl des kindes gekümmert und die wohnung verwahrlosen lassen!! die wohnung war eingekotet und laut aussage des veterinäramtes MENSCHENUNWÜRDIG!! therapien, die der kleine so nötig hatte, einfach abgebrochen! das jugendamt ist schon länger eingeschaltet, die den kleinen letzendlich von der mutter geholt haben! das veterinäramt wurde auch eingeschaltet und hat die ganzen, verwahrlosten tiere aus der wohnung rausgeholt! sie hat ein angebot auf betreuungshilfe bekommen, dieses aber nicht richtig angenommen und immer wieder termine mit dem jugendamt platzen lassen!!....in den 6 wochen, die der kleine bei uns ist, hat die mutter sich nur ein einziges mal gemeldet, um den kleinen ein paar stunden zu sehen! sonst nichts!! kein anruf, gar nichts!!...in der zwischenzeit, ist meinem freund das vorläufige aufenthaltsbestimmungsrecht zugesprochen worden! sein anwalt klagt jetzt auch für das alleinige sorgerecht!!!...am anfang hat die mutter versucht, alles zu vertuschen und schön zu reden! doch es ist endlich alles ans tageslicht gekommen! mittlerweile, ist sie selber damit einverstanden, dass der kleine bei uns lebt! aber ihre meinung konnte sie schon immer gut und schnell ändern!
...der kleine wird auch in 3 wochen in unserem ort, wo wir wohnen eingeschult!
nun meine frage: meint ihr, die mutter, hat nach all diesem geschehen (was ja nicht das erste mal war), noch eine chance den kleinen zurück zu bekommen??? oder brauchen wir uns da keine gedanken machen!!
über eure meinungen zu diesem thema, wäre ich sehr, sehr dankbar!
lg ela
 
Zuletzt bearbeitet:

Sisandra

Aktiver Nutzer
Hallo ela120385,

inwieweit die Mutter das Sorgerecht wenigstens zum Teil behält, kann euch niemand sagen. Das kommt ganz auf die Sichtweise des Richters an. Viel wichtiger aber als die elterliche Sorge ist das Aufenthaltsbestimmungsrecht. Möglicherweise kommt es zu einem Gutachten über die Erziehungsfähigkeit der Mutter, wenn diese ihr Kind wieder zu sich holen möchte.

Möglicherweise hätte eine Klage auf alleiniges Aufenthaltsbestimmungsrecht sowie gemeinesame elterliche Sorge mit der Mutter mehr Aussicht auf Erfolg. Zumindest sollte dein Lebensgefährte diese Lösung als das kleinere Übel für alle Fälle im Hinterkopf behalten, wenn es beim Familiengericht schwierig wird. Auf gar keinen Fall darf er den Kontakt zwischen Mutter und Kind in irgendeiner Weise zu verhindern versuchen, oder ankündigen, dass er dies vor hat. Dann hat er schlechte Karten bei Gericht.

Je kooperativer und ruhiger er bei der Verhandlung auftreten kann, desto besser sind die Erfolgschancen.

Alles Gute
Sisandra
 
M

Marcel

Gast
Ihr könnt beruhigt sein ! Wer einmal das Aufenthaltsbestimmungsrecht hat, bekommt es so schnell nicht mehr weggenommen, bei Euch hat er seine Sicherheiten und das Geregelte und das ist das was Zählt ! Da ändert sich nichts mehr ! Eine Umgangsregelung für die Mutter ist das einzigste was man vielleicht noch festlegen sollte ! Alleiniges Sorgerecht ist so ne Sache ! Ausprobieren ! PMD
 

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