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Aufforderung zum Ausfüllen einer Arbeitsbescheinigung, wie formulieren?

Miami-Nights

Neues Mitglied
Hallo,

ich wurde gekündigt und musste dementsprechend ALG 1 beantragen. Hierfür fehlt mir aber noch die Arbeitsbescheinigung meines letzten Arbeitgebers. Ich habe die Vorlage bereits Ende August ausgedruckt und ihm mit frankiertem Rückumschlag sowie mit der Bitte, diese auszufüllen, zugesendet, es kam aber keine Reaktion. Ich habe dann noch zweimal per E-Mail darum gebeten, mir die Bescheinigung zu schicken, aber auch das wurde ignoriert.

Meine Sachbearbeiterin bei der Agentur für Arbeit meinte, ich solle ihm noch einmal eine Aufforderung mit einer Fristsetzung von zwei Wochen schicken.

Wie kann ich ihm nun deutlich machen, dass ich diese Bescheinigung brauche und sie mir zusteht? Ich habe keine Ahnung, wie "unfreundlich" ich dieses Schreiben aufsetzen kann / darf.. im Internet habe ich leider auch kein gutes Muster gefunden.

Habt ihr vielleicht eine Idee, wie ich das verfassen könnte?

 
Du könntest auch z.B. mal anrufen und nachhaken, das wäre jetzt der unbürokratischere, direktere Weg.
Manchmal gehen auch Sachen in der Post verloren (hier bei uns kommt das leider öfter vor) oder Mails landen im Spamornder oder so.
 
Du könntest auch z.B. mal anrufen und nachhaken, das wäre jetzt der unbürokratischere, direktere Weg.
Manchmal gehen auch Sachen in der Post verloren (hier bei uns kommt das leider öfter vor) oder Mails landen im Spamornder oder so.
Wenn man x-mal nachgefragt hat , dann ist nix verloren gegangen, dann hat die Gegenpartei kein Lust und muss via Fristsetzung gezwungen werden.

Die blöde Bescheinigung auszufüllen ist ein Klacks.

Jedes billige Lohnprogramm füllt die von alleine aus, per Knopfdruck.

Hier liegt es am guten Willen. Wenn der nicht da ist, hilft nur Zwang und Fristsetzung.
 
Klar kann man ne Frist setzen, ist doch auch schon ne Formulierung vorgeschlagen worden. Ich hab ja nicht gesagt dass man es nicht machen soll.
Deswegen brauchst du mich ja nicht so von der Seite anzupampen, ich hab den Schrieb ja nicht verschlampt, is doch nicht meine Schuld!
Kannst du doch garnicht wissen, ob die den Schrieb bereits rausgeschickt haben und denken ist alles längst erledigt.
Sicher, wenn der Arbeitgeber vorher auch eh schon immer so schludrig war, dann macht man es gleich mit der Frist, kann ich doch aber nicht wissen, braucht man nicht so unhöflich werden wenn jemand einen normalen Vorschlag macht.
 
So:
Meine Sachbearbeiterin bei der Agentur für Arbeit meinte, ich solle ihm noch einmal eine Aufforderung mit einer Fristsetzung von zwei Wochen schicken.
würde ich es auch machen.
Ich habe die Vorlage bereits Ende August ausgedruckt und ihm mit frankiertem Rückumschlag sowie mit der Bitte, diese auszufüllen, zugesendet, es kam aber keine Reaktion. Ich habe dann noch zweimal per E-Mail darum gebeten, mir die Bescheinigung zu schicken, aber auch das wurde ignoriert.

Manchmal gehen auch Sachen in der Post verloren (hier bei uns kommt das leider öfter vor) oder Mails landen im Spamornder oder so.
Ähm, arbeitet man bei euch auch so ? 😉 🙂

Wenn man x-mal nachgefragt hat , dann ist nix verloren gegangen, dann hat die Gegenpartei kein Lust und muss via Fristsetzung gezwungen werden.
So sehe ich es auch.

Deswegen brauchst du mich ja nicht so von der Seite anzupampen, ich hab den Schrieb ja nicht verschlampt, is doch nicht meine Schuld!
...
braucht man nicht so unhöflich werden wenn jemand einen normalen Vorschlag macht.
Ich lese hier kein anpampen oder etwas unhöfliches.

Gruß Hajooo
 

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