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Ausbildung..Nach der Schule arbeiten?

Kleinez93

Neues Mitglied
Hallo.
Ich habe ein Problem.
Ich bin in der Ausbildung als Bürokauffrau und mein Arbeitgeber sagt ich muss nach 6 Stunden berufsschulunterricht noch auf die Arbeit kommen.
Aber ich habe in der Schule gelernt, das im Jugenarbeitsschutzgesetz steht, das man ab 5 Unterricht nicht mehr zur arbeit kommen muss.
Ich bin 17 Jahre alt, und da gilt das Jugendarbeitssschutzgesetz ja noch für mich .
Ich wiess nicht was ich jetzt tun soll, da ich meinen chef nicht darauf ansprechen will.
Ich bin noch in der Probezeit, und möchte meine Ausbildung nicht verlieren.
Er verstößt doch geg. das JArbSchG, oder?
Was soll ich tun?
 

matroschka

Aktives Mitglied
Ja er verstößt dagegen.

Wie du schon gesagt hast, ab 5 Unterrichtsstunden gilt das als Arbeitstag, laut dem Jugendarbeitsschutzgesetz und da gehörst du ja auch dazu mit deinen 17 Jahren.

Sprich deinen Chef unbedingt darauf an, villeicht wusste er das nicht (so war es bei mir) und wird es dann also sehr positiv ansehen, dass du zu ihm gekommen bist und dich getraut hast was zu sagen (war auch so bei mir :D). Also trau dich! Es is dein gutes Recht und da verlierst du bestimmt nicht deinen Ausbildungsplatz - und wenn - dann sei froh, denn dann wars eh ne Sch**** Firma die dich eh nicht richtig ausgebildet hätte... Aber wird schon nicht passieren, also trau dich ;)
 
G

Gast

Gast
Hallo.
Ich habe ein Problem.
Ich bin in der Ausbildung als Bürokauffrau und mein Arbeitgeber sagt ich muss nach 6 Stunden berufsschulunterricht noch auf die Arbeit kommen.
Aber ich habe in der Schule gelernt, das im Jugenarbeitsschutzgesetz steht, das man ab 5 Unterricht nicht mehr zur arbeit kommen muss.
Ich bin 17 Jahre alt, und da gilt das Jugendarbeitssschutzgesetz ja noch für mich .
Ich wiess nicht was ich jetzt tun soll, da ich meinen chef nicht darauf ansprechen will.
Ich bin noch in der Probezeit, und möchte meine Ausbildung nicht verlieren.
Er verstößt doch geg. das JArbSchG, oder?
Was soll ich tun?

Falls Du MICH als Chef darauf ansprechen würdest, dann würde ich Dir sofort folgende Antwort geben:
Oh, Entschuldugung, da habe ich garnicht dran gedacht.
Du hast recht. Ab sofort brauchst Du nach der Berufsschule nicht mehr kommen.
Und damit nicht noch einmal so ein Fehler passiert brauchst Du auch absofort an den Tagen
nicht mehr kommen, an denen Du keine Berufsschule hast.
.
 
G

Gast

Gast
Ja er verstößt dagegen.

. . . - und wenn - dann sei froh, denn dann wars eh ne Sch**** Firma die dich eh nicht richtig ausgebildet hätte... Aber wird schon nicht passieren, also trau dich ;)
Irre, solch eine Argumentation.
Nur irre. .
Die heißt: Verzichte lieber wegen wöchentlich 2-3 Stunden auf eine Ausbildung und schlage Dich lieber als Hilfsarbeiterin statt als gelernte Fachkraft durchs Leben.
 

Kleinez93

Neues Mitglied
Hey, dankeschön für die schnelle Antwort.
Aber ich muss ehrlich sagen, ich traue mich einfach nicht etwas zu sagen. :eek:
Ich weiss auch gar nich twie ich da anfangen soll, was ich sagen soll. und meine Angst ist auch riesig. und was ist wenn er sagt ich soll trotzdem nach der schule arbeiten kommen?
Ich bin voll ängstlich in der hinsicht...
Lg..:)
 
G

Gast

Gast
Hey, dankeschön für die schnelle Antwort.
Aber ich muss ehrlich sagen, ich traue mich einfach nicht etwas zu sagen. :eek:
Ich weiss auch gar nich twie ich da anfangen soll, was ich sagen soll. und meine Angst ist auch riesig. und was ist wenn er sagt ich soll trotzdem nach der schule arbeiten kommen?
Ich bin voll ängstlich in der hinsicht...
Lg..:)
Falls Du nur ein bischen klug bist, dann sagst Du nichts.
Denn ich bin auch so ein Chef, wie die meisten, der intensiv überlegen würde, ob er die Probezeit nicht sofort beenden sollte.
Wem die 2 Stunden in der Woche zu viel sind - bei dem erwarte ich auch sonst rel. wenig Einsatz !
Ob das stimmt oder nicht ist egal. Es liegt zumindest den Verdacht nahe, daß es so ist.
.
Ich muß dafür sorgen, daß etwa 15 Familienväter am Monatsende ihre Famile über die Runden bringen können.
Und ich habe keine Lust, neben meinem 12-14-Stunden-Tag
! - ! - ! - bei dem ICH und die Mitarbeiter das Lehrlingsgehalt erarbeiten müssen (wer sonst ?) - ! - ! - !
ewig herumzudiskutieren und wegen 2 Stunden in der Woche herumzulabern.
 

Timmymama

Aktives Mitglied
Also prinzipiell bist du ja im Recht, ich würd schon was zu ihm sagen.
Anders sieht es aus wenn du jetzt in 2 Wochen 18 wirst, ob sich der Aufwand dann noch lohnt ist fraglich.
Du kannst das Gespräch ja so starten daß ihr im Unterreicht gerade das ASG durchnehmt und da eben auch die Sprache drauf kam- den Kopf abreissen wird er dir sicherlich nicht deswegen
 
G

Gast

Gast
Also prinzipiell bist du ja im Recht, ich würd schon was zu ihm sagen.
Anders sieht es aus wenn du jetzt in 2 Wochen 18 wirst, ob sich der Aufwand dann noch lohnt ist fraglich.
Du kannst das Gespräch ja so starten daß ihr im Unterreicht gerade das ASG durchnehmt und da eben auch die Sprache drauf kam- den Kopf abreissen wird er dir sicherlich nicht deswegen
Wegen zwei Wochen - bis sie 18 ist - solch ein Theater.
Wegen 2 mal 2 Stunden nach der Berufsschule, bis zum 18-ten Geburtstag.
.
Hoffentlich bist Du während der Arbeit ebenso eifrig und fleißig
wie bei diesen lächerlichen 4 Stunden.
 

Schneeblüte

Aktives Mitglied
Hallo Kleinez,

das ist natürlich eine blöde Situation für dich erstmal.

Wie matroschka schon gesagt hat, kann es sein, dass dein Chef die Rechtslage nicht ganz genau kennt. Demnach wäre es besser, wenn du ihm das mitteilst.
Der Ton macht die Musik. Wenn du den richtigen Ton findest, dann denke ich, dass er Einsicht zeigt.

Du könntest natürlich auch die Probezeit abwarten... und dann erst ihn darauf ansprechen, doch ich glaube, dass wäre nicht besser.

Oder natürlich... du gehst nach der Schule zur Arbeit. Die Frage ist nur... ob dir das vielleicht zu viel wird bezüglich des Fahrweges. (Ich weiß nicht, ob die Schule nah an deiner Ausbildungsstelle ist.)

Gast meinte:
Irre, solch eine Argumentation.
Nur irre. .
Die heißt: Verzichte lieber wegen wöchentlich 2-3 Stunden auf eine Ausbildung und schlage Dich lieber als Hilfsarbeiterin statt als gelernte Fachkraft durchs Leben.
Nein, das heißt es nicht.
Eine Firma, die mit vollem Bewusstsein schlampig mit dem Recht umgeht, kann nicht gerade seriös sein und ist definitiv keine gute Ausbildungsstelle.
Es geht nicht um diese wenigen Stunden, es geht darum, dass dieser Chef mit Absicht in diesem Fall das Recht verletzt. Und das ist es letzten Endes: eine Rechtsverletzung.
Aus diesem Grund lassen sich auch andere Rechtsverletzungen, die am Ende auf die Mitarbeiter zurückfallen, nicht ausschließen.

Und ich bin mir ziemlich sicher, dass die TE auch andere Ausbildungsstellen finden wird.


@Kleinez
Ich wünsche dir, dass du die richtige Entscheidung für dich triffst.
Viel Erfolg und viel Glück!

Liebe Grüße,
Blüte
 
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