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Gast
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hallo,
ich bin vor 2 jahren von stuttgart nach frankfurt gezogen wegen meiner ausbildung, die ausbildung habe ich auch nur bekommen, weil das eine zweigstelle von meinem vater seiner alten firma ist, die geschlossen hat, ihn haben sie auch in frankfurt eingestellt...
ich habe im dezember 2007 als mein vater für 4 wochen im urlaub war, den fehler gemacht öfters krank zusein, und auch mal die schule zuschwännzen... das ende vom lied ist, ich habe eine schriftliche abmahnung bekommen.
desweiter habe ich mal auf arbeit etwas nicht geschaft, und mein ausbilder stand hinter mir und meinte das es geht und das ca 5 mal. aber ich habe es nicht hinbekommen.... irgentwann ist mir natürlich die hutschnurr geplatz und ich hab gesagt das er sein schei** doch selber machen soll... das gab dann eine mündliche abmahnung... wir dürfen bei uns auch noch Zusatz arbeiten, d.H. wir dürfen 2 mal im monat mehr arbeiten und bekommen 90€ pro tag brutto, das haben sie mir auch weggenommen....
seit diesem tag habe ich eine 180 drehung gemacht... bin immer pünktlich in der schule, bin nie länger wie 2 tage am stück krank ( wenn ich überhaput mal krank mache) bin nett und freundlich zu meinen vorgesetzten und arbeitskollegen, helfe jedem dem ich kann, und mache meine arbeit gewissenhaft und ohne fehler...
ich hab sogar in der ferien mal freiwillig Spätschicht gemacht...
aber alles nütz nix... ich bin immer der Depp vom dienst... werde nur angeschrien...
dann anfang des monats ein kleiner hoffnungsschimmer... ich darf wieder zusatz machen, zwar nur einen, aber 90€ sind besser wie nix...
also habe ich für samstag zusatz eingetragen, haben dann den verantwortlichen gefragt ob er genemigt ist und wann und wo ich eingesetz bin...
er meinte dann nur das er es nicht versteht das ich zusatz wieder machen darf, weil alle der meinung sind das ich es nicht verdiehnt habe...
und ich habe mir jetzt schon sehr lange überlegt das ich meine ausbildung abbrechen möchte... aber ich will keine neue anfangen, sondern mit meiner lehrerin reden ob ich nicht weiterhin in die schule kommen darf als gastschüler und mich dann im sommer extern zur prüfung anmelden kann... und meiner frage ist, ob das möglich ist?
wäre echt nett von euhc wenn mir jemand helfen kann... bin echt am ende wegen der ganzen sache...
Thx Robin
ich bin vor 2 jahren von stuttgart nach frankfurt gezogen wegen meiner ausbildung, die ausbildung habe ich auch nur bekommen, weil das eine zweigstelle von meinem vater seiner alten firma ist, die geschlossen hat, ihn haben sie auch in frankfurt eingestellt...
ich habe im dezember 2007 als mein vater für 4 wochen im urlaub war, den fehler gemacht öfters krank zusein, und auch mal die schule zuschwännzen... das ende vom lied ist, ich habe eine schriftliche abmahnung bekommen.
desweiter habe ich mal auf arbeit etwas nicht geschaft, und mein ausbilder stand hinter mir und meinte das es geht und das ca 5 mal. aber ich habe es nicht hinbekommen.... irgentwann ist mir natürlich die hutschnurr geplatz und ich hab gesagt das er sein schei** doch selber machen soll... das gab dann eine mündliche abmahnung... wir dürfen bei uns auch noch Zusatz arbeiten, d.H. wir dürfen 2 mal im monat mehr arbeiten und bekommen 90€ pro tag brutto, das haben sie mir auch weggenommen....
seit diesem tag habe ich eine 180 drehung gemacht... bin immer pünktlich in der schule, bin nie länger wie 2 tage am stück krank ( wenn ich überhaput mal krank mache) bin nett und freundlich zu meinen vorgesetzten und arbeitskollegen, helfe jedem dem ich kann, und mache meine arbeit gewissenhaft und ohne fehler...
ich hab sogar in der ferien mal freiwillig Spätschicht gemacht...
aber alles nütz nix... ich bin immer der Depp vom dienst... werde nur angeschrien...
dann anfang des monats ein kleiner hoffnungsschimmer... ich darf wieder zusatz machen, zwar nur einen, aber 90€ sind besser wie nix...
also habe ich für samstag zusatz eingetragen, haben dann den verantwortlichen gefragt ob er genemigt ist und wann und wo ich eingesetz bin...
er meinte dann nur das er es nicht versteht das ich zusatz wieder machen darf, weil alle der meinung sind das ich es nicht verdiehnt habe...
und ich habe mir jetzt schon sehr lange überlegt das ich meine ausbildung abbrechen möchte... aber ich will keine neue anfangen, sondern mit meiner lehrerin reden ob ich nicht weiterhin in die schule kommen darf als gastschüler und mich dann im sommer extern zur prüfung anmelden kann... und meiner frage ist, ob das möglich ist?
wäre echt nett von euhc wenn mir jemand helfen kann... bin echt am ende wegen der ganzen sache...
Thx Robin