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Ausziehen mit einem Aushilfsjob

Uranusz

Neues Mitglied
Hey :) Ich wohnte jetzt seid ca 2 Jahren mit meiner Freundin zusammen und da wir uns getrennt haben möchte ich jetzt umziehen. Das Problem ist, das ich nur einen Aushilfsjob habe, weil ich zur Abendrealschule gehe um meinen Hauptschulabschluß nachzuholen.

Kann ich irgendwie unterstützung beantragen? (ich bin 20 Jahre alt) zB Harz 4 aufstockend oder BaFög? was ich nicht möchte/kann, ist zu meinen Eltern zurück weil die weiter weg wohnen (ca 30 km) und auch persönliche streitereien vorliegen.

Ich danke schonmal im vorraus LG
 
C

chrismas

Gast
(6) Absatz 5 findet keine Anwendung auf Auszubildende,

....

3. die eine Abendhauptschule, eine Abendrealschule oder ein Abendgymnasium besuchen, sofern sie aufgrund von § 10 Absatz 3 des Bundesausbildungsförderungsgesetzes keinen Anspruch auf Ausbildungsförderung haben.
§ 7 SGB II Leistungsberechtigte

Und ergänzend dazu der angesprochene Paragraph des Bundesausbildungsförderungsgesetzes

BAfG - Einzelnorm

Und allgemein gilt für den Hartz IV Bezug.

Bist du über 25 gilt die sogenannte Stallpflicht nicht mehr. Bist du unter 25 gilt sie nur insoweit, dass du vor deinem Auszug hättest die Erlaubnis vom Amt einholen müssen, wenn du direkt Hartz IV danach bezogen hättest. Hast du es nicht, kann das Amt weder dir, noch deinen Eltern vorschreiben, wo du zu leben hast.

Wenn du allerdings weiterhin bei deinen Eltern gemeldet bist, was oftmals vergessen wird, kann das Jobcenter die Leistungen verweigern.

Und ansonsten gilt, beantrage Bafög und solltest du keinen Anspruch darauf haben, mit dem Ablehnungsbescheid zum Jobcenter und dort Leistungen beantragen.
 

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