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Auf Thema antworten

[QUOTE="Piepel, post: 4411513, member: 124470"]

Du kannst Dich sogar rechtlich rechtfertigen!


Dein Vater(/Mutter)  ist für Deine erste Ausbildung unterhaltspflichtig.

Da Du erwachsen bist und als Studentin nicht mehr Betreuungsunterhalt bekommst, erfolgt Barunterhalt.


Aus Barunterhalt, den Du bekommst, kannst Du an Deinen Vater zurück zahlen, indem Du Dich an Wohnkosten beteiligst. Der Betrag fängt etwa bei 1 Cent an und ist Verhandlungssache.

Somit wohnst rechtmäßig bei Deinen Eltern, etwas anderes - wenn es belächelt würde, widerspricht Recht, Moral    und insbesondere : Vernunft.

[/QUOTE]

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