Hallo,Monalisa18,
hat Dir noch keiner geantwortet...ich versuch mal Stichpunkte:
Was für Ausbildung(Schule oder Uni oder Berufsschule),hast Du Wohnheim oder WG oder eig.Whn.?
Solange Du in Ausbildung(und nicht über best.Grenzen verdienst),bekommen Deine Eltern Kindergeld für Dich.
Wenn Du ausziehst,also(bzw.mit Stichtag 18.Geb)mußt Du sie auffordern,Dir Auskunft zu geben über Einkommen(gibts Liste....guck im google oder "Jura net Forum"),das aber bitte schriftlich,per Einschreiben(auch wenns Dir albern vorkommt) oder gleich über Anwalt.Du bekommst b.Amtsgericht einen Beratungsschein für Erst-Anwaltsberatung(10Eu.Selbstbeteiligung) u.der Anwalt kann auch(wenns keine freiwillige Einigung gibt)für Dich Gerichtskostenbeihilfe beantragen.
NUR wenn Deine Eltern NICHT zahlen können(die 154 Eu Kindergeld haben sie sicher auf jeden Fall),dann gibts Anspruch auf Bafög/Schülerbafög...mit Sozialhilfe weiß ich nicht( da Auszubildende wohl nicht...).
Wie gesagt,wenn Eltern da sind,können alle anderen Stellen erst mal sagen:SORRY.Du mußt Deine eigenen Bemühungen lt.Gesetz nachweisen!
Gibt aber für Härtefälle Kredit(b.Bafögamt)...es gibt auch verschiedene Vereine,die manchmal Unterstützung geben...Übernachtung,Kleidung,Möbel..mußt Du mal(würde ich auch zusätzlich machen!) alle Vereine abklappern...denn: Möbel z.B. /Hausrat hat z.B. DRK.
Wie gesagt,Deine konkrete Situation kenn ich ja nicht.
Wir hatten im Forum schon mal v.einem Studenten so eine Anfrage...vielleicht findest Du die...standen mehr Tips drin.
Z.B.Geld gibts auch fürs Blutspenden/Plasmaspende ab dem zweiten Mal,bißchen Jobben geht...aber:ich würde erst mal alles klären mit den Eltern.
Super wäre eine friedliche Einigung.Als Alleinlebende Auszubildende stehen Dir ca.600 Euro monatlich zu ( d.h.ca 450Eu v.Eltern +Kindergeld-rüberreichung,wenn Du Lehrlingsgeld bekommst....wird das natürlich mit einberechnet!Und auch evl.Bankguthaben v.Dir) .
Eine friedliche Einigung wäre z.B. ein notarieller Titel über Unterhaltszahlung an Dich (600 Eu,bis max.Ausbild.ende,SOFORT VOLLSTRECKBAR),kann man privat vereinbaren zur Niederschrift b.Notar.Wenn denn die Eltern zahlen können/wollen...nur wg.Alkoholkrankheit entfällt das ja nicht automatisch. (-:
Gruß von der
Micky