Gute Idee mit dem Toner 😀 Könnte aber auch schiefgehen wenn der passende Drucker gar nicht in der Firma vorhanden ist
Es gibt natürlich noch zig andere Dinge, gerade im Bereich "Büromaterial" die hier Anwendung finden könnten. Gibt ja genügend Dinge die nicht zugeordnet werden können. Mit dem Toner hast du prinzipiell recht wenn es denn ein Toner ist der mit keinem Gerät kompatibel wäre. Je nach Fimengrösse interessiert kein Wirtschaftsprüfer, ob hier für 30 Euro Toner bestellt wurde. Da würde man sich auch die Zuordnung mit aktuell bestehenden Geräten schenken.
Ferner erfolgt eine Außenprüfung viele Jahre später und das Gerät ist längst ausrangiert. D.h., der Finanzbeamte müsste dann einen Vergleich mit dem Anlagenspiegel / GWGs aus
genau dem Zeitraum des Tonerkaufes vornehmen. Wenn der Printer 65 Euro gekostet hat, taucht dieser nichmal in irgendwelchen Verzeichnissen auf. Wie gesagt, in den meisten Fällen dürfte dies locker durchgehen. Aber prinzipiell war dein Einwand völlig korrekt. Müsste man nicht unbedingt riskieren.
Profitiert wird übrigens oftmals auch noch an den besseren Preiskonditionen, wenn die Firma bestellt da sie dies dort immer macht und einen entspechenden Kundenbonus hat. Dieser wird dann sogar durch das mitbestellen für den AN weiter gefestigt. Haben also sogar beide etwas davon.
Das lässt sich auch auf viele andere Bereiche übertragen. Sogar auf
Toilettenpapier wenn man
es genau nimmt. ^^
Im Übrigen wenn ich so drüber nachdenke machen bestimmt manche so Schwarzkohle über Ebay nebenher, mal ein paar Sachen ohne MwSt über eine Firma "kaufen" und dann privat billig verticken. Man darf das FA aber nicht unterschätzen, wenn da mal geprüft wird.
Dann wirtschaftest du das Unternehmen aber runter. Wer macht denn freiwillig aus einem solchen deal Verlust? Oder ich weiss gerade nicht wie du das meinst.
Funktioniert halt bei einem Auto nicht, Stichwort 1% Regelung, Ust....
Da bin ich gerade am überlegen. Die 1% Regelung hat ja mit einem Verkauf nichts zu tun sondern regelt doch nur die Berechnung des Sachbezugs für denjenigen der die Karre fährt so lange der PKW im Fuhrparkbestand des Unternehmens ist.
Das wäre ja zu schön wenn die Firma das Auto netto kauft und ich diesen Betrag einfach in die Kasse lege, nur wird das FA leider prüfen was mit dem Auto ist, kann ja nicht einfach verschwinden 🙄
Also ich sehe keinen finanziellen Vorteil aus besagten Gründen, für dich als Käufer. Aber ein Anlagegut darf die Firma schon jederzeit abstossen wenn sie möchte. Muss halt offiziell der Anlagenabgang gebucht werden. Kann ja auch mal ein Fehlkauf gewesen sein. Dem Fahrzeugführer gefällt das "British Racing Green" nicht!
😀
Das mit der Vorsteuer / Umsatzsteuer muss halt ordentlich laufen - dann hat das Finanzamt nichts dagegen.
Übrigens, wir haben auch gerade einen solchen Fall. Einen neuen BMW für den neuen Außendienstvertriebler gekauft! Dieser wurde aber in der Probezeit gekündigt. Jetzt steht der Bock hier rum. Er ist kaum gelaufen weil er ja erst bestellt wurde und nicht schon am ersten Tag für den Mitarbeiter verfügbar war. D.h, effektiv gefahren ist er nur 1 Monat. Jetzt wird der Wagen abgestossen weil sein Vertriebsgebiet erstmal auf andere verteilt wird. Kann der Chef wieder sparen...:mad:
Gut, dann gibt es wohl keine große Möglichkeit hier was zu reißen. Sch... Fiskus
Ich sehe da leider keinen Weg. Falls du im Netz nochmal eine Idee findest, kannst du ja nochmal schreiben.