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Auto gekauft - aber Name steht nicht im Fahrzeugbrief - wem gehört nun das Auto?

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Hallo!

Ich weiß leider nicht, ob dies das richtige Forum ist... Aber dennoch hoffe ich auf hilfe!

Bin 21 und wohne noch zu Hause (bei meinem Vater). Anfang des Jahres ist mein Auto (war mein 1. Auto, dass ich seit ich 18 bin hatte) kaputt gegangen und deshalb habe ich mir ein neues gekauft. Bezahlt habe ich das Auto selber, bzw den größten Teil hat meine Mutter bezahlt (Eltern sind geschieden, meine Mutter bewahrte bis zu dem Zeitpunkt noch Geld von mir auf, dass auf meinem Sparbuch früher drauf war, als ich noch bei ihr gewohnt habe. Und da sie mir das Geld zum 18. nicht gab, bekam ich es jetzt).

Nun zahle ich alles für dieses Auto selber... Versicherung, Steuer, Benzin.
Die Versicherung und die Steuer laufen auf den Namen von meinem Vater (Versicherung wegen Prozente), aber ich zahle dennoch alles von meinem Konto.

Aber der Fahrzeugbrief ist auf meinen Vater ausgestellt und er bewahrt ihn auch auf - bzw seit heute habe ich ihn bei mir versteckt, da ich Angst habe, dass er mir das Auto wegnehmen will (habe ein nicht so gutes Verhältnis zu ihm und da ich bald ausziehe - was er schon ahnt - befürchte ich dass er mir das Auto wegnehmen will).

Ich wollte damals den Brief auf meinen Namen ausstellen lassen, aber an dem Tag, als ich das Auto gekauft habe, musste ich Vormittags noch arbeiten und habe ausgemacht, dass ich am Nachmittag gemeinsam mit meinem Vater das Auto anmelden gehe und das Kennzeichen abhole usw. Aber was war dann? Ich kam nach Hause und mein Vater hat schon alles erledigt... Und natürlich auf seinen Namen.

Nun würde ich gerne wissen, wer nun der Besitzer des Autos ist. Also, darf er, wenn der Fahrzeugbrief auf ihn ausgestellt ist, mein Auto jederzeit einfach verkaufen oder mir wegnehmen, auch ohne mein Einverständnis?

Und kann ich diesen Fahrzeugbrief auf meinen Namen umschreiben lassen und wenn ja, brauche ich dazu seine Unterschrift?

Wäre um jede Antwort dankbar!
 
Hallo Gast,

im allgemeinen wird dies so, wie Dein Vater es erledigt hat gemacht, damit Du weiter in den Genuss des (hohen?) Schadenfreiheitsrabattes kommst. Wird das Auto auf Dich zugelassen, erhältst Du nun so viele schadensfreie Jahre angerechnet, wie Du im Besitz des Führerschein bist, also in Deinem Fall nur 3 Jahre.

Verbindliche Auskunft, ob es auch anders gegangen wäre, erhältst Du durch einen Anruf bei Deiner Versicherung.

Freundliche Grüße

John
 
Zuletzt bearbeitet:
Eigentümer ist, wer im Kaufvertrag steht.

In den Zulassungsbescheinigungen, früher Kraftfahrzeugbrief, ist sogar kleingedruckt zu lesen, dass die Haltereintragung keinen Hinweis auf den Eigentümer gibt.

Du kannst den Wagen selbstverständlich ohne Unterschrift des Vates ummelden. Sofern du die Zulassungsbescheinigung hast.
 
So einfach wirds nicht sein. Die Zulassungsstelle will einen Kaufvertrag sehen und eine Versicherungs-Doppelkarte. Und falls es letzteres nicht mehr gibt, eine Versicherungs-Zusage.
 
Du bist der Käufer,stehst im KAUFVERTRAG. Es ist DEIN EIGENTUM .

Zugelassen ist es auf Deinen Vater,er ist "der Halter" (mit Deinem Einverständnis,in Deinem Auftrag...) --aber--er ist NICHT der Besitzer (wie es sonst Halter sind)

Im INNENVERHÄLTNIS zw.Dir und dem Vater reichst Du eins zu eins alle Kosten (Versicherung,Steuer) an ihn durch.
ER ist NUR derjenige,der ggü.der Versicherung der "Pflichtige" ist,er HAFTET für z.B. Schäden .die das Auto im Verkehr anderen zufügt (weil er der Halter ist).
Es ist ein "Stellvertretergeschäft zur Senkung fälliger Kosten". Das ist erlaubt.

Es gibt dann noch diesen "privaten mündlichen Vertrag" --> trotz seiner Eigenschaft als "Halter" nimmst Du ALLE RECHTE DER NUTZUNG wahr.

Du allein fährst das Auto, Du bist (in Übereinstimmung mit dem Kaufvertrag) der
ALLEINIGE NUTZER.

ER hat (da Du das Geld durchreichst) keine Kosten ,er "schenkt" quasi als Verwandter Dir "seine Schadensfreiheitsrabatte" .

Eine "Gegenleistung" habt Ihr zum Glück NICHT vereinbart 🙂 -- also: Halbierung des Ersparnis z.B. ,die Du durch ihn hast. ((Oder gibt es BEDINGUNGEN,warum er es "hält"))

Er kann das zwar im Nachhinein noch "versuchen",kann als "Druckmittel" Dir das Auto aus dem Zugriff "entziehen"--aber--da Du der EIGENTÜMER bist, genügt auch seine Eigenschaft als "Halter" nicht, Dir auf Dauer da Ärger zu machen--denn:

Es gibt garantiert genug Zeugen,die WISSEN, das Auto ist NUR FÜR DICH gedacht--und--
ER HAT KEINEN NACHWEIS,ER SEI NUTZUNGSBERECHTIGT.

Falls er es "entzieht",kannst Du im krassesten Fall auf "Herausgabe" klagen,das Auto als gestohlen melden.

Es ist hier bissel schwierig,da es ja auch Halter gibt, die allein nutzungsberechtigt sein sollen.

Da aber trifft hier m.E. NICHT zu.

ER hat auch kein Recht,die Papiere zu fordern--aber:
ER KANN DIE ZULASSUNG AUF SICH ABMELDEN. SOFORT,jederzeit.

Dann müßtest Du es auf Dich zulassen und die Haftpflicht übernehmen und die KFZ-Steuer zahlen...oder Dir einen zugänglicheren Menschen mit niedriger SF Kasse suchen...

"Besitzer" ist der,der es GERADE JETZT besitzt! 🙂😎 Also: achte auf die Autoschlüssel....

"Eigentümer" ist der Käufer.

Gruß!

Micky
 
Danke für eure Antworten!

Zuerst eine Frage... Derjenige, auf dem die Versicherung läuft muss ja nicht gleichzeitig derjenige sein, dem das Auto gehört und auf den es Zugelassen ist, oder?

Hm... Nun habe ich ein neues Problem 🙁 Denn im Kaufvertrag steht der Name meines Vaters... Da mein Vater den Besitzer der Werkstatt, in der ich das Auto gekauft hab, gut kennt, hat dieser eine Rechnung an meinen Vater geschrieben, da mein Vater das Auto bei der Steuer absetzen wollte oder so ähnlich. Das Auto wurde aber Bar bezahlt, als wir es abgeholt haben. Mein Vater hat das Geld dann übergeben und noch etwas anderes geklärt (wegen seinem neuen Auto) und ich bin dann schon voher nach Hause gefahren. Ich habe also bis heute keinen Kaufvertrag oder Rechnung gesehn...

Puh... Was kann ich denn nun tun, damit das Auto wirklich mir gehört und er es mir aufkeinen Fall wegnehmen kann und behaupten kann, es sei seins? 🙁

Bin um jede Antwort dankbar!
 
Wenn im Kaufvertrag Dein Vater steht, ist das ziemlich dumm für Dich.

Dann hättest Du wohl NUR einen "Erstattungsanspruch auf das Geld",was Du ihm gabst.

Entweder redest Du KLARTEXT mit dem Vater und läßt Dir Deine Geldübergabe noch schriftlich bestätigen ("Auto wurde fnanziert von meinem Sohn") und läßt Dir AUCH noch das "alleinige Nutzungsrecht" bestätigen--
oder--- Du hast teures Lehrgeld bezahlt ...und dem Falschen vertraut.

Wenn Dein Vater Dich derart "in der Knebelhand" hat,überall er alleine drinsteht--Dich aber zahlen ließ, sagt das genug über seine Haltung zu Dir.

Du hast dann eben NICHT "ein Auto gekauft"--DEIN VATER hat es gekauft und Du gabst das Geld--RICHTIG ?
Du müßtest BEWEISEN,daß er nur "bevollmächtigter Vertreter" war oder so.

Wie könntest Du das tun ,wenn selbst der Händler nicht DEIN FREUND ist?

"Einmal auf Anfang" ...
 
"Entweder redest Du KLARTEXT mit dem Vater und läßt Dir Deine Geldübergabe noch schriftlich bestätigen ("Auto wurde fnanziert von meinem Sohn")"
--> Eher Tochter aber ok 😉

Also hab ich wohl keine Chance das Auto auf mich zu schreiben bzw. ein Beweis zu haben, dass es mir gehört und von meinem Geld bezahlt worden ist.

Die von der Werkstatt können/dürfen mir auch keinen neuen Kaufvertrag aushändigen, oder?
Also, wenn ich z. B. mit dem Kaufvertrag hingehen würde, und die würden den ändern bzw neu ausstellen und den alten vernichten?

Puh, echt schwierig :/
Muss wohl echt mal mit ihm drüber reden, dass ich den Brief bzw die Papiere auf meinen Namen überschreiben lasse und im Kaufvertrag irgendwie vermerkt wird, dass ich es bezahlt habe.

Ich weiß einfach nicht, wie das alles ausgehen wird... Ich ziehe (wahrscheinlich) in den nächsten Monaten aus (zu meinem Freund, wohnt weiter weg) und deshalb habe ich eben die Befürchtung, dass er mir das Auto dann wegnehmen wird. Mein Vater gönnt mir einfach nichts, und so könnte er das Auto verkaufen und hätte dann wieder Geld (denn Geld ist ihm wichtiger als alles andere...)
 

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