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BAB-wie kann ich die berechnung prüfen lassen

sara

Mitglied
Liebe Forumsmitglieder,

Meine Tochter hat bis vor kurzem 412 BAB bekommen. nach neuester Berechnung und für das hoffentlich letzte Jahr nur noch 191€. Ein gewaltiges Loch für uns!!!!!! Nun meine Frage:

  1. Wo kann ich es kostengünstig überprüfen lassen. Was wird so ein Rechtsanwalt wohl kosten und wie finde ich einen der sich auskennt.
  2. gibt es auch andere Möglichkeiten als einen Anwalt?
  3. Mein 400-€uro-Job(mutter) wird als rentenversicherungspflichtig angesehen. ist das richtig? Aber es wurde kein Steuerabzug dafür gegeben. aber ich habe doch auch Fahrkosten ect.
Vielen Dank
 

Dolphin1979

Aktives Mitglied
Hallo!

Beim Amtsgericht deiner Stadt, kannst einen Antrag für Rechtsberatung stellen. Für den Beratungsschein zahlt eine einmalige Gebühr von 10 Euro. Der Rest rechnet der Anwalt ab.

lg.
 

Yukmaus

Aktives Mitglied
Man kann das auch selbst überprüfen, da bei einer Änderung auf dem Bescheid der Grund dafür und auch der Paragraph angegeben werden.

Also schaust du nach ob sich in der Berechnung im Vergleich zum letzten Bescheid etwas geändert hat (muß ja, wenn nur noch die Hälfte gezahlt wird). Ein Minijob kann durchaus relevant sein. Entsprechend schaut man dann im Gesetzestext nach.

Wenn man sich aber gar nicht auskennt, dann ist sicherlich die Variante mit dem Anwalt besser.
Solltest du keinen Anspruch auf Beratungshilfe haben, dann kann man auch eine Online-Rechtsberatung (frag einen Anwalt) nutzen, die für einen kleinen Geldeinsatz (20 Euro) einfache Fragen schon beantworten. Je komplizierter und umfangreicher die Fragestellung, umso höher der Einsatz.
 
G

Gast

Gast
Mit dem BAB- Rechner BAB-Rechner kannst du selbst ueberpruefen, ob die Berechnung stimmt.

Hast du bedacht, dass deine Tochter in diesem Jahr eine hoehere Ausbildungsverguetung bekommt als im letzten Bewilligungszeitraum?
 
D

Deichgräfin

Gast
Hallo sara,

der Arbeitgeber zahlt bei einem 400 Euro Job einen Betrag in die Rentenversicherung ein.

..In diesem Verdienstbereich fallen für Arbeitnehmer keine Steuern oder Sozialabgaben an (Brutto für Netto). Für den Arbeitnehmer bleibt eine derartige Tätigkeit auch als Nebenbeschäftigung steuer- und sozialversicherungsfrei. Arbeitgeber zahlen eine Pauschale von 30% mit folgender Aufteilung: 15% für Rentenversicherung (§ 172 Abs. 3 SGB VI), 13% für Krankenversicherung (§ 249b SGB V) und 2% Steuern....

Mini-Jobs, 400-Euro-Jobs, 401-800-Euro-Jobs

Hier kannst du selbst nachrechnen :

BAB-Rechner

L.G.Karin
 

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