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Bafög Rückzahlung

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Ich habe einige Jahre studiert und würde nun gerne wissen was ist wenn ich nnach meinem Studium doch etwas anderes machen und vielleicht gar nicht so viel verdiene. Ab wieviel Euro Nettoeinkommen fängt das Amt an Geld abzuziehen und stimmt es das es mind. 100 Euro im Monat sind? Das Wäre ja nicht so schlimm, auch wenn man daran denken muss das es über neun Jahre dauert. Oder was ist wenn ich gar nichts verdiene. Wird dann das Geld von meinem Mann verlangt (wenn ich bis dahin verheiratet bin)?

Naja ich hoffe das ich meinen weg doch noch mache und das dann kein Problem ist.....
 
Nehmen Wir an, Du leihst jemandem Geld. Wann würdest Du es den gerne wieder haben? Richtig, so schnell wie möglich.
Von wem hast Du das Bafög erhalten? Sozusagen vom Steuerzahler! D.h. u.a von mir! Also bezahle bitte das Geld so schnell es geht zurück. Danke.
Der Staat ist keine unendliche Melkkuh! Wir Steuerzahler sind der Staat, und jetzt suche Dir noch einen Nebenjob, weil Wir unser Geld zurück haben wollen.
So einfach ist das.
Danke
 
ja da magst du recht haben aber auch ein Nebenjob wird daran nichts ändern das die Rückzahlungspflicht bei mir erst in fünf Jahren anfängt. Und dann bin ich gerne bereit das Geld zurückzuzahlen, nur würde mich immer noch interessieren wie das ist wenn ich z.B. verheiratet bin. Ich meine ich mache die Schulden und mein n (dann) Mann muss sie begleichen? Bei Bankschulden ist es so…. aber wie sieht es denn bei den aus? Oder was ist wenn ich sterbe (ich hoffe nicht), vererben sich Bafögschulden auch? Was ist wenn mein Freund etwas von mir erben kann, erbt er dann auch die Schulden? Ich weiß das klingt alles sehr komisch. Aber im Moment bin ich gesundheitlich nicht gerade fit – deshalb auch die Angst nie richtig arbeiten zu können. Mein Freund unterstützt mich sehr und das auch finanziell, da auch wenn ich arbeite – reicht es nicht zum Leben. Die Konstellation als Student ist so, dass ich auch keine Unterstützung bekommen würde. Zumindest möchte ich wenigstens dafür sorgen das mein Freund dann Geld bekommt. Deshalb diese außergewöhnlichen Fragen.

Danke
 
ja da magst du recht haben aber auch ein Nebenjob wird daran nichts ändern das die Rückzahlungspflicht bei mir erst in fünf Jahren anfängt. Und dann bin ich gerne bereit das Geld zurückzuzahlen, nur würde mich immer noch interessieren wie das ist wenn ich z.B. verheiratet bin. Ich meine ich mache die Schulden und mein n (dann) Mann muss sie begleichen? Bei Bankschulden ist es so…. aber wie sieht es denn bei den aus? Oder was ist wenn ich sterbe (ich hoffe nicht), vererben sich Bafögschulden auch? Was ist wenn mein Freund etwas von mir erben kann, erbt er dann auch die Schulden? Ich weiß das klingt alles sehr komisch. Aber im Moment bin ich gesundheitlich nicht gerade fit – deshalb auch die Angst nie richtig arbeiten zu können. Mein Freund unterstützt mich sehr und das auch finanziell, da auch wenn ich arbeite – reicht es nicht zum Leben. Die Konstellation als Student ist so, dass ich auch keine Unterstützung bekommen würde. Zumindest möchte ich wenigstens dafür sorgen das mein Freund dann Geld bekommt. Deshalb diese außergewöhnlichen Fragen.

Danke

Hallo Dein Mann ist nicht Kreditnehmer, also hat er mit diesen Schulden nichts zu tun.

Selbstverständlich können Schulden auch vererbt werden. Vermögen ja auch.

Weiteres siehe hier:

http://www.bafoeg.bmbf.de/

Die haben auch eine kostenfreie Auskunftshotline!
 
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Nehmen Wir an, Du leihst jemandem Geld. Wann würdest Du es den gerne wieder haben? Richtig, so schnell wie möglich.
Von wem hast Du das Bafög erhalten? Sozusagen vom Steuerzahler! D.h. u.a von mir! Also bezahle bitte das Geld so schnell es geht zurück. Danke.
Der Staat ist keine unendliche Melkkuh! Wir Steuerzahler sind der Staat, und jetzt suche Dir noch einen Nebenjob, weil Wir unser Geld zurück haben wollen.
So einfach ist das.
Danke

Sollte man meinen, dass der Staat das Geld so schnell wie möglich zurückhaben will... anscheinend ist das aber wohl nicht so. Hier ein Beispiel aus eigener Erfahrung:

Ich habe letztes Jahr mein Studium beendet und bin Anfang dieses Jahres durch eine Erbschaft an Geld gekommen. Was tue ich also als pflichtbewußter Bürger: ich frage beim Bafög-Amt, ob ich nicht auch jetzt schon einen Teil zurückbezahlen kann anstatt erst in vier Jahren.
Die Antwort war: nein.

Soviel dazu.
 
Ich habe letztes Jahr mein Studium beendet und bin Anfang dieses Jahres durch eine Erbschaft an Geld gekommen. Was tue ich also als pflichtbewußter Bürger: ich frage beim Bafög-Amt, ob ich nicht auch jetzt schon einen Teil zurückbezahlen kann anstatt erst in vier Jahren.
Die Antwort war: nein.

Soviel dazu.
Das stimmt so nicht. Entweder, Du zahlst den Anteil in monatlichen Raten zurück, der Dir als Darlehen gewährt wurde. Diese Rückzahlung beginnt 5 Jahre nach Ende der Förderungshöchstdauer und beträgt 105 Euro monatlich. Sie wird auf Antrag jeweils für ein Jahr so lange ausgesetzt, wie Dein Einkommen einen Mindestbetrag (Freibetrag) nicht überschreitet. Als kinderloser Single liegt dieser derzeit bei 960 Euro.

Für die Aussetzung der Rückzahlung (bzw die Verminderung des Rückzahlungsbetrages bei einem Einkommen über dem Freibetrag) genügt ein Schreiben mit einem einfacher Satz (unter Beilegung entsprechender Bescheinigungen):

Da ich ... blabla ..., bitte ich um Aussetzung meiner BAföG-Rückzahlung.

Einen etwas komplizierteren Vordruck findet man auch hier: https://www.bva2.bund.de/php/formulare/bafoeg/antrag_auf_fr.htm

Das Darlehen kann auch auf einen Schlag zurückgezahlt werden. Dabei wird ein Teilbetrag erlassen, der von der Höhe des gewährten Darlehens abhängt.

Bei mir selbst hätte die vollständige Tilgung etwa einem normalen mit 6% Zinsen versehenen Darlehen entsprochen, das ich vorzeitig zurückzahle. Die vorzeitige Rückzahlung hätte sich damit für mich zwischen einem Kredit, den ich dafür hätte aufnehmen können, und der Verzinsung eines entsprechenden Betrages, den ich zur Verfügung gehabt hätte, bewegt. Wenn man das Geld zur Verfügung hat, sollte man also die vorzeitige Rückzahlung erwägen. Wenn man dafür einen Kredit aufnehmen müßte, sollte man es bei der Ratenzahlung belassen.

Eigentlich wäre das BAföG für die meisten Menschen erstaunlich einfach und übersichtlich gestaltet - wenn da nicht alle paar Jahre Gesetzesänderungen stattgefunden hätten. Abhängig vom Beginn bzw vom Zeitraum der Förderung gelten leider verschiedene Modalitäten. Teildarlehen/Volldarlehen, Begrenzung des Rückzahlungsbetrages auf 10.000 Euro, usw. Man sollte sich also erkundigen, welche Möglichkeiten man selbst besitzt.

Nur eines scheint bei allen Förderungen der vergangenen Jahrzehnte einheitlich zu sein. Der jeweilige Freibetrag bleibt unangetastet.

Günter
 
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