Ich habe letztes Jahr mein Studium beendet und bin Anfang dieses Jahres durch eine Erbschaft an Geld gekommen. Was tue ich also als pflichtbewußter Bürger: ich frage beim Bafög-Amt, ob ich nicht auch jetzt schon einen Teil zurückbezahlen kann anstatt erst in vier Jahren.
Die Antwort war: nein.
Soviel dazu.
Das stimmt so nicht. Entweder, Du zahlst den Anteil in monatlichen Raten zurück, der Dir als Darlehen gewährt wurde. Diese Rückzahlung beginnt 5 Jahre nach Ende der Förderungshöchstdauer und beträgt 105 Euro monatlich. Sie wird auf Antrag jeweils für ein Jahr so lange ausgesetzt, wie Dein Einkommen einen Mindestbetrag (Freibetrag) nicht überschreitet. Als kinderloser Single liegt dieser derzeit bei 960 Euro.
Für die Aussetzung der Rückzahlung (bzw die Verminderung des Rückzahlungsbetrages bei einem Einkommen über dem Freibetrag) genügt ein Schreiben mit einem einfacher Satz (unter Beilegung entsprechender Bescheinigungen):
Da ich ... blabla ..., bitte ich um Aussetzung meiner BAföG-Rückzahlung.
Einen etwas komplizierteren Vordruck findet man auch hier:
https://www.bva2.bund.de/php/formulare/bafoeg/antrag_auf_fr.htm
Das Darlehen kann auch auf einen Schlag zurückgezahlt werden. Dabei wird ein Teilbetrag erlassen, der von der Höhe des gewährten Darlehens abhängt.
Bei mir selbst hätte die vollständige Tilgung etwa einem normalen mit 6% Zinsen versehenen Darlehen entsprochen, das ich vorzeitig zurückzahle. Die vorzeitige Rückzahlung hätte sich damit für mich zwischen einem Kredit, den ich dafür hätte aufnehmen können, und der Verzinsung eines entsprechenden Betrages, den ich zur Verfügung gehabt hätte, bewegt. Wenn man das Geld zur Verfügung hat, sollte man also die vorzeitige Rückzahlung erwägen. Wenn man dafür einen Kredit aufnehmen müßte, sollte man es bei der Ratenzahlung belassen.
Eigentlich wäre das BAföG für die meisten Menschen erstaunlich einfach und übersichtlich gestaltet - wenn da nicht alle paar Jahre Gesetzesänderungen stattgefunden hätten. Abhängig vom Beginn bzw vom Zeitraum der Förderung gelten leider verschiedene Modalitäten. Teildarlehen/Volldarlehen, Begrenzung des Rückzahlungsbetrages auf 10.000 Euro, usw. Man sollte sich also erkundigen, welche Möglichkeiten man selbst besitzt.
Nur eines scheint bei allen Förderungen der vergangenen Jahrzehnte einheitlich zu sein. Der jeweilige Freibetrag bleibt unangetastet.
Günter