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behinderung wichtig

I

imexsan

Gast
hallo zusammen bin froh das ich euch gefunden habe,habe fragen
und zwar habe ich ein schönen beruf bin zahntechniker,nur die sache ist so

1..... wo ich klein war hatte ich ein unfall gehabt ich sehe mit mein rechte auge alles verschwomen auch von halber meter sehe ich riesen zahlen nicht,,,wieviel prozent bekommt man dafür


2.....habe ich rücken probleme mein arbeitsgeber wollte das ich zum gutachter gehe,gutacher hat mich untersucht,und sagte mir sie dürfen keiner schwierige tätigkeiten mehr ausüben
und soll weiter zur behandlung gehen,habe leider die behandlung abgebrochen

3...war ich beim arzt wegen mein gehöhr,arzt hat mich untersucht und sagte mir es sieht schlecht aus ich soll nochmal in 1 monat kommen weil er mir ein gehöhrprothese auf schreiben wollte bin auch leider nicht mehr hingegangen


4.....hatte 2 op am beiden kniescheibe gehabt ,weil die kniescheiben verruscht waren


5.....hatte auch ein kieferbruch gehabt

so welchen tip könnt ihr mir geben ,bekomme ich rente????????
wo finde ich eine aktuelle behinderugsprozente liste finden danke
 
T

Tyra

Gast
Hallo,

im Internet bei google die Stichworte "Behinderungsgrad Rente" eingeben...
Ansonsten würde ich kurz ne Krankenkasse anrufen, die müßten das auch wissen oder Berufsverband etc.
Auf jeden Fall muß der Behinderungsgrad mit Arztgutachten festgestellt werden um evtll Frührente beantragen zu können.

Gruß
Tyra
 

Micky II

Aktives Mitglied
Hallo,

zuerst einmal sind der Grad der Behinderung und eine Erwerbsminderungsrente zwei verschiedene Paar Schuhe und haben absolut nichts miteinander zu tun. Einzige Ausnahme ist, dass man evtl. bei einem GdB von 60 ohne Abzug früher in Rente gehen kann. Es war mal mit 60 Jahren, doch soweit ich jetzt informiert bin, ist das seit 2001 oder 2002 geändert worden. Das würde bedeuten mit 63 Jahren und dann auch nur, wenn du vor dem Jahr 1961 geboren bist.

Die volle EM-Rente würdest du nur unter der Bedingung bekommen, dass du nicht in einer leichten Tätigkeit vollschichtig arbeiten könntest. Dann gibt es noch die Teil-EM-Rente, bei der du in jedem Fall noch über 3 Stunden und unter 6 Stunden eine leichte Tätigkeit verrichten könntest. Um das zu erreichen, würden deine Beschwerden u.U. nicht ausreichen (vor dem Rentenversicherungsträger). Da wäre in erster Linie mal eine Reha-Maßnahme angesagt (z.B. erst Kur, dann evtl. Umschulung etc.) Die Kur wäre das Erste, was ich mal beim RV-Träger beantragen würde.

Zur Frage nach der Höhe des GdB ist es sehr schwer eine Auskunft zu bekommen. Bei den Versorgungsämtern werden die Grundlagen und prozentualen Berechnungen nicht wirklich preisgegeben. Nur, wenn du einen Bescheid vorliegen hast, allerdings auch dann siehst du nur die pauschal zusammengefassten Prozente. Erst in einem Widerspruchsverfahren kannst du Akteneinsicht verlangen. Dort könntest du dann sehen, wie sie jede deiner Beeinträchtigungen bewertet haben. Aber soweit bist du ja noch nicht.

Gehe zur Stadtverwaltung deines Heimatstadt (meistens Versicherungsamt) und erkundige dich dort nach einem Antrag auf Schwerbehinderung. Trage dort sämtliche Beeinträchtigungen genauestens ein, sowie deine behandelnden Ärzte und schicke es dann an das für dich zuständige Versorgungsamt.

Einen Tipp noch: Nimm vorher (Kurantrag und GdB-Antrag) unbedingt die Behandlungen wieder auf. Wenn nicht, könnte es dir negativ ausgelegt werden. Da ja dann deinerseits keine Bereitschaft auf Besserung vermutet werden könnte. Schließlich bis du ja in der Eigenverantwortung, ob sich dein Gesundheitszustand verbessern lässt oder nicht. Also ohne momentan behandelnde Ärzte hast du bei solchen Anträgen geringere oder gar keine Chancen.

Wenn du noch was wissen möchtest, poste doch nochmal.
 

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