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bekomme noch geld von meinem ex

S

Sabrina21

Gast
hallo, ich bisn nochmal,

habe mich letztes jahr von meinem ex getrennt. ich bekomme aber noch geld von ihm (375 Euro). meine frage: wie weit kann ich gehen um das geld einzufordern? habe mit ihm einen vertrag geschlossen, wo drin steht, dass er das geld in monatlichen raten zu je 50 euro zahlen soll. hat er aber seit drei monate nich mehr gemacht. wenn ich versuche ihn anzurufen, nimmt er entweder gar nicht ab, oder sagt nur dass ich ihn am a**** lecken könnte.
er arbeitet in der schweiz (sagt er) und ist nur wenig in seiner wohnung. er ignoriert auch die mahnungen, die ich ihm schicke (habe schon eine erste mahnung geschickt), frag 2: kann ich bei einer 2. mahnung verzugszinsen berechnen? und was kann ich noch alles aufschlagen? meine auslagen (briefmarken etc.)? bitte helft mir, denn mein ex ist da richtig arrogant, und WILL EINFACH NICHT ZAHLEN. das macht mich wütend. ic habe ihm nämlich damals die gemeinsame wohnugn überlassen (war bei einer wohnungsbaugenossenschaft mit mitgliedsanteilen) und mit ihm vereinbart, dass meine eingezahlten anteile (insgesamt 625 euro) auf ihn übergehen und er mir das geld zurückzahlt (er war arbeitslos und hätte deswegen die einzahlung als ganzen beitarg bei der wbg nicht aufbingen können). dann aht er mir 200 euro in bar gegegeben und den rest soltle er ab mai 2005 zahlen. einmal im mai hat er 50 euro gezahlt dann nicht mehr. ich hab mit seiner mutter gesprochen und die hat angedeutet dass er auch probleme mit der miete hat. wenne r aber geld verdient in der schweiz wie er behauptet wäre es doch kein problem, alles auf einmal an mich zu zahlen.

wollte mich ja auch mit ihm nich so anlegen, wollte die ganze angelegenheit normal über die bühne bringen und mich nich mit ihm drüber streiten.

as kann ich also tun???
 
T

Tyra

Gast
Hi,

gut dass du was Schriftliches hast, dann kannste auch so weit gehen wie du willst, d.h. notfalls ne Klage einreichen. Bzw. bei geringerem Streitwert evtll. auch eine Ombudsstelle einschalten (die ist glaube ich umsonst)
Ich würde folgendermaßen vorgehen: null Mündlich alles schriftlich. Ein förmliches Einschreiben an deinen Ex mit Referenz auf eure vertragliche Vereinbarung hin...
2X mahnen, in der zweiten Mahnung Rechtsschritte, Anwalt etc androhen....mist lese gerade du hast ja bereits einmal gemahnt. Also ich habe bei einer ähnlichen Sache Verzugszinsen und auch Mahngebühren (Porto etc. pro Brief ca 5,- bis 7,- €) berechnet und die wurden auch gerichtlich anerkannt...(.ich hab sogar in einer Mietrechtssache mal ne "Ärgergebühr" anerkannt gekriegt....war aber richterliche Kulanz denn so was wird gesetzlich nicht zuerkannt..jedenfalls nicht direkt)
In der zweiten Mahnung anmerken, dass die Rechtslage eindeutig ist und somit in dem Falle eines fortgesetzten Ausbleibens der vertraglich vereinbarten Summe dein Ex dann auch neben den Mahngebühren, Verzugszinsen etc. auch noch Anwalts- und Gerichtskosten zu tragen hätte. In den meisten Fällen reicht das schon, damit Zahlungsunwillige auch die besonders arroganten aus den Puschen kommen...BGB (hier Vertragsrecht, bürgerliche Verträge etc.) ist nun mal BGB und da hilft Arroganz gar nix!

Nicht wütend werden und ärgern, sondern -zumindest nach außen hin (du kannst ja im Keller ein Foto aufhängen und Darts draufabfeuern !!)- ruhig und geschäftlich deine Rechte einfordern....
Also notfalls würde ich mich schon streiten (gerichtlich) und den Kerl nicht so einfach aus seinem Vertrag entlassen und ihm so ala unterwürfige Ex die Kohle schenken...

Gruß
Tyra

Nachtrag: ich würde auch nicht über unbeteiligte/aber trotzdem evtll. parteiische Dritte = seine Mutter gehen...sondern immer nur direkt...per Brief um Nebenstreitigkeiten und emotionale Attacken (die Mitleidstour oder das Getrommel auf dem schlechten Gewissen etc.) zu vermeiden. Geld/Geschäftliches und Beziehung sind getrennte Dinge!
Aber wenn faktisch belegbarer Zahlungsunfähigkeit besteht...dann könnte man natürlich ne Stundung oder kleinere Ratenzahlung vereinbaren od.ä...Also zwar mit Biss aber nicht bissig, gell?
 
S

sabrina21

Gast
Hi,

danke für die schnelle antwort. an ein einschreiben hatte ich noch gar nich gedacht. das problem ist nur, dass mein ex für mich nich "greifbar" ist, also er ist ja immer in der schweiz und nich in seiner wohnung, wo ich das einschreiben hinschicken würde. wie kann ich das am besten anstellen? wenn er nich da ist, und ich würde einen normalen brief schicken dann würde er den ja gar nicht lesen, wenn er nich da ist. das verwirrt mich.....

wie würdest du das am besten anstellen???
 
T

ThoFa

Gast
Hallo,

macht Euch das Leben nicht so schwer.

In den Schreibwarenladen, ein Vordruck für einen Mahnbescheid kaufen und abschicken. Erklärung zum Ausfüllen liegt dem Vordruck bei.

MfG

ThoFa
 
T

Tyra

Gast
Also die Wohnung ist aber seine offizielle Postanschrift? Dann ist es rechtlich gesehen seine Sache ob er seine Post liest oder nicht....Also mit Einschreiben dürfte übrigens Einwurfschreiben genügen...damit wird auch vermieden, dass er ein Übergabeeinschreiben von dir annahmeverweigert und es an dich zurückwandert.
Oder besteht Faxmöglichkeit? Ich habe immer gefaxt mit Sendebeleg...das ist gleichwertig zu einem Einschreiben.
Oder e-mail mit Sendebeleg....z.B. Ausdruck machen von der gesendeten Mail aus dem Account "Gesendet"...so mit Datum und Uhrzeit....müßte auch rechtskräftig sein.

Das fällt mir so auf Anhieb ein....allerdings wäre ich eventuell auch so (hintertückisch ich weiss, :))teuflisches Grinsen) drauf, mit Zeugen (Freundin oder Arbeitskollegen etc.) und/oder Diktiergerät anzurufen, natürlich ohne davon was zu sagen...und ruhig die Forderung zu stellen und wenn dein EX dann ausfällig wird...würde ich ihn toben lassen und dann kurz erwähnen, dass du dir nunmehr auf Basis seiner vor Zeugen gemachten Beleidigungen etc. Strafanzeige und Schadensersatz vorbehalten würdest...wenn er aber sofort seine Rückstände begleicht, wäre die Sache für dich erledigt....und dann knall auflegen und nicht mehr melden..außer schriftlich...aber ich würde das nur machen, wenn der Typ tatsächlich ein ausfällliger Ar****ist und um Druck zu machen und ihm mal ne wirksame Harke zu verpassen....und auch nur, wenn du dir zutraust die Rolle des coolen M...stücks durchzuhalten...also mir hat das immer sehr gut getan ggü Leuten, die mich ungerecht behandelt hatten (u.a. eine ehemalige !! Amts-Abteilungsleiterin)...so tit for tat...wie du mir so ich dir...

Gruß
Tyra
 
T

Tyra

Gast
Hej,

@ Thofa---> noch einfacher: Mahnschreiben-Vordruck aus dem Internet downloaden.
Hast Recht, wenn das Leben doch tatsächlich so einfach wäre....

Gruß
Tyra
 

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