Anzeige(1)

  • Liebe Forenteilnehmer,

    Im Sinne einer respektvollen Forenkultur, werden die Moderatoren künftig noch stärker darauf achten, dass ein freundlicher Umgangston untereinander eingehalten wird. Unpassende Off-Topic Beiträge, Verunglimpfungen oder subtile bzw. direkte Provokationen und Unterstellungen oder abwertende Aussagen gegenüber Nutzern haben hier keinen Platz und werden nicht toleriert.

Berücksichtigungszeiten ALG nach Aussteuerung

Vögelin

Aktives Mitglied
bin mir unsicher, ob mein Bescheid richtig berechnet wurde. Krank seit Ende Februar 2023. Ausgesteuert Mitte August 2024. Die Arbeitgeberbescheinigung war rückwirkend ab 01.07.2022-30.06.2023 (30.06.2023 gekündigt worden wegen Krankheit). Ab Anfang April 2023 bekam ich ja Krankengeld bis eben Mitte August 2024. Im Juni 2023 bekam ich eine Einmalzahlung (keine Abfindung). Fließt die mit in das Krankengeld rein oder nicht? Wurde nicht berücksichtigt. Die Einmalzahlung wurde auch im der Arbeitgeberbescheinigung vermerkt Zeitraum Juni 2023. Ich glaube aber der Zeitraum vor der Krankheit wird hinzugezogen, also 12 Monate? Ich weiß es nicht und finde nichts konkretes. Das Geld war die jährliche Einmalzahlung. Wann werden denn 24 Monate rückwirkend gerechnet?

Im ausgedruckten Bogen der Arbeitsagentur, den man mir schickte steht unter Punkt 8.1. Wurden zusätzlich zum bescheinigten Arbeitsentgelt beitragspflichtige Einmalzahlungen geleistet? Im Bogen vom Arbeitgeber steht ja auch, bzw. dass ich keine Abfindung bekommen habe sondern war eingetragen in der Spalte SV-Brutto jährlich. Liegt ein Fehler bei der Berechnung vor? Vielen Dank..
 

buriba

Mitglied
Hey,

also, wenn ich das richtig verstehe, hast du im Juni 2023 eine Einmalzahlung bekommen, die in deiner Arbeitgeberbescheinigung steht, aber bei der Berechnung deines Arbeitslosengeldes nicht berücksichtigt wurde.

Normalerweise werden bei der Berechnung vom Arbeitslosengeld alle beitragspflichtigen Einnahmen im Bemessungszeitraum berücksichtigt, also auch Einmalzahlungen wie Urlaubs- oder Weihnachtsgeld. Der Bemessungszeitraum sind in der Regel die letzten 12 Monate vor dem Anspruch. Wenn du in diesen 12 Monaten weniger als 150 Tage gearbeitet hast, kann der Zeitraum auf bis zu 24 Monate erweitert werden.

Da du bis zum 30.06.2023 gearbeitet hast und die Einmalzahlung im Juni erhalten hast, sollte sie eigentlich mit einfließen, wenn sie sozialversicherungspflichtig war.

Am besten fragst du bei der Agentur für Arbeit nach und bittest um eine Überprüfung deines Bescheids. Schick Kopien deiner Unterlagen mit, besonders die Arbeitgeberbescheinigung mit der Einmalzahlung, und weise darauf hin, dass diese Zahlung berücksichtigt werden sollte.

Hoffe, das hilft dir weiter!
 

Vögelin

Aktives Mitglied
Hey,

also, wenn ich das richtig verstehe, hast du im Juni 2023 eine Einmalzahlung bekommen, die in deiner Arbeitgeberbescheinigung steht, aber bei der Berechnung deines Arbeitslosengeldes nicht berücksichtigt wurde.

Normalerweise werden bei der Berechnung vom Arbeitslosengeld alle beitragspflichtigen Einnahmen im Bemessungszeitraum berücksichtigt, also auch Einmalzahlungen wie Urlaubs- oder Weihnachtsgeld. Der Bemessungszeitraum sind in der Regel die letzten 12 Monate vor dem Anspruch. Wenn du in diesen 12 Monaten weniger als 150 Tage gearbeitet hast, kann der Zeitraum auf bis zu 24 Monate erweitert werden.

Da du bis zum 30.06.2023 gearbeitet hast und die Einmalzahlung im Juni erhalten hast, sollte sie eigentlich mit einfließen, wenn sie sozialversicherungspflichtig war.

Am besten fragst du bei der Agentur für Arbeit nach und bittest um eine Überprüfung deines Bescheids. Schick Kopien deiner Unterlagen mit, besonders die Arbeitgeberbescheinigung mit der Einmalzahlung, und weise darauf hin, dass diese Zahlung berücksichtigt werden sollte.

Hoffe, das hilft dir weiter!
Erstmal lieben Dank. Ich bin ja zum 30.06.2023 gekündigt worden wegen Krankheit und war ja in der Zeit ab Februar 2023 schon krank und ab Anfang April 2023 im Krankengeldbezug. Ich las, dass der Lohn VOR der Krankheit herangezogen wird (12 Monate), floß ja dann leider die Einmalzahlung nicht mit rein. Aber das ist ja ein besonderer Fall? Ich weiß es nicht genau.
 

Anzeige (6)

Ähnliche Themen

Anzeige (6)

Anzeige(8)

Regeln Hilfe Benutzer

Du bist keinem Raum beigetreten.

    Anzeige (2)

    Oben