Meine konkrete Berufsbezeichnung ist eine noch andere, da es für Volljuristen noch mehr Einsatzmöglichkeiten gibt, Aber das droht hier off topic zu werden.
"Rechtskundige" wäre mir jedenfalls zu allgemein gehalten; denn das sind andere mit bloßem FH-Studium in ihrem begrenzten Bereich auch.
Und so sehe ich es auch mit dem "Erzieher". Der Begriff umfasst viel zuviel anderes und ist damit unpräzise. Wenn ich "Richterin" genannt werde, weil ich als Volljuristin an einem Gericht arbeite, fühle ich mich nicht diskriminiert, auch wenn ich weiß, dass ich mit meiner Ausbildung ebenso als Staatsanwältin, Rechtsanwältin, Notarin oder als Beamtin des höheren Dienstes in einer Behörde bis hin zu einem Bundes- oder Landesministerium arbeiten könnte. Oder als Politikerin. Ein (Ober)Bürgermeister, Beigeordneter, Polizeipräsident oder Landrat mit 2. juristischem Staatsexamen fühlt sich ja auch nicht abgewertet, weil man ihn "nur" als (Ober)Bürgermeister, Beigeordneten, Polizeipräsidenten oder Landrat bezeichnet. Aber je konkreter der Begriff auf die Tätigkeit bezogen ist, die man gerade ausübt, desto präziser ist er doch.
Übertragen auf die Berufsbezeichnung "Erzieher" versus "Kindergärtner" verstehe ich gerade deshalb nicht, weshalb Erzieherinnen in einer Kita sich abgewertet fühlen, wenn sie als "Kindergärtnerin" bezeichnet werden. Dass sie auch woanders eingesetzt werden können und welche Ausbildung sie haben, weiß doch jeder halbwegs gebildete Mensch. Wer einen solchen Wert auf seine allumfassende Berufsbezeichnung legt, der macht sich unnötig klein. Die Menschen, die die beruflichen Leistungen von Erzieherinnen und Erziehern nicht anerkennen, wird man auch durch Begrifflichkeiten nicht "bekehren" können. Da muss man einfach "drüber stehen".