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Beschuldigt, Zigaretten an einen Minderjährigen verkauft zu haben

S

Sejerat

Gast
Guten Tag zusammen,

ich arbeite in einem Kiosk. Heute kamen 3 Bundespolizisten zu mir in den Laden und eröffneten mir, dass sie gerade einen minderjährigen kontrolliert hätten, dem ich Zigaretten verkauft haben soll. Es wurden meine Personalien aufgenommen und ich hatte keine Chance überhaupt zu erfahren wem ich etwas verkauft haben soll. Ich frage grundsätzlich immer nach dem Ausweis, wenn ich das Gefühl habe, dass jemand minderjährig ist. Heutzutage wird sogar versucht uns mit Handybildern von ausweisen auszutricksen. Ich versuche mein bestes, das Jugendschutzgesetz einzuhalten. Mag es auch nicht, wenn ich Kinder rauchen sehe.
Es kann im Grunde auch sein, dass ein minderjährige sich die Zigaretten von einem Volljährigen hat holen lassen. Ich habe keine Ahnung wie ich gerade damit umgehen soll. Bin völlig bedient.
Keine Ahnung was ich jetzt machen soll. Man sagte zu mir ich werde mich dazu beim Ordnungsamt äußern und weiß noch nicht mal, ob mir wirklich ein Fehler unterlaufen ist. Hab auch große Angst deswegen meinen Job zu verlieren.
Hat jemand von euch Erfahrung mit sowas?
 
Traust du dich, deinen Chef zu fragen, wie du am besten mit der Anschuldigung umgehst?
Im Prinzip steht Aussage gegen Aussage, wenn das nicht gerade ein Testkauf war oder die Polizei direkt daneben stand als es passiert sein soll.
 
Der Jugendliche kann auch einfach nur einen Kiosk genannt haben, um seine Quelle zu verschleiern.
Wenn du immer den Ausweis verlangst, hast Du doch nichts zu befürchten.
Bei uns stand mal morgens um 5 die Bundesgrenzpolizei vor der Tür, wir hätten angeblich mit unserem Auto Hehlerware rumgefahren...
da wir das nciht gemacht haben, haben wir halt mitgeholfen, so wie die das wollten und irgendwann war gut.
 
Grundsätzlich würde ich meinen Vorgesetzen informieren. Als Kündigungsgrund sehe ich das ohnehin nicht - kann jedem passieren. Ausserdem bist du dir ja keiner Schuld bewusst.
 
Klingt mir etwas sehr komisch. ... aber nun gut ...

Wenn die Polizei einen Minderjährigen kontrolliert, geht sie nicht zu dem Kiosk, um irgendwelche Personalien aufzunehmen. Entweder bekommt dein Chef Post vom Ordnungsamt / Polizei, oder die hätten den Bengel dabei gehabt.
Höchstwahrscheinlich hätten sie dem Teenie die Kippen weggenommen. Das war es dann aber auch schon.

Dein Chef hat, wenn es notwendig ist, deine Personalien. Aber ich wüsste nicht, weshalb die Polizei sie so dringend brauchen sollte. Dein Chef muss dafür in erster Linie den Kopf hinhalten.

Und du wirst dich ja wohl noch erinnern können, wer kurz zuvor bei dir im Laden war.
 
Hallo,

Auf jeden Fall gleich dem Chef Bescheid geben und die Videos der Überwachungskamera abspeichern! Das muss schnell gemacht werden, sonst werden die Bänder überschrieben!

LG,
SFX
 
So wie ich das sehe geht es nicht um Verkauf sondern um Abgabe, weil ein Kaufgeschäft je nach Alter schwebend unwirksam ist und der Zustimmung des Sorgeberechtigten bedarf.
Entsprechend sanktioniert §28JSchG auch keinen Verkauf.

Ansprechpartner der OWI dürfte tatsächlich nur der Gewerbetreibende sein, der für die Durchführung verantwortlich zeichnet. Also muss er davon Kenntnis bekommen.
Aussagen sollte man erst mal nichts, weil man sich nicht selber zu beschuldigen braucht.
Über eine Akteneinsicht kann in Erfahrung gebrachst werden, welcher Sachverhalt überhaupt dokumentiert wurde, und daraus ergeben sich dann Ansatzpunkte.
Auch wird dann in Erfahrung zu bringen sein, ob es eine Pflicht gab oder gibt, einen Ausweis verlangen zu müssen, oder ob der Käufer nach allgemeinem Erscheinungsbild als volljährig durch gegangen wäre und die Pflicht nicht bestand.

Derzeit kann man nur noch die Anhörung abwarten, weil der Vorgang vermutlich noch zu frisch ist um an die zuständige Stelle abgegeben zu werden.
 
Ein Tipp für die Zukunft: Frage bei Jüngeren bitte immer nach dem Ausweis! Der Sohn einer Freundin sah mit 18 schon aus wie 25 und bekam überall anstandslos die gewünschte Ware.
 
Behaupten kann jeder viel, der Jugendliche muß bei der Polizei beweisen können daß Du ihm die Ware verkauft hast (Kassenzettel), ohne einen Beweis hat niemand was gegen Dich in der Hand. Leider neigt die Polizei zuweilen zu Überfall-Taktiken, um möglichst fix einen "Schuldigen" präsentieren zu können, aber diesen Schuh mußt Du Dir nicht anziehen. Du hättest gleich fragen sollen "Ok, wo ist der Beweis?"
 

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