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Besuchsrecht entziehen aber wie?

mouh

Mitglied
Hallo erst mal an alle.

Ich habe eine Frage, vielleicht hat sowas schon einmal jemand gemacht und kann mir da gute Tipps geben.

Mein Sohn ist nun 14 Monate alt. Der Vater wollte ihn von Anfang an nicht. (ich müsste abtreiben und später dann sollte ich das Kind zur Adoption freigeben)

Der Vaterschaftstest (wie der Vater haben wollte) ist schon seit April 07 da. Und natürlich ist er auch der Vater. Nur hat er die Vaterschaft bis heute nicht anerkannt und will das Kind nicht sehen.

Nun meine Frage, es ist ja nicht zum Wohl des Kindes wenn er irgendwann doch mal sein Besuchsrecht wahrnehmen will. Wie kann ich ihm also so schnell wie möglich das Umgangsrecht-Besuchsrecht entziehen?

Ich möchte nicht, dass er jemals kontakt bekommt, da er A ein Türke ist (man hört öfters wie die die Kinder nehmen und abhauen) B will er auswandern, C hat er die Vaterschaft immer noch nciht anerkannt und D häufen sich seinen Lügen immer mehr.

Bitte um hilfe (und was ich später, im falle es geht nicht, tun könnte. hauptsache er sieht das kind nicht oder könnte es verschleppen)
Ich werde später wenn mein Sohn mal im Kindergarten oder Schule ist auf jedenfall so eine Meldesperre "beantragen" und das mein Sohn nur von mir oder meiner Mama abgeholt werden darf.

Danke
 

leo_goldstern

Aktives Mitglied
"Ich möchte nicht, dass er jemals kontakt bekommt, da er A ein Türke ist (man hört öfters wie die die Kinder nehmen und abhauen)"
na aber zu dir hat er ja sehr nahen kontakt gehabt... warum? wenn du so ne 'positive' einstellung hast.. :confused:

"Wie kann ich ihm also so schnell wie möglich das Umgangsrecht-Besuchsrecht entziehen?" hat er deutsch. Staatsbürgerschaft? falls ja, kann er das Besuchsrecht natürlich einfordern, es sei denn, du hast Gründe, die sein besuchsrecht duch eine erfolgreiche unterlassungsklage aufheben, z.b. Gewaltgefahr...

nun, ich verrat dir mal, wie manche Mütter das 'Problem' in der Praxis lösen - ganz ohne die Justiz zu bemühen:
kommt der vater zur geregelten Zeit vorbei und steht vor der Tür, einfach sagen: "dem kind gehts nicht gut, bleibt heut im bett" und die tür wird wieder zugeschlagen.
Es gibt 1000 Ausreden, such dir einfach eine aus..

Da kann kein vater was gegen machen, selbst wenn er ein Recht hat, sein kind kurz zu sehen.. :(

bye
 
K

Kati28

Gast
Hallo erst mal an alle.

Ich habe eine Frage, vielleicht hat sowas schon einmal jemand gemacht und kann mir da gute Tipps geben.

Mein Sohn ist nun 14 Monate alt. Der Vater wollte ihn von Anfang an nicht. (ich müsste abtreiben und später dann sollte ich das Kind zur Adoption freigeben)

Der Vaterschaftstest (wie der Vater haben wollte) ist schon seit April 07 da. Und natürlich ist er auch der Vater. Nur hat er die Vaterschaft bis heute nicht anerkannt und will das Kind nicht sehen.

Nun meine Frage, es ist ja nicht zum Wohl des Kindes wenn er irgendwann doch mal sein Besuchsrecht wahrnehmen will. Wie kann ich ihm also so schnell wie möglich das Umgangsrecht-Besuchsrecht entziehen?

Ich möchte nicht, dass er jemals kontakt bekommt, da er A ein Türke ist (man hört öfters wie die die Kinder nehmen und abhauen) B will er auswandern, C hat er die Vaterschaft immer noch nciht anerkannt und D häufen sich seinen Lügen immer mehr.

Bitte um hilfe (und was ich später, im falle es geht nicht, tun könnte. hauptsache er sieht das kind nicht oder könnte es verschleppen)
Ich werde später wenn mein Sohn mal im Kindergarten oder Schule ist auf jedenfall so eine Meldesperre "beantragen" und das mein Sohn nur von mir oder meiner Mama abgeholt werden darf.

Danke

Also erstmal frage ich mich warum Du mit Ihm schläfst wenn er doch "Türke" ist :confused: nicht jeder Türke verschleppt sein Kind. . .
Dann sehe ich das Problem nicht so ganz, wenn er eh keinen Kontakt will warum willst Du ihm denn das Umgangsrecht entziehen.
Und zu guter letzt ist es immernoch sein Kind, ob er die Vaterschaft nun anerkennt oder nicht, und Dein kind wird irgendwann mal nach seinem Vater fragen. . . .
 

Sisandra

Aktiver Nutzer
Hi mouh,

ich kann mir beim besten Willen nicht vorstellen, dass du vor irgend einem deutschen Familiengericht mit dem Entzug des Umgangsrecht durchkommen würdest. Nur weil du mal davon gehört hast, dass andere türkische Väter ihre Kinder entführen, wird kein Familiengericht dem Vater und dem Kind das Recht auf Kontakt absprechen.

Im Übrigen scheint der Vater ja auch gar kein Interesse an dem Kind zu haben. Sollte er sich eines Tages doch anders entscheiden, dann kannst du, da ja der Vater ein Fremder für das Kind sein dürfte, über das Familiengericht betreuten Umgang zur Kontaktanbahnung beantragen.

Gruß
Sisandra
 

Kaetzchen

Mitglied
Hallo Mouh,

solange er die Vaterschaft nicht anerkannt hat hat er auch keine "Rechte"... sollte er sie anerkennen hat er jedoch nicht nur die Pflicht zu zahlen sondern auch die PFLICHT sich um sein Kind zu kümmern...das Kind hat ein RECHT seinen Vater kennen zu lernen und zu sehen und du als Mutter hast die PFLICHT diesen Kontakt zu fördern.

Kinder haben ein RECHT auf beide Eltern und ihre Wurzeln kennen zu lernen.

LG
Kätzchen, die nicht verstehen kann, warum man mit einem MAnn Kinder zeugt der sooooo schrecklich ist
 

leo_goldstern

Aktives Mitglied
zitat " mouh: Der Vaterschaftstest (wie der Vater haben wollte) ist schon seit April 07 da. Und natürlich ist er auch der Vater." ist er dann nicht schon 'zwangsanerkannt'?

kätzchen, du hast recht: die kontaktförderung ist sogar Pflicht!
" Kätzchen, die nicht verstehen kann, warum man mit einem MAnn Kinder zeugt der sooooo schrecklich ist"
oft ist der mann erst dann schlimm, wenn er sich nach erfolgreicher genweitergabe aus dem staub macht - vorher natürlich ein absolut super-typ (aus den augen der frauen)..

ich kann die kriterien der partner-und paarungsgesuche manchmal nicht nachvollziehen, beim besten willen nicht! :mad:
 

mouh

Mitglied
es ist ja nicht so dass ich den guten mann hasse.
es ist nur so,dass ich mir bei ihm jetzt da er einiges an schulden nun hat (vaterschafttest, anwalt, unterhaltsnachzahlungen, anklagen) gut vorstellen könnte, dass er das kind eines tages mitnehmen möchte und sich aus dem staub macht. und dann auf nimmer-wiedersehen
 

mouh

Mitglied
und vorallem ist es auch so, wenn man schon ein kind zeugt, dann sollte man auch dazu stehen.

und da ist es jetzt egal ob das kind beim vater ist und die mutter keinen kontakt will oder anders rum. für sowas sind immer 2 zuständig :eek:
 

leo_goldstern

Aktives Mitglied
offenbar hast du wirklich angst vor einer möglichen entführung.. falls er von auswandern spricht. ich halte das für nicht so wahrscheinlich - aber solche fälle gibts ja leider. um dir die angst zu nehmen: es gibt organisationen, die darauf spezialisiert sind, solche kinder wieder zurückzuholen, mit allen mitteln! aber das ist teuer. deshalb eine versicherung abschließen vorher, gegen entführung. prophylaktisch klug ist es, seine verwandschaft in der türkei ausfindig zu machen (fallst du noch nicht genau weißt, wo er herstammt - es wird sein anker sein): Der apfel fällt zum stamm zurück.

es ist ja nicht so dass ich den guten mann hasse.
es ist nur so,dass ich mir bei ihm jetzt da er einiges an schulden nun hat (vaterschafttest, anwalt, unterhaltsnachzahlungen, anklagen) gut vorstellen könnte, dass er das kind eines tages mitnehmen möchte und sich aus dem staub macht. und dann auf nimmer-wiedersehen
 

Sisandra

Aktiver Nutzer
Hallo mouh,

das Kind entführen kann er mit und ohne Besuchsrecht, wenn er das unbedingt möchte. Mit Besuchsrecht geht es natürlich einfacher, keine Frage. Da er sich derzeit aber überhaupt nicht für das Kind interessiert, dürfte das doch eher unwahrscheinlich sein.

Wahrscheinlicher ist wohl eher, dass er sich selbst ins Ausland absetzt um den auf ihn zu kommenden Unterhaltszahlungen zu entgehen.

Wenn er doch Kontakt zum Kind will, dann besteht ja immer noch die Möglichkeit, betreuten Umgang über das Familiengericht zu beantragen.

Gruß
Sisandra
 

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