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Betreuungsverfahren_ Verfahrenpflegerin will in Wohnung- Ich möchte nicht!!! SOS???

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Gast

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Hallo liebe Gemeinde,

ich habe eine Betreungsverfahren von Amtswegen am Hals.

Eine Betreuung wurde gott sei Dank Abgelehnt vom Richter.
Jetzt gibt es einen Überprüfungsverfahren.

Zur Anhörung war ich bereits.

Zu meinen Erschrecken, war eine fremde Verfahrenspflegerin beteitigt, ohne schriftliche Mitteilung darüber.
Ihr könnt sicher verstehen, das unter diesen Umstand ich kein klares Vertrauensgespräch führen konnte.

Jetzt möchte diese fremnde Person in meine Wohnung, was ich telefonisch verneint habe, es sei denn ich würde gezwungen dazu.

Mündliche Aussage von Ihr, dann gebe es eine Zwangsuntersuchung.

Meine Frage: Stimmt das so?

Wie oben zu lesen , es gab bereits eine Anhörung, auch in meiner Wohnung - bereits mit einer anderen Verfahrenspflegerin.

Ich sehe das nicht ein. Und wollte wisse ob das alles rechtens ist.

Über jede Antwort bin ich dankbar
 
Hallo Gast,

sieh mal hier:

"Der Verfahrenspfleger hat im Rahmen des Verfahrens, für das er bestellt ist, die Rechtsstellung eines gesetzlichen Vertreters des Betroffenen. Er braucht Weisungen des Betroffenen nicht zu beachten, sondern hat nur die objektiven Interessen des Betroffenen wahrzunehmen.“

Das ist leider so. Der Verfahrungspfleger übernimmt die Rolle eines Betreuers/einer Betreuerin, solange vom Gericht noch kein Betreuer, keine Betreuerin bestellt wurde.

Ich rate dir, dem Wunsch des Verfahrenspflegers nachzukommen, obwohl ich ihn für durchaus ungewöhnlich halte.
Einer Betreuerin, einem Betreuer musst Du später ohnehin Zugang in deine Wohnung gewähren, willst Du dich nicht weiteren Maßnahmen ausliefern.

Noch eine Bemerkung: Im Grunde finde ich es erstaunlich, dass sich die Verfahrenspflegerin vorher selbst ein Bild machen möchte, ist das doch nicht generell üblich. Es könnte auch durchaus sein, dass sich der Verfahrenspfleger in deiner Sache ein eigenes Bild machen möchte, um dann zu entscheiden, ob er einer Betreuung zustimmt oder nicht.
Insofern könnte ihr Verlangen durchaus auch positiv verstanden werden.

Wenn Du aber schreibst, dass das Betreuungsgericht eine Betreuung bereits abgelehnt hat, dann allerdings rate ich dir, dich an das zuständige Betreuungsgericht zu wenden und der Richterin, dem Richter die Angelegenheit zu schildern.

Betreuern und den Verfahrenspflegern geht es nicht immer und vordringlich um die Belange der Betreuungsbedürftigen, sondern auch um ihr höchst eigenes Interesse, verdienen sie doch auch ihr Geld damit, dass andere Menschen betreut werden.

Burbacher
 
Zuletzt bearbeitet:
Hallo Ihr lieben,

es ist so das ich eine gewisse zeit in einen schlechtemn Psychischen Zusatnd war, dies aber nun Got sei Dank besser ist, sprich ich unter Panikattackten leide. Agoraphobie-

trotzdem ich auf keine Hilfen angewiesen bin. So habe ich das auch bereits 2 mal persönlich vermittelt.

Telefonisch, - Verfahrenspflegerin habe ich auch gefragt wo der Sinn darin liegen soll, in meine Wohnung zu schauen. Unterlagen etc, zur Glaubwürdigkeit würde ich sofort einreichen. also , das es da keine Probleme gibt.

Eine Anwältin habe ich auch zur Seite. Ich fühle mich schikaniert.
 
Unfassbarer illegaler Vorgang, leider Gang und Gebe:

(1) Die Wohnung ist unverletzlich.
(2) Durchsuchungen dürfen nur durch den Richter, bei Gefahr im Verzuge auch durch die in den Gesetzen vorgesehenen anderen Organe angeordnet und nur in der dort vorgeschriebenen Form durchgeführt werden.
GG - Einzelnorm

Gilt natürlich auch für dich, TE.
 
Unfassbarer illegaler Vorgang, leider Gang und Gebe:

(1) Die Wohnung ist unverletzlich.
(2) Durchsuchungen dürfen nur durch den Richter, bei Gefahr im Verzuge auch durch die in den Gesetzen vorgesehenen anderen Organe angeordnet und nur in der dort vorgeschriebenen Form durchgeführt werden.
GG - Einzelnorm

Gilt natürlich auch für dich, TE.

Aber das genau scheint der Verfahrenspflegerin nicht klar, und deshalb rate ich dringend dazu, sich an das Betreuungsgericht zu wenden und dort um Hilfe des Gerichts zu bitten.
Alternativ könnte die TE natürlich der Verfahrenspflegerin den Zutritt zur Wohnung verweigern und abwarten, was dann geschieht. Dann nämlich müsste sie sich einen richterlichen Beschluss holen, den sie nach meiner Meinung nicht bekommt.
Der direkte Weg zum Betreuungsgericht aber scheint mir erfolgversprechender.

Burbacher
 
Hast du was zu verbergen? Sonst wäre der einfachere und kürzere Weg der, die Leutz in deine Bude zu lassen und sie sich davon zu überzeugen zu lassen, dass alles ok ist. Dann bist du sie am schnellsten wieder los - Kooperation ist leider bei diesen Ämtern alles.... 😛
Oder aber du brauchst echt Hilfe und stellst dich drauf ein, dass man sie dir gibt.....
Schwierig, das in einem Forum zu beurteilen.
 
Aber das genau scheint der Verfahrenspflegerin nicht klar, und deshalb rate ich dringend dazu, sich an das Betreuungsgericht zu wenden und dort um Hilfe des Gerichts zu bitten.
Alternativ könnte die TE natürlich der Verfahrenspflegerin den Zutritt zur Wohnung verweigern und abwarten, was dann geschieht. Dann nämlich müsste sie sich einen richterlichen Beschluss holen, den sie nach meiner Meinung nicht bekommt.
Der direkte Weg zum Betreuungsgericht aber scheint mir erfolgversprechender.

Burbacher
Könnte man dem TE wieder so auslegen, dass er seine Angelegenheiten nicht selbst erledigen könnte, wenn er das Betreuungsgericht braucht, um seine Grundrechte zu wahren - du weißt ja, dass die alles drehen und wenden, bis es passt, für sich natürlich... 😉

Hast du was zu verbergen? Sonst wäre der einfachere und kürzere Weg der, die Leutz in deine Bude zu lassen und sie sich davon zu überzeugen zu lassen, dass alles ok ist.
Scheint ein Standardsprüchlein von Behörden zu sein, die gegen. Achtung, jetzt kommt kein Karton, aber... schon wieder gg. Grundgesetze verstoßen... Arbeitest du dort zufällig? 🙄

Einfach nicht reinlassen, aufs Hausrecht berufen, mit Hinweis auf bodenlose Unverschämtheit der Verfahrenspflegerin, gut ist.
 
Ganz lieben Dank, für eure Antworten.

Zu verheimlichen habe ich nichts. Ich finde es frech und soo unsinnig, weil der Richter bereits mal da war.

Sie ist mir nicht sympathisch! Arbeitet so ein Verfahrenpfleger , eh nicht auf Wunsch des Richters?

Ich frage mich was man in meiner Wohnung besser besprechen könnte.

Danke Ihr lieben.
 
Ganz lieben Dank, für eure Antworten.

Zu verheimlichen habe ich nichts. Ich finde es frech und soo unsinnig, weil der Richter bereits mal da war.

Sie ist mir nicht sympathisch! Arbeitet so ein Verfahrenpfleger , eh nicht auf Wunsch des Richters?

Ich frage mich was man in meiner Wohnung besser besprechen könnte.

Danke Ihr lieben.
Der Verfahrenspfleger wird vom Gericht bestellt und soll vordergründig die Interessen des Betroffenen wahren, erklären, vermitteln, all so was, handelt natürlich rein im Interesse des Gerichts bzw. der Betreuerschaft, in deinem Fall.
Betrifft auch vor allem Minderjährige bei Fremdunterbringungen, die sich rechtlich eh nicht zur Wehr setzen können...
Ich persönlich würde immmer einen eigen engagierten Anwalt nehmen bzw. empfehlen, was für Betroffene, die sich einem Verfahren ggü. sehen, gar nicht mal so einfach ist, denn oft wird Mandantschaft abgelehnt bzw. Bürge verlangt.

Diese Drohung übrigens der Verfahrenspflegerin, beim Nichtöffnen der Haustüre, eine Zwangsuntersuchung einzuleiten, zeigt naürlich, wie hinterlistig die vorgehen.

Was ich nicht verstehe, ist: weshalb Überprüfungsverfahren, mit welcher Begründung?

Ich kann hinterlistige Leute nicht leiden, egal für wen die arbeiten. 😉
 

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