G
Gast
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Hallo liebe Gemeinde,
ich habe eine Betreungsverfahren von Amtswegen am Hals.
Eine Betreuung wurde gott sei Dank Abgelehnt vom Richter.
Jetzt gibt es einen Überprüfungsverfahren.
Zur Anhörung war ich bereits.
Zu meinen Erschrecken, war eine fremde Verfahrenspflegerin beteitigt, ohne schriftliche Mitteilung darüber.
Ihr könnt sicher verstehen, das unter diesen Umstand ich kein klares Vertrauensgespräch führen konnte.
Jetzt möchte diese fremnde Person in meine Wohnung, was ich telefonisch verneint habe, es sei denn ich würde gezwungen dazu.
Mündliche Aussage von Ihr, dann gebe es eine Zwangsuntersuchung.
Meine Frage: Stimmt das so?
Wie oben zu lesen , es gab bereits eine Anhörung, auch in meiner Wohnung - bereits mit einer anderen Verfahrenspflegerin.
Ich sehe das nicht ein. Und wollte wisse ob das alles rechtens ist.
Über jede Antwort bin ich dankbar
ich habe eine Betreungsverfahren von Amtswegen am Hals.
Eine Betreuung wurde gott sei Dank Abgelehnt vom Richter.
Jetzt gibt es einen Überprüfungsverfahren.
Zur Anhörung war ich bereits.
Zu meinen Erschrecken, war eine fremde Verfahrenspflegerin beteitigt, ohne schriftliche Mitteilung darüber.
Ihr könnt sicher verstehen, das unter diesen Umstand ich kein klares Vertrauensgespräch führen konnte.
Jetzt möchte diese fremnde Person in meine Wohnung, was ich telefonisch verneint habe, es sei denn ich würde gezwungen dazu.
Mündliche Aussage von Ihr, dann gebe es eine Zwangsuntersuchung.
Meine Frage: Stimmt das so?
Wie oben zu lesen , es gab bereits eine Anhörung, auch in meiner Wohnung - bereits mit einer anderen Verfahrenspflegerin.
Ich sehe das nicht ein. Und wollte wisse ob das alles rechtens ist.
Über jede Antwort bin ich dankbar