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Betrug bei Onlinekauf (Privatkauf)

Grisu

Aktives Mitglied
Na, beim Bürgergeld würde bei der Adresse eine Caritas-abgesprochene-Adresse genügen. So können es auch wohnsitzlose Personen machen. Bei einem Bekannten mit Untermietvertrag unterkommen dürfte auch problemlos mit den Statuten des Bürgergeldes zu vereinbaren sein.

Keine Ahnung .... alle, wir hier, sind vermutlich anders gepoolt als der Geselle. Du konntest ja verfolgen, dass es ihn bisher null interessiert hat was ansteht. Vielleicht ist er auch psychisch gar nicht mehr in der Lage die Folgen abzusehen.....

Ich glaube, Menschen, die ganz normal an der Gesellschaft teil haben würden solche Betrugsgeschichten nicht durchführen und somit können wir alle nicht nachvollziehen, was solche Menschen machen. Ich kenne einen, durch Alkohol verblödet, bei dem wurden alle Papiere vom Gericht und Gerichtsvollzieher einfach in irgendwelche Schubladen gelegt. Dann kamen die Straftaten und die dazu gehörigen Vorladungen landeten in anderen Schubladen, so steigerte sich das, klug wie er war hatte er noch einem Hells Angel angeboten dessen Computer zu reparieren. Dazu war er aber schon zu fertig und hat sich auch vor dem verleugnen lassen...... Der ist dann bei Nacht und Nebel in eine anderes Bundesland gezogen, hatte zuvor den Job gekündigt. Ob der noch lebt weiß ich nicht..... Ich denke,, bei dem was Du schilderst ist der Anfang vom Ende schon eingeläutet für den Gesellen.

Oh,,,, bei dem Knaben waren Schufa und Bonität auch unter aller Kanone. Es war wohl eine Bruchbude die er angemietet hat. Wenn der Vermieter nur so Bruchbuden los wird, dann treffen sich die richtigen beiden......

Gruß von Grisu
 
Zuletzt bearbeitet:

kasiopaja

Urgestein
Ist es so einfach unterzutauchen?

Welcher Vermieter würde ihn mit schlechter Bonität nehmen?

Es gibt seit ein paar Jahren die Mieter- / Vermieterbescheinigung. Nicht einreichen wird geahndet. Das ihn das nicht interessiert, kann ich mir inzwischen vorstellen aber der Vermieter wird es doch ordentlich abwickeln wollen...

Wenn er Bürgergeld in Anspruch nehmen möchte, kann er nicht "schwarz" irgendwo wohnen.
Wenn er umziehen will, dann findet er auch irgendwas.
Wenn er mit Bürgergeld umzieht, dann bekommst Du eventuell die Adresse raus und bekommst dann halt an der neuen Adresse vom gleichen Schuldner kein Geld.
 

MathiasXYZ

Mitglied
Na, beim Bürgergeld würde bei der Adresse eine Caritas-abgesprochene-Adresse genügen. So können es auch wohnsitzlose Personen machen. Bei einem Bekannten mit Untermietvertrag unterkommen dürfte auch problemlos mit den Statuten des Bürgergeldes zu vereinbaren sein.

Keine Ahnung .... alle, wir hier, sind vermutlich anders gepoolt als der Geselle.
Klar aber dann wäre er nicht untergetaucht, sondern normal umgezogen und auffindbar.

Die Mehrheit ist mit Sicherheit anders eingestellt, als er...
 

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