Hab Deine Frage erst jetzt gelesen...
Für das Einkommen gibt es auch "Pauschalen" -muß aber spekulieren,weil ich es grade nicht finde...
Angemessene Wohnkosten und ein "Grundbetrag" für Lebensbedarf geht da ab.
Wenn jemand monatlich 1500 Eu z.B. Pension für sich allein hätte,wäre wohl ein "Komplettverbrauch" anzweifelbar.
So ca.850 Eu ist da wohl die Grenze je nach "nachweisbarer Miethöhe".
Problematisch wird es,wenn z.B. ein Angehöriger möbiliert bei Dir "mitwohnt". Kannst ja noch mal dazu (Einkommen) was schreiben.
Je nach Personal des Vormundschaftsgerichtes wartest Du aber auf die Entschädigung auch noch mal MEHRERE MONATE
.
Nachdem ich mal
12 Wochen (trotz mehrfacher Nachfrage) mich gedulden durfte,
hab ich das nächste außerplanmäßige Anfrageschreiben
genau 11 Wochen ablagern gelassen und dann mit dem Hinweis
"angesichts der bei Ihnen üblichen Fristen von XX Tagen ,tolerieren Sie sicher meine erst jetzt erfolgende Antwort "
direkt an den Vormundschaftsrichter geschickt.
Ach so...und laß Dir den "Einkommensbogen" immer gleich für das nächste Jahr mitgeben,sonst kommt JEDESMAL nach dem jährlichen Betreuer-Bericht trotz "formlosem Darlegen" u.Kontokopie...zeitschindend NOCH MAL eine Aufforderung,bitte "auf dem Formbogen" alles zu erläutern.
Gruß!
Micky