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Bin ich für seine Mietschulden mit haftbar?

J

Jessi

Gast
Ich bin neu hier im forum weiss nicht ob ich hier richtig bin !
Also hab folgendes Problem! Mein freund und ich wollen zusammen ziehn! er will bei mir einziehn er hat in seiner alten wohnung mietschulden! wenn er bei mir einzieht läuft der mietvertrag weiter auf meinen namen! bin ich für seine Mietschulden mit verantwortlich oder kann man mich weil ich ja arbeiten geh dafür haftbar machen . dazu zu sagen mein freund bezieht alg 2. und was ist wenn wir uns ne neue wohnung suchen? kann ich den mietvertag weiter hin auf meinen namen sbschliessen? und noch ne frage wenn er bei mir einzieht wird mein geld beim arbeitsamt mit angerechnet? dazu zu sagen verdiene nur ca 900 euro netto?
bedanke mich schon mal im vorraus für die hilfe!
 

puschl

Mitglied
Hallo Jessi,

soviel wie ich weiß kommst du nicht für seine Schulden auf.
Du hast ja auch nicht in der Wohnung gelebt oder in dem Mietsvetrag mit unterschrieben.
Also sind das die Schulden deines Freundes.
Wenn es mal soweit kommen sollte, dass der VM deines Freundes einen Gerichtsvollzieher beauftrag, (aber bis dahin ist es noch ein langer Weg) darf dieser auch von deinen Sachen die in deiner Wohnung stehen nichts pfänden.
Ausser die Sachen deines Freundes.
Ich würde versuchen das dein Freund sich mit dem jetztigen Vermieter auf eine Ratenzahlung einigen kann.

Ja die Arge zählt euch das Geld an was du verdienst.
In den Augen der Arge ist das ein Eheähnliches Verhältnis.
Das darf sie aber erst nach 12 Monate machen.

Gruß
Puschl
 
C

Carli

Gast
Hallo Jessi,

soviel wie ich weiß kommst du nicht für seine Schulden auf.
Du hast ja auch nicht in der Wohnung gelebt oder in dem Mietsvetrag mit unterschrieben.
Also sind das die Schulden deines Freundes.
Wenn es mal soweit kommen sollte, dass der VM deines Freundes einen Gerichtsvollzieher beauftrag, (aber bis dahin ist es noch ein langer Weg) darf dieser auch von deinen Sachen die in deiner Wohnung stehen nichts pfänden.
Ausser die Sachen deines Freundes.
Ich würde versuchen das dein Freund sich mit dem jetztigen Vermieter auf eine Ratenzahlung einigen kann.

Ja die Arge zählt euch das Geld an was du verdienst.
In den Augen der Arge ist das ein Eheähnliches Verhältnis.
Das darf sie aber erst nach 12 Monate machen.

Gruß
Puschl
Es gibt kein Zeitlimit. Die ARGE wird die beiden ab Zusammenzug als Bedarfsgemeinschaft zählen und ihr Gehalt anrechnen.
Ob das richtig ist, sei dahin gestellt. Aber so ist leider die Vorgehensweise.
Ich würde weiter getrennt wohnen bleiben. Ihr habt sonst ausschließlich Nachteile.
 

puschl

Mitglied
Es gibt kein Zeitlimit. Die ARGE wird die beiden ab Zusammenzug als Bedarfsgemeinschaft zählen und ihr Gehalt anrechnen.
Ob das richtig ist, sei dahin gestellt. Aber so ist leider die Vorgehensweise.
Ich würde weiter getrennt wohnen bleiben. Ihr habt sonst ausschließlich Nachteile.

Das ist nicht ganz richtig,

(3a) Ein wechselseitiger Wille, Verantwortung füreinander zu tragen und füreinander einzustehen, wird vermutet, wenn Partner
1.
länger als ein Jahr zusammenleben,
2.
mit einem gemeinsamen Kind zusammenleben,
3.
Kinder oder Angehörige im Haushalt versorgen oder
4.
befugt sind, über Einkommen oder Vermögen des anderen zu verfügen.

Siehe § 7 SGB II (3a)

Tja was ihr macht da kann euch keiner reinreden.
Klar versucht die Arge euch das Geld sofort anzurechnen,aber sie dürfen es nicht.
Dann sollte man sofort einen Widerspruch einleiten gegen diesen Bescheid.

Gruß
Puschl
 

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