Anzeige(1)

  • Liebe Forenteilnehmer,

    Im Sinne einer respektvollen Forenkultur, werden die Moderatoren künftig noch stärker darauf achten, dass ein freundlicher Umgangston untereinander eingehalten wird. Unpassende Off-Topic Beiträge, Verunglimpfungen oder subtile bzw. direkte Provokationen und Unterstellungen oder abwertende Aussagen gegenüber Nutzern haben hier keinen Platz und werden nicht toleriert.

Auf Thema antworten

[QUOTE="FLoki979, post: 4640992, member: 130382"]

1), 2) normalerweise nicht, nur wenn es eine unnormale Lautstärke ist. Ansonsten ist es eine Frage der Lärmdurchlässigkeit von Türen und Wänden.

3) Hängt von der Hausordnung ab, ob es da Rechtsprechung gibt, müsstest du recherchieren.

4) unbedingt. Im Notfall die110 wählen, und Lärmprotokoll führen, mit Beschwerde an den Vermieter mit Handlungsaufforderung

Im Lärmprotokoll kannst Du alle erwähnten Ereignisse aufnehmen, denn aus der Summe ergibt sich möglicherweise auch Handlungsbedarf für den Vermieter.

Falls Du weiteres wissen willst zur Beschwerdeführung, antworte bitte mit Zitat dieses Beitrags, damit ich eine Benachrichtigung bekomme.

Viel Erfolg, LG FlokiX

[/QUOTE]

Anzeige (6)

Anzeige(8)

Regeln Hilfe Benutzer

Du bist keinem Raum beigetreten.


    Du hast keine Berechtigung mitzuchatten.

    Anzeige (2)

    Oben