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Bitte Hilfe bei laufender Zwangsversteigerung

T

Thitikorn

Gast
Hallo,
ich wende mich hier an das Forum um vielleicht nützliche Hinweise zu meinen ZV-Problemen zu bekommen:

Mein Haus inkl. meine Werkstatt mit Reifendienst befindet sich bereits in der Zwangsversteigerung, d.h. der Gutachter war z. B. schon da.
Nun ist aber auch noch ein Zwangsverwalter eingesetzt worden und er hat mir bereits telefonisch erklärt, dass ich ihm ALLE Räumlichkeiten -also die gewerblichen sowie die privaten- zeigen müsste.
Ich hatte den Gutachter nicht reingelassen und nun soll der Zwangsverwalter das Recht haben, z.B. mein Schlafzimmer oder die Wohnung meiner Mieterin zu besichtigen.
Wer weiss darüber bescheid oder wo kann man sich da schlau machen?
Schon jetzt danke für euere Hilfe!
Thitikorn
 

Vermisst

Aktives Mitglied
Hallo, ist denn die ZV schon eingeleitet worden?
Also sprich habt ihr die vollstreckbare Ausfertigung der Grundschuldurkunde durch den GV oder das Gericht zugestellt bekommen?
Wenn ja, dann hätte ich den Gutachter rein gelassen, denn mit dem sollte man schon zusammen arbeiten, denn der wird ja schließlich auch über den Wert mit entscheiden, oder?
War das ein amtlicher Gutachter?
Hat dich der aufgeklärt welche Nachteile du hast, wenn du ihn nicht rein lässt?
Wie weit ist die ZV denn schon?
Nur dann kann man evtl. weiter helfen.
Übrigens:
Von der Zustellung der Urkunde vom Gericht oder vom GV, bis zum ersten Termin vergehen etwa 1 Jahr oder auch mal drüber!
Nur müsste man wissen, was genau du wissen möchtest und wie weit du mit der ZV bist?
Ich denke, es wird dir nichts bringen, diese Leute nicht rein zu lassen und ihnen den Zutritt zu verwehren!
Bedenke vielleicht auch, dass je länger das ganze dauert, umso mehr Kosten entstehen, die man wohl auch selber tragen muss.:rolleyes:

Was du nicht tun musst ist, solange kein offiz. Termin zur ZV des Hauses steht, dass du "Schaulustige" also sprich Interessenten rein lassen musst!

Hier kannst du viel. mehr Hilfe erwarten.
http://zv-forum.de
 
Zuletzt bearbeitet:
T

Thitikorn

Gast
Hallo,
ich hatte doch geschrieben, dass die ZV bereits am Laufen ist und der (amtliche) Gutachter schon da war.
Meine Frage war eigentlich nur, ob der nun bestellte Zwangsverwalter auch das Recht hat, unsere privaten Räumlichkeiten (Schlafzimmer etc.) auch zu besichtigen? Gibt es da kein Recht auf Privatsphäre oder wie ist das mit den privaten Räumlichkeiten unseres Mieters?
Hierzu bräuchte ich unbedingt eine Antwort, weil der Zwangsverwalter innerhalb der nächsten Tage vorbeikommen will.
 
T

Thitikorn

Gast
Hallo ich bin es doch nochmal!

In dem empfohlenen Jura-Lexikon konnte ich keine Antworten auf meine Fragen finden.

Deshalb hier nochmals meine Fragen:

Ist der nun bestellte Zwangsverwalter auch berechtigt, unsere privaten Räumlichkeiten (Schlafzimmer etc.) auch zu besichtigen und zu fotografieren? Gibt es da kein Recht auf Privatsphäre oder wie ist das mit den privaten Räumlichkeiten unseres Mieters, welcher mit der ZV eigentlich überhaupt nichts zu tun hat?

Hierzu bräuchte ich unbedingt eine Antwort, weil der Zwangsverwalter innerhalb der nächsten Tage vorbeikommen will.
 

Paradox

Mitglied
Hallo ich bin es doch nochmal!

In dem empfohlenen Jura-Lexikon konnte ich keine Antworten auf meine Fragen finden.

Deshalb hier nochmals meine Fragen:

Ist der nun bestellte Zwangsverwalter auch berechtigt, unsere privaten Räumlichkeiten (Schlafzimmer etc.) auch zu besichtigen und zu fotografieren? Gibt es da kein Recht auf Privatsphäre oder wie ist das mit den privaten Räumlichkeiten unseres Mieters, welcher mit der ZV eigentlich überhaupt nichts zu tun hat?

Hierzu bräuchte ich unbedingt eine Antwort, weil der Zwangsverwalter innerhalb der nächsten Tage vorbeikommen will.
Hallo Thitikorn

Da wirst du wohl leider nicht drum herum kommen. Es muss ja ein Gutachten erstellt werden. Der ZV muss sich einen Gesamtüberblick verschaffen, damit der Wert der Immobilie ermittelt werden kann.

Das gilt auch für die Räumlichkeiten deiner Mieterin. Informationen bekommst du aber auch beim Amtsgericht.


Du kannst den Termin mit dem ZV doch auch noch mal verschieben, falls der jetzige Termin für dich ungünstig ist.
 
Zuletzt bearbeitet:
G

Gast

Gast
Ich weiss nicht, wieso der eingestellte Link dir nicht weiterhelfen soll. Zwangsverwaltung = du hast nicht mehr das Sagen, die Immobilie, die Werkstatt sind beschlagnahmt worden. Hier noch einmal genauer : § 152 ZVG
(1) Der Verwalter hat das Recht und die Pflicht, alle Handlungen vorzunehmen, die erforderlich sind, um das Grundstück in seinem wirtschaftlichen Bestande zu erhalten und ordnungsmäßig zu benutzen; er hat die Ansprüche, auf welche sich die Beschlagnahme erstreckt, geltend zu machen und die für die Verwaltung entbehrlichen Nutzungen in Geld umzusetzen.
(2) Ist das Grundstück vor der Beschlagnahme einem Mieter oder Pächter überlassen, so ist der Miet- oder Pachtvertrag auch dem Verwalter gegenüber wirksam.
Deer Verwalter hat alle Rechte, die auch ein Eigentümer hat. Er muss schließlich Einblick in den Zustand und die Vermögenswerte der zwangsverwalteten Immobilie bekommen, um seinen Bericht schreiben zu können. Hier >> § 3 ZwVwV § 3 ZwVwV Besitzerlangung über das Zwangsverwaltungsobjekt, Bericht kannst du es noch einmal ganz detailiert nachlesen.
 

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