Anzeige(1)

  • Liebe Forenteilnehmer,

    Im Sinne einer respektvollen Forenkultur, werden die Moderatoren künftig noch stärker darauf achten, dass ein freundlicher Umgangston untereinander eingehalten wird. Unpassende Off-Topic Beiträge, Verunglimpfungen oder subtile bzw. direkte Provokationen und Unterstellungen oder abwertende Aussagen gegenüber Nutzern haben hier keinen Platz und werden nicht toleriert.

Bitte um schnelle Hilfe......

D

DMX

Gast
Also hallo erstmal,
mein problem handelt um einen Anwalt. zum Thema:

ich hatte zwei fälle mit Strafrecht am laufen, aber auch rechtsschutz nur mein Anwalt meinte das das nicht gehen würde. Also musste ich das bar zahlen... Aber jetzt erfahre ich von meiner versicherungstante, das ich auch in strafrecht geschützt bin.... wie soll ich jetzt vorgehen...??? habe insgesamt 1200euro bezahlt... kann ich das geld zurück fordern und sonstiges???? bitte um hilffffffffffffffeeeeeeee :)
 
D

Deichgräfin

Gast
Was du jetzt machen sollst, müsste dir eigentlich die "Versicherungstante " sagen können.
Sie hat dir bestätigt,dass du auch im Strafrecht versichert bist.Reich die Anwaltsrechnung über die Versicherungsvertreterin
mit entsprechender Erklärung ein.

L.G.Karin
 
Zuletzt bearbeitet:

Micky

Sehr aktives Mitglied
Eigentlich muß die Rechtsschutzversicherung VOR ANWALTSBEAUFTRAGUNG informiert werden--und gibt eine "Kostenübernahmeerklärung" ab...

Guck mal die AGB der Versicherung durch...da muß dazu was stehen.

Du kannst es nur versuchen: Kopie der Quittungen und kurzes Anschreiben:
bitte um Ausgleich siehe Versicherungsvertrag Nr.XX ,Antwort bis (14Tage) erbeten. Einwurfeinschreiben .

Bei Ablehnung könntest Du noch an den Versicherungsombudsmann schreiben -Adresse ergoogeln - oder den Rechtsweg beschreiten.

Hast Du dem RA bei Beginn Deiner Beratung SCHRIFTLICH die Rechtsschutzversicherung genannt?

Eine Ablehnung der Versicherungsleistung würde Dich übrigens berechtigen ,dieser zu kündigen .

Viel Glück!
Micky
 
Zuletzt bearbeitet:
J

Joerg0001

Gast
Welche Versicherung versichert denn auch im Strafrecht ?

Bei der Debeka-Rechtschutzversicherung wurde mir im Bereich Strafrecht gesagt, das dies nicht mitversichert wäre und diese Versicherung solche Sachen nicht versichert da Sie im Strafrecht immer von vorsätzlichen Taten ausgeht.

Obwohl dies ja in der Regel nicht stimmt.

Man braucht ja nur an falsche Freunde geraten zu sein,
die evtl. Drogen konsumieren
und schon wird man selber dazu gerechnet.
Obwohl man damit aber nichts zu tun hat!

Daher suche ich selber auch eine bessere Versicherung die auch Strafrechtssachen mitversichert und im Schadensfall nicht immer sagt das das nicht mitversichert wäre.
 

Anzeige (6)

Autor Ähnliche Themen Forum Antworten Datum
L Hilfe, schwanger und Geld Finanzen 33
G Hilfe! Auto ohne Papiere geerbt. Was tun? Finanzen 20

Ähnliche Themen

Anzeige (6)

Anzeige(8)

Regeln Hilfe Benutzer

Du bist keinem Raum beigetreten.

    Anzeige (2)

    Oben