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Blindengeld bekommen (!sehr dringend!)

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Fox Mulder

Gast
Sehr geehrte Damen und Herren,
mein Vater ist blind.
Und wir haben einen Antrag auf Blindengeld gestellt und uns ist heute die Antwort gekommen.
Im Schwerbehindertenausweis von meinem Vater steht nur Markzeichen "B" aber kein "BL". Der Bearbeiter von der Blindengeld Organistation meint er kann ohne den Merkzeichen "BL" im Schwerbehindertenausweis das Blindengeld nicht bekommen. Jetzt weden wir uns an das Versorgungsamt um Merkzeichen "BL" einzutragen. Wie ich auf dieser Seite gelesen habe (http://www.sozialverwaltung.nrw.de/...ngsbeschreibung-neu/merkzeichen-bl1/index.php)
muss man für das Merkzeichen "BL" auf dem schlechten Auge eine Sehschärfe von nicht mehr als 1/50 haben.
Jetzt kann ich aus dem Befund der Augenklinik nicht erkennen welche Sehschärfe mein Vater hat. Kann mir das jemand in diesen Bruchsachen z.B. 1/5 sagen aus diesem Befund (Visus: R.c.c.+1,25 sph- 1,75 cyl A. 110°= 0,16 p.......................................................... L.c.c. +2,5 sph - 2,25 cyl A. 110°= 0,05)
Die Diagnosse ist "RP"=Rehnilis pigmentosa.

Wer kann mir da weiterhelfen?

P.s. Von der Behörde für Blindengeld verstehe ich folgendes nicht:
Stellungnahme des Fachartztes Blindheit bzw. hochgradiger Sehbehinderung

Diagnose: 6 (ich kann die Zeile nicht lesen entweder steht da 6 oder b)

Was bedeutet diese Zeile?


Zu meinem Vater:
Er kann nichts mehr sehen. In der Wohnung kann er sich nicht alleine versorgen.


Bitt hält mir und meinem Vater bei der Erläuterung.

Vielen dank im Vorraus!

Fox Mulder
 
Ich bin leider keine Ärztin und kann Dir daher auch nicht alles "übersetzen" aber es scheint jedenfalls so, als wäre Deinem Vater Sehschärfe 1/25 diagnostiziert worden. Das wäre in jedem Fall unter den 1/50 für BL. Bitte erkundige Dich doch am besten einmal in der Augenklinik selber, wenn Du dort anrufst und sagst, Du hast es nicht verstanden, sind die doch sicher bereit, es Dir zu erklären. Im "Notfall" wende Dich doch einfach an den Hausarzt Deines Vaters und bitte dort um Hilfe bzw. Aufklärung. Und dann noch eines, wende Dich schnellstens an das Sozialamt bzw. Arge und schildere dort die Situation, daß dein Vater sich eben wegen seiner Sehbehinderung nichtmehr selbst versorgen kann in seiner Wohnung. Entweder müßte er also eine Pflegeperson bekommen oder in ein Seniorenheim umziehen. Allein bleiben kann er nicht, damit gefährdet er sich selbst, so leid es mir tut. Also schieb es bitte nicht auf die lange Bank sondern erkundige Dich schnellstens nach den Möglichkeiten, die Ihr habt.

Dir und Deinem Vater alles Gute !
Error404
 
Wenn ich in der Augenklinik oder in der Praxis anrufe, dann meinen die.
Herr X das steht doch alles klar schwarz auf weis.
 
Geh zu der Stelle, die den Schwerbehindertenausweis ausgestellt hat und frage dort nochmal nach.
Es gibt auch Druck- oder Schreibfehler oder Bearbeitsfehler des Antrages.
Also mach dich schleunigst dort noch mal kundig und frage nach.
 
Nach dem wir letzte Woche ein Schreiben mit den ganzen Unterlagen über die schriftliche Erlaubniss für die Bezahlung von Blindengeld (77€) für meinen Vater an das Versorgungsamt abgeschickt haben und da stand auch, dass er das Merkzeichen "Bl" im Schwerbehindertenausweis haben muss um Blindengeld zu bekommen. Kam heute die Antwort von dem Versorgungsamt-leider verstehe ich nicht gant was wir machen müssen.

Hier das Schreiben (Zitat):
Sie haben die Festellung der gesundheitlichen Vorraussetzungen für das Merkzeichen "Bl" Blindheit beantragt. Ob dieses Merkzeichen festgestellt werden kann, wird die weitere Überprüfung ergeben. Um sicherzustellen, dass Ihnen evtuell zustehende Blindengeld "rechtzeitig" gewährt werden kann, empfehle ich Ihnen, umgehend- soweit noch nicht geschehen- einen Antrag bei dem für Sie zuständigen Landschaftsverband (in Köln) zu stellen, weil ein möglicher Leistungsbeginn vom Zeitpunkt der Antragstellung abhängt.



Wir haben einen Antrag beim "Landschaftsverband"-Köln auf Blindengeld gestellt und auch eine Antwort bekommen, dass mein Vater wenn in seinem Schwerbehindertenausweis das Merkzeichen "Bl" steht wird er das Blindengeld bekommen bekommen... der Beamte hat gesagt wir sollen uns an das Versorgungsamt (Essen) wenden. Das haben wir auch getan.

Was sollen wir nach dem Schreiben vom -Versorgungsamt Essen- nun tun?

Ich bitte um schnelle Hilfe!

Gruß
Fox Mulder
 
Fox Mulder meinte:
Hier das Schreiben (Zitat):
Sie haben die Festellung der gesundheitlichen Vorraussetzungen für das Merkzeichen "Bl" Blindheit beantragt. Ob dieses Merkzeichen festgestellt werden kann, wird die weitere Überprüfung ergeben. Um sicherzustellen, dass Ihnen evtuell zustehende Blindengeld "rechtzeitig" gewährt werden kann, empfehle ich Ihnen, umgehend- soweit noch nicht geschehen- einen Antrag bei dem für Sie zuständigen Landschaftsverband (in Köln) zu stellen, weil ein möglicher Leistungsbeginn vom Zeitpunkt der Antragstellung abhängt.

Also ich verstehe das Schreiben so:

Der beim Versorgungsamt eingegangene Antrag wird weiter bearbeitet bzw. geprüft, d.h. die ärztlichen Gutachten etc.., also quasi ob eine Eintragung des Merkzeichens BI gegeben ist. In der Zwischenzeit sollte von euch bereits ein Antrag auf Blindengeld beim LVR gestellt werden, damit das Geld nach Eintrag des Merkzeichens BI rückwirkend (ab Antragstellung) gezahlt werden kann.
 
Das heist- wir haben den Antrag auf Blindengeld gestellt und auch ein Schreiben bekommen, dass mein Vater mit dem Merkzeichen "Bl" das Blindengeld bekommt.- Müssen wir jetzt also abwarten?
 
Ja, euer Antrag auf den Eintrag BI wird z.Z. vom Versorgungsamt geprüft, steht ja auch so im Schreiben. Wird der Eintrag vorgenommen und an euch gesandt, könnt ihr den Schwerbehindertenausweis dem LVR vorlegen. So sollte dann einer Zahlung des Blindengeldes rückwirkend ab Antragseingang nichts mehr im Wege stehen.
 

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