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Brauche Rat - Auszug aus der Wohnung mit Kind

maempe

Neues Mitglied
Liebe Community,

Ich bin neu hier im Forum und hoffe das mir jemand helfen kann. Es geht um eine Situation die nicht mich aber eine Freundin von mir betrifft.

Zur Situation:

Sie wohnt mit ihrem Lebensgefährten (nicht verheiratet) und dem gemeinsamen Sohn (12 Jahre)in einer Wohnung.

Problematisch ist, dass das gemeinsame Zusammenwohnen eigentlich nur noch des Kindeswegen ist.

Die Miete wird vom Mann bezahlt und sie selbst hat ca. 900€ Lohn (inkl. Kindergeld), wovon sie alleine Lebensmittel, Dinge für das Kind und sonstige Sachen bezahlt.

Die Situation ist nun aber deswegen so problematisch, weil der Mann dem Alkohol sehr zuspricht. Gewalt gab es schon zwischen den beiden (nicht mit Kind) wobei man aber sagen muss, dass der kleine Sohnemann die Spannungsverhältnise die auch schon längere Zeit herrschen, natürlich mitbekommt und eben das auch nicht förderlich für die Entwicklung des Kindes ist.

Zusätzlich ist es nun so, dass der Mietzahler (Mann) evtl. von Jobverlust betrot ist sprich er hat seinen Führerschein durch Alkohol am Steuer verloren.

Eine Vollzeitstelle ist für Sie momentan nicht möglich, da der Kleine auch wenn er schon 12 ist eine gewisse Zuwendung bedarf,die nur mit der jetzigen Arbeitszeit zu vereinbaren sind.

Aufgrund der ständigen und immer steigenden Spannung im Haushalt, würde Sie gerne ausziehen wollen um eben dem Kind eine gerechte und zum kindeswohle gute Entwicklung zu gewährleisten. Schlussendlich natürlich auch deswegen, weil Sie mittlerweile auch psychisch unter den doch schon sehr Krassen Verhältnissen leidet. Ich hatte ja u.a. die Alkoholsache schon angesprochen.

Ich würde sie gerne unterstützen wollen wenn es z.B. um einen Wohnungswechsel etc. geht.
Deshalb auch die Ratsuche erstmal hier im Forum.

Meine Fragen wären u.a.:

1. Gibt es Anlaufstellen wo Sie hingehen und sich informieren kann, welche Möglichkeiten Sie hat BEVOR Sie den Schritt zum Jugendamt macht?

2. Welche Möglichkeiten könnte Ihr das Jugendamt aufzeigen? Es kommt natürlich immer auf die Umstände drauf an aber vielleicht könnt Ihr ja schon was dazu sagen.

3. Wie sieht es finanziell aus. Könnte Sie evtl. Unterstützung bekommen? Wisst ihr zufällig den Betrag den ihr und ihrem Sohn zustehen tut?

4. Sie sagte mir noch, dass Sie das Aufenthalt und Bestimmungsrecht für den Kleinen hat wobei ich das nicht so ganz genau weiss. Eigentlich ist es doch so, dass dem Vater ein Besuchsrecht eingeräumt werden muss, oder?
Wie sieht es aus wenn man nachweislich bezeugen kann, dass der Vater Alkoholiker ist (wenn man überhaupt einen Nachweis dbzl. erbringen kann)

Viele Fragen werden sicherlich auch vom Jugendamt beantwortet. Ich wollte aber mir einfach mal ein paar vor Informationen holen. Vielleicht könnt ihr mir bzw. ihr ja weiterhelfen.

Da ich erst kürzlich auf diese Internetseite bzw das Forum hier gestoßen bin, werde ich ihr die Daten beziehungsweise den Account mitteilen und sie wird sich dann denke ich auch selber mal dazu äußern können.

Ich danke euch schonmal für eure Hilfe und wünsche allen zusammen ein schönes Wochenende.

maempe
 
Zuletzt bearbeitet:

Zebaothling

Sehr aktives Mitglied
Klar hat der Vater ein Recht sein Kind zu sehen. Selbst wenn man da jemanden hat, der nicht die Verantwortung für das Kind übernehmen kann - für so ewtas gibt es den sogenannten begleiteten Umgang .

Die Geldzuwendungen, die sie bekommt , die ihre aufgrund des Sozialsystems zustehen, erfährst Du bei der in der BRD geltenden Regelung in der Tabelle der Landeshauptstadt, da es nach Bundesländern unterschiedlich ist. Genauso auch die Quadratmeterzahl der Wohnung , die das Sozialamt bezahlt.

Wenn das Kind Zuwendung braucht, so kann sie dem Kind die ja nicht geben, wenn es nicht da ist, in der Regel sind 12 jährige in der Schule. In der Zeit kann sie doch arbeiten gehen.

Kindergeld , sowie Unterhalt werden bei Sozialleistungen angerechnet.

Das kannst Du aber auch ergoogeln .

Welche Hilfestellungen das jeweilige Jugendamt anbietet , ist von vielem abhängig , gut ist allerdings , wenn man sich mal in die Gesetze ein wenig einliest , das schadet ja nichts .
 

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