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Bürgschaft ablehnen ?

JaneDoe

Aktives Mitglied
Meine Eltern wollen für mich wg. einer Wohnung bürgen und die Genossenschaft meinte: Bürgschaft interessiert nicht..

Nun habe ich gehört, daß die Genossenschaft die Bürgschaft nicht ablehnen kann/darf, wenn sie bei anderen Mietern Bürgschaften zur Mietabsicherung zugelassen hat.

Kennt sich da jemand aus??
 
N

nolava

Gast
Meine Eltern wollen für mich wg. einer Wohnung bürgen und die Genossenschaft meinte: Bürgschaft interessiert nicht..

Nun habe ich gehört, daß die Genossenschaft die Bürgschaft nicht ablehnen kann/darf, wenn sie bei anderen Mietern Bürgschaften zur Mietabsicherung zugelassen hat.

Kennt sich da jemand aus??
Auskennen zwar nicht, aber eventuell findest Du hier eine Antwort.

Kann eine baugenossenschaft eine Bürgschaft für einen Mieter ablehnen - Google-Suche

LG, nolava
 

Immobilienhelfer

Aktives Mitglied
Meine Eltern wollen für mich wg. einer Wohnung bürgen und die Genossenschaft meinte: Bürgschaft interessiert nicht..

Nun habe ich gehört, daß die Genossenschaft die Bürgschaft nicht ablehnen kann/darf, wenn sie bei anderen Mietern Bürgschaften zur Mietabsicherung zugelassen hat.

Kennt sich da jemand aus??
Wir haben die Erfahrung gemacht:
NIEMALS bürgen,denn den Bürgen sollst Du würgen.

NIEMALS Genossenschaft, denn dies ist zumindest meist "windig"
 
D

Deichgräfin

Gast
Deine Eltern sind wahrscheinlich schon Rentner.(??)
Rentner werden als Bürgen nicht akzeptiert, weil Rente nur
beschränkt pfändbar ist.

L.G.Karin
 

JaneDoe

Aktives Mitglied
Danke für Eure Antworten.

Habe in einem Juraforum die Auskunft erhalten, daß Bürgschaften nicht angenommen werden müssen, auch wenn es in Einzelfällen gemacht worden ist.
Es sei denn, man ist Mitglied in der BG, dann würde wohl der Gleichbehandlungsgrundsatz greifen.

@ Immohelfer

Es werden heutzutage immer häufiger Bürgschaften verlangt, da die wirtschaftlichen Verhältnisse immer unsicherer werden.

Warum sollen Baugenossenschaften meist 'windig' sein?

@ DG
Die BG hat erst vor 2 Wochen von einer Bekannten meiner Mutter eine Bürgschaft für denen Tochter akzeptiert, obwohl die Frau 'nur' ihre Witwenrente hat.

Aber darauf kann ich mich nicht berufen - da ich kein Mitglied der BG bin.

Alle sind gleich, nur manche sind gleicher :rolleyes:
Und ich kann nix dagegen machen
 

Immobilienhelfer

Aktives Mitglied
@ Immohelfer

Es werden heutzutage immer häufiger Bürgschaften verlangt, da die wirtschaftlichen Verhältnisse immer unsicherer werden.

Dann sollte man nach anderen Lösungen suchen. Ich verkaufe mich doch nicht mit "Haut und Haaren" nur weil das jemand von der Bank verlangt.

Warum sollen Baugenossenschaften meist 'windig' sein?


Die sollen es nicht sondern sind es.
In den 70 igern hatten wir das schon mal und die sind reihenweise pleite gegangen und das Geld war weg....
Denk doch nur mal zum Beispiel was mit Leuten ist die Insolvent sind und in der Genossenschaft.....

Genossenschaften sind genauso windig wie Mietkauffirmen(über die sogar die Verbraucherverbände schlecht schreiben..)....da bekomme ich Pusteln davon.

Aber jeder ist seines Glückes eigen Schmied....
 

JaneDoe

Aktives Mitglied
Dann sollte man nach anderen Lösungen suchen. Ich verkaufe mich doch nicht mit "Haut und Haaren" nur weil das jemand von der Bank verlangt.
Mit einer Mietbürgschaft 'verkauft am sich mit Haut und Haar'...????
Hab mal gegoogelt, weil ich selber wissen wollte, auf was sich meine Eltern bei einer Bürgschaft für mich einlassen:

Zitat:
Die Höhe der Bürgschaft darf maximal so hoch sein wie eine Kaution - drei Monatsmieten. Wird ein Teil der Mietsicherheit als Bürgschaft, ein anderer Teil als Kaution erbracht, darf die Höhe in der Summe ebenfalls maximal drei Monatsmieten betragen.

Zitat:
Bei Wohnraummietverhältnissen kann die Bürgschaft nur bis zu einer Höhe von maximal drei Monatsmieten wirksam vereinbart werden. Es gilt die zur Zeit des Vertragsbeginns zu zahlende Miete als Grundlage. Spätere Erhöhungen der Miete begründen keine Erweiterung der Bürgschaft. Nebenkosten sind, soweit sie nicht als Pauschale im Mietpreis enthalten sind, nicht zu berücksichtigen.
Soweit der Mieter bereits eine Barkaution zu erbringen hat, hat der BGH im Ergebnis entschieden, daß der Vermieter insgesamt nur einen Anspruch auf Sicherheiten bis zu drei Monatsmieten habe, darüber hinausgehende Verpflichtungen von Mieter- oder Bürgenseite müssen nicht erfüllt werden. (BGHZ 107, 210)
Dies bedeutet, daß der Bürge, der eine Bürgschaft über drei Monatsmieten gestellt hat, dem Vermieter nur noch den eventuell aufzufüllenden Differenzbetrag von der erbrachten Barkaution bis zur Höhe der drei Monatsmieten stellen muß und überschiessende Ansprüche ablehnen kann.
Er kann wie der Mieter einwenden, daß gemäß dem Sinn des des §551 BGB keine höhere Sicherheit als maximal drei Monatsmieten gefordert werden können.

Warum sollen Baugenossenschaften meist 'windig' sein?


Die sollen es nicht sondern sind es.
In den 70 igern hatten wir das schon mal und die sind reihenweise pleite gegangen und das Geld war weg....
Denk doch nur mal zum Beispiel was mit Leuten ist die Insolvent sind und in der Genossenschaft.....

Genossenschaften sind genauso windig wie Mietkauffirmen(über die sogar die Verbraucherverbände schlecht schreiben..)....da bekomme ich Pusteln davon.

Aber jeder ist seines Glückes eigen Schmied....
Es wäre nett, wenn Du etwas weniger kryptisch schreiben würdest!

Was haben die 70er Pleiten mit heute zu tun?
Alles und jedes geht auch heutzutage pleite. Wirkliche Sicherheit hat man doch so gut wie nirgens mehr!
Auch private Vermieter sind doch kein Garant für 'Nichtpleiten'

Man muß zwar bei einer BG Anteile erwerben (in meinem Fall wäre das EIN Anteil i.H.v. 160,00 €), aber durch 'Ausschluß der Nachschußpflicht' müßte ich auch nur mit den 160,00 € bei Genossenschaftspleite gerade stehen.

Und was meinst Du damit?

Denk doch nur mal zum Beispiel was mit Leuten ist die Insolvent sind und in der Genossenschaft.....

Was ist denn mit Menschen, die insolvent und in einer Genossenschaft sind?
 

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