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Bundesheer?

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Hallo!

Vielleicht ist ja wer da mit ähnlichen Erfahrungen und kann mirweiterhelfen.

Ich bin im Juli 2014 einberufen worden, habe dann 2 von den 6 Monaten Grundwehrdienst abgeleistet. Der Grund für mein vorzeitiges abrüsten war, dass ich mir bei einer Stiege beim Bergablaufen mit 2 vollgepackten Trosssäcken und restlicher Ausrüstung (Waffe, Rucksack) ein Knochenmarködem mit einem Ermüdungsbruch im linken Knie zugezogen habe.

Nach dem Abrüsten hatte ich dann einen Termin bei einem sachverständigenden Arzt, welcher auf das Ergebnis kam, dass meine Verletzung nicht auf die Tätigkeit und die Belastung beim Heer zurückzuführen ist.
Sondern auf die Fehlstellung meiner Wirbelsäule (im Befund: Morbus Scheuermann, Skoliose) und meine O-Beine.
Durch diese Fehlstellung reibt mein Oberschenkelknochen an meiner Kniescheibe und dies verursacht eben eine andauernde (im Befund: abnorme) Belastung für mein Knie, was wiederrum zu einem Knochenmarködem mit Ermüdungsbruch geführt hat und sowie aus dem Befund zu entnehmen ist es jederzeit wieder passieren könnte.

Das Problem ist jetzt, dass der Befund aus 2014 ist und ich nächste Woche zur Nachstellung bzw. Nachmusterung muss.
Ich habe vor ca 1 woche meine Wirbelsäule röngten lassen und dort wurde alles oben angeführte, bis auf die OBeine, diagnostiziert.
Ich möchte nicht noch einmal zum Heer, da ich jetzt seit ca 1 Jahr einen Job habe, in dem ich gebraucht werde und ich nicht einfach für 4 Monate weggehen kann. Mein Chef möchte mir jedoch auch keine Bestätigung schreiben, dass meine Abwesenheit nicht möglich wäre.

Was meint ihr? Wie stehen die Chancen untauglich geschrieben zu werden?
Klar dass hier keiner Arzt ist, aber ich habe um ehrlich zu sein wirklich Angst. Angst vorm Heer, da ich nochmal alles durchmachen muss, was ich 2014 durchmachen musste. Und ich habe Angst dadurch meinen Job zu verlieren... Ich schreib hier nur um ein bisschen Sicherheit zu bekommem, aber wsl ist keiner hier, der mir diese 100%ig geben kann.

Lg
 
Einberufungen zum Grundwehrdienst fanden jedoch seit Januar 2011 nur noch auf freiwilliger Basis statt ?
Warst du Freiwilliger mit diesem Krankheitsbild.?
Warum kein Freiwilliges Jahr oder Ersatzdienst ?
Kommt mir sehr seltsam vor das ganze....
Kenne jemand, der wurde wegen eingewachsener Zehennägel nicht einberufen!
 
Hallo,
Bin aus Österreich, also ich bin verpflichtet meine 6 Monate zu leisten. Außer ich wär untauglich 🙂
 
Ich sehe da gute Chancen, auch wenn die Wehrmachtsärzte normalerweise eher pro Militär urteilen werden. Aber was soll die Armee mit jemand, der im Ernstafll nur ohne jegliches Gepäck und Waffen an die Front kommt. Das geht ja nicht. Ich würde denen auf jeden Fall etwas von srtarken Schmerzen erzählen.....
 
Auch in Österreich gibt es Kriterien und Reglungen geben die entscheiden wann man Wehrdienstfähig ist und wann nicht.
Und deine Arbeitsstelle muß dir so lange erhalten bleiben, wenn du das Vaterland verteidigst.
Gibt es da auch einen Ersatzdienst, warum hast du das nicht gewählt?
Vorübergehend untauglich:
Der Wehrdienstpflichtige ist im Moment nicht für den Wehrdienst geeignet und wird nach Ablauf einer von der Stellungskommission festgelegten Frist neuerlich zu einer Stellung geladen.
Die Tauglichkeit sollte der Arbeitgeberin/dem Arbeitgeber des Wehrdienstpflichtigen bekannt gegeben werden, damit dieser oder diese Gelegenheit hat, eventuell bei der Ergänzungsabteilung des zuständigen Militärkommandos eine befristete Befreiung von der Verpflichtung zur Leistung des Präsenzdienstes für den Arbeitnehmer zu beantragen.
Falls zwischen Stellung und Einberufung schwere Erkrankungen oder Unfallfolgen eingetreten sind, muß dies unter Vorlage eines ärztlichen Befundes der Ergänzungsabteilung des zuständigen Militärkommandos gemeldet werden.
Es besteht jedoch auch die Möglichkeit, daß das durchgeführte Stellungsverfahren ausgesetzt wird, weil der Wehrdienstpflichtige einer außerhalb der Stellung durchzuführenden Facharztuntersuchung unterzogen werden muss.
In diesem Fall ergeht kein Stellungsbeschluss, sondern das Stellungsverfahren wird nach Einlangen des Facharztbefundes fortgesetzt.
Ist aufgrund eines zwischen Stellung und Einberufung eingetretenen Ereignisses wie z.B. einem Unfall mit schweren gesundheitlichen Folgen oder einer schweren Erkrankung eine Änderung der Eignung zum Wehrdienst zu erwarten, kann der Wehrpflichtige die Durchführung einer neuerlichen Stellung beantragen.
 
Du hast einige medizinische Probleme, die für jeden Truppenteil belastend sein werden; Deine Wirbelsäulenveränderungen sind fachärztlich bestätigt, die Fraktur (=der Bruch) hat objektiv stattgefunden, so daß jederzeit die Gefahr einer neuen Verletzung gerade auch aufgrund des Vorschadens besteht. Ärgerlich, daß Dir die Untauglichkeit bei Deiner Entlassung noch nicht bestätigt werden konnte.

Ich kenne die österreichischen einschlägigen Tauglichkeitsregeln nicht, in Deutschland würde ich Dich vermutlich ausmustern, sofern Du nicht als irgendein Spezialist im Innendienst gebraucht würdest. Welche Tätigkeit müßtest Du in der Truppe ausüben?
Was ist Dein Zivilberuf?

Ein Ermüdungsbruch spricht im ersten Anschein immer für eine unzweckmäßig plötzlich auferlegte hohe Belastung, wenn auch in Deinem Fall vielleicht doch überwiegend durch die anatomischen Verhältnisse verursacht. Trotzdem würde ich damit drohen, hier eine Regreßforderung gegen den Staat geltend zu machen, weil die Trainingsverhältnisse zum damaligen Zeitpunkt offensichtlich (?!) gegen sportphysiologische Regeln verstoßen hätten. Das könnte den Musterungsarzt beeindrucken.
 
Eine Aufschiebung aufgrund meiner Arbeitsstelle wird nicht möglich sein, da wie schon beschrieben, mein Chef ein Problem damit hätte. Außerdem muss ich im Falle der Tauglichkeit sowieso früher oder später einrücken.

Ich habe das Bundesheer gewählt, da man es im Gegensatz zum Ersatzdienst (bei uns Zivildienst) nur 6 Monate machen muss.
Die Verletzung habe ich mir ja erst dort zugezogen. Wär mir das damals nicht passiert, hätte ich jetzt eh keine Probleme...
 
Achja, ein Freund von mir hat keine physischen Probleme und sein Orthopäde schrieb in einem Befund er sei untauglich aufgrund der Gefahr eines Bandscheibenvorfalls.
Die Ärztin bei seiner Nachmusterung meinte dann auch er sei untauglich. Aber auf der anderen Seite hätte man ihn doch auch zu Bürodienst verdonnern können..
Ich bin gespannt was da rauskommt, ist ja doch ein gewisses Risiko mich nochmals einzuberufen. Wenn ich mich nochmal verletze, hatten die Ärzte bei der Musterung alle Befunde vorliegen und im rechtlichen Fall traue ich mich zu behaupten, dass ich Zustimmung erhalte. Das Problem war ja bekannt
 
Ärgerlich, daß Dir die Untauglichkeit bei Deiner Entlassung noch nicht bestätigt werden konnte.

Welche Tätigkeit müßtest Du in der Truppe ausüben?
Was ist Dein Zivilberuf?

Trotzdem würde ich damit drohen, hier eine Regreßforderung gegen den Staat geltend zu machen, weil die Trainingsverhältnisse zum damaligen Zeitpunkt offensichtlich (?!) gegen sportphysiologische Regeln verstoßen hätten. Das könnte den Musterungsarzt beeindrucken.

Ja, aber zu dem Zeitpunkt der Entlassung waren die Gründe für meine medizinischen Probleme noch nicht bekannt.

Die Tätigkeit, die man ausführen muss, wird von dem Personal in der Kaserne festgelegt. Man kann sich zwar aussuchen in welche Kaserne man kommt, den dortigen "Arbeitsplatz" bekommt man aber zugeteilt.

Naja, ich habe ein Schreiben vom Ministerium bekommen, dass die Tätigkeiten eben nicht an den Verletzungen schuld seien.
Aber durchaus wäre es sinnvoll mit rechtlichen Handlungen zu drohen, falls das Urteil auf tauglich fällt.
Durch die vorhandene Tauglichkeit würde es ja eigentlich auch gegen die Behauptung gehen, dass meine Verletzungen durch meine Wirbelsäule hervorgerufen worden sind.
Denn das würde bedeuten, dass eigentlich eh alles passt oder?

Sry für die langen Texte aber ich mach mir echt Sorgen :S
 

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